Haustürgeschäft

Es ist eigentlich immer das Gleiche: Entweder erfolgt ein Anruf oder an der Haustür erscheinen Personen mit einem offiziellen Auftrag. Doch dahinter stecken wieder einmal Betrüger, wie luckx – das magazin erfuhr.

Enkeltrick, Gaspreis-Deckel und vieles mehr

Es ist eigentlich eine ganz alte Masche: Meist erhalten ältere Menschen einen Anruf, dass ein naher Verwandter dringend finanzielle Unterstützung braucht. Die Anrufer geben sich als Geschädigte oder sogar als Polizisten aus. Um den Verwandten aus der Bredouille zu helfen, sollen größere Geldbeträge an einen Abholer übergeben werden. Dass die ganze Sache erlogen ist, erfahren die Betrogenen meist erst viel später. Deshalb ist Aufklärung über solche Maschen dringend geboten. Auch wenn diese Tricks schon sehr alt sind, fallen immer wieder Mitmenschen darauf rein.

Nun wollen „betrügerische Samariter“ Verbraucher vor hohen Energiepreisen schützen. Dabei wird die schon Ende 2023 ausgelaufene Energiepreisbremse für diese Masche genutzt. Findige Betrüger versuchen verunsicherten Kunden an der Haustür neue Energieverträge unterzujubeln, mit angeblich gedeckelten Gaspreisen.

So gehen die Betrüger vor

Die Betrüger bieten einen Energievertrag mit Gaspreisdeckel an. Dabei erfragen sie die aktuelle Zählernummer, die Konditionen aus dem laufenden Gasliefervertrag sowie eine aktuelle Mail-Adresse, an die das Ergebnis einer Machbarkeitsprüfung übermittelt wird. Für den Mail-Kontakt braucht es natürlich auch noch ein Werbe-Einverständnis. Und mit diesen Zutaten haben die Betrüger alles in der Hand, um den bestehenden Energievertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen. Und der ist in der Regel deutlich teurer als alte.

Deshalb ist zu raten, an der Haustür grundsätzlich keine Unterschriften oder Barzahlungen zu leisten und keine sensiblen Daten preiszugeben. Wer dennoch gutgläubig in die Falle tappt und dabei ungewollt einen Vertrag kündigt, sollte den alten Vertragspartner umgehend kontaktieren und die Kündigung für nichtig erklären, weil sie gar nicht beauftragt wurde. Allerdings sind Verbraucher dabei auf die Kulanz des jeweiligen Unternehmens angewiesen und müssen unter Umständen auch bei diesem einen neuen, teureren Vertrag abschließen.

Dringend Polizei informieren

Ob in die Vertragsfalle hineingetappt oder die Haustür rechtzeitig wieder geschlossen – wer Sorge hat, dass Betrüger am Werk sind, sollte umgehend die Polizei informieren. Gleichzeitig ist es wichtig, den untergeschobenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt, sobald der Vertrag geschlossen wurde und der Kunde vom Anbieter über die Widerrufsrechte informiert wurde. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. Dabei ist stets der Anbieter in der Beweispflicht, ausreichend informiert zu haben. Der Widerruf sollte unbedingt schriftlich und per Einschreiben oder per Fax und mit Sendeprotokoll erfolgen.Das gilt auch für Mobilfunkverträge. Selbst sogar dann besteht ein Widerrufsrecht, wenn die SIM-Karte bereits eingelegt und sogar schon telefoniert wurde. Diese verbrauchte Leistung muss der Kunde im Falle eines Widerrufs natürlich anteilig zahlen.

Haustürgeschäfte mit Minderjährigen

Egal, ob an der Haustür oder in einem Shop – Minderjährige dürfen keine Geschäfte abschließen, die für sie zum Nachteil sind. Und dazu zählt jegliche Art Kaufvertrag, da die Zahlung des Kaufpreises rechtlich einen Nachteil darstellt. Daher können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr nur Verträge abschließen, wenn ein Erziehungsberechtigter zustimmt. Dies ist zwar auch nachträglich möglich, doch so lange die Eltern nicht ebenfalls unterschrieben haben, ist das Geschäft „schwebend unwirksam“. Haustürgeschäfte mit Minderjährigen sind daher regelmäßig nichtig.