Instandsetzung

Können wir uns eigentlich noch unsere Wegwerfgesellschaft leisten? Wenn wir uns dabei in den Bekleidungsdiscountern umschauen, kann die Antwort nur lauten: ja. Bei einem T-Shirt für 2 Euro lohnt sich nicht einmal der Waschvorgang. Doch was ist mit den anderen Produkten? Luckx – das magazin hat recherchiert.

Wegwerfen

Ob Einwegfeuerzeug oder Zeitung, Schuhe oder Plastiktasche: Alle diese Dinge landen täglich im Müll. Dazu gesellen sich elektronische Geräte und Lampen, deren Leuchtmittel nicht ausgewechselt werden können. Beim Smartphone kann nicht mal mehr der Akku erneuert werden. Und wenn überhaupt möglich, verursacht das erhebliche Kosten. Oder es fehlt das Fachpersonal, um die Reparatur auszuführen. Also selbst ist die Frau oder der Mann. Doch es scheitert meist daran, dass Ersatzteile nicht verfügbar sind oder nur vom Hersteller an den Fachhandel geliefert werden. Die auf der letzten IFA (Internationale Funkausstellung) in Berlin vorgestellte Initiative zur Reparatur von Elektrogeräten beklagte die mangelhafte Kooperation der Hersteller. Daran hat sich anscheinend bis heute nichts geändert.

Und neu ist der Gedanke nun überhaupt nicht. Alte und möglicherweise nicht mehr einwandfrei funktionierende Dinge werden generalüberholt und können wieder genutzt werden. Bekannt ist dies schon lange bei Autoreifen. Doch auch hier funktioniert es nur sehr eingeschränkt, weil die Reifenhersteller lieber Neureifen verkaufen als Runderneuerte. So mussten aufgrund mangelhafter Nachfrage schon Betriebe schließen. Ursprünglich vorrangig aus finanziellen Gründen auf den Markt gebracht, geht es heute viel mehr um Nachhaltigkeit, sogenannte „Refurbishing”.

Fast wie neu

Auch wenn ‚refurbishing‘ übersetzt ‚renovieren‘ heißt, geht es weniger darum, eigene Gegenstände reparieren zu lassen, bevor man neue kauft. Vielmehr ist damit gemeint, gleich gebrauchte und überholte als immer neue Dinge zu kaufen – ein Trend, der gut in die heutige Zeit passen könnte, in der das Klimabewusstsein wächst. So wurden beispielsweise im Jahr 2023 fast 310 Millionen gebrauchte Smartphones verkauft, die Prognose ist weiter steigend. Doch auch bei allem guten Engagement sollte man beim Kauf gebrauchter Dinge wachsam sein. So sollte man wissen, dass gerade bei technischen Geräten äußerliche Mängel oft bestehen bleiben. Die Bezeichnungen „wie neu“, „sehr gut“, „gut“ und „akzeptabel“ geben unter anderem auch darüber Aufschluss. Im Gegensatz zu rein gebrauchten Gegenständen, die man zum Beispiel auf Online-Plattformen oder Flohmärkten erwirbt, gibt es bei offiziell ‚refurbishten‘ Artikeln aber eine gewisse Sicherheit: So besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten. Oftmals wird auch ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen und eine zusätzliche Garantie von bis zu 36 Monaten eingeräumt; hier gilt es genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu achten.

Wohin mit defekten Geräten?

Aktuell landen defekte Geräte meist auf den Wertstoffanlagen, wenn sie nicht im Restmüll entsorgt werden. Doch diese Geräte lassen sich auch Spenden. Bei defekten Gegenständen hat sich das allerdings noch nicht wirklich durchgesetzt und vieles, das noch gebraucht werden könnte, landet im Müll. Dabei funktioniert der Kreislauf nur, wenn auch genügend alte Sachen bei denen ankommen, die reparieren, neu machen, weiterverwerten. So geht es: Auf Webseiten wie Refurbed zum Beispiel kann man online Angaben zum abzugebenden Handy machen und bekommt ein Angebot. Rebuy nimmt sogar über elektronische Geräte hinaus auch Medien wie Bücher, Spiele und Ähnliches. Und wer eher nicht online unterwegs ist, hat sicher einen Handy-Laden in der Umgebung, der gerne gebrauchte Smartphones ankauft.

Bevor man aber den jeweiligen defekten Gegenstand einem Unternehmen zur Überholung oder Weiterverwertung zuführt oder gar auf eigene Kosten reparieren lässt, sollte man erst einmal schauen, ob man nicht noch ein Recht auf Reklamation beim Verkäufer hat. Denn das ist bei neuen Artikeln für zwei Jahre vorgesehen und ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Gegenstand muss in dieser Zeit, wenn er einen Mangel aufweist, der nicht durch das Verschulden des Käufers entstanden ist, repariert oder ersetzt werden; andernfalls besteht ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und unter Umständen sogar auf Schadensersatz. Deshalb ist es wichtig, die Rechnung oder Quittung über den Kauf für diesen Zeitraum aufzubewahren, da es ohne einen solchen Beleg schwierig bis unmöglich wird, seine Ansprüche durchzusetzen.

Gebrautes aufarbeiten und umwandeln

Eine tolle Idee, die sich immer weiter verbreitet, ist, alte Dinge zu ganz neuen werden zu lassen. Viele Startups setzen auf den Nachhaltigkeitsaspekt und arbeiten ressourcenschonend, indem sie gebrauchte Materialien aufbereiten und wiederverwenden – oft kombiniert mit sozialem Engagement. So sammeln z. B. die Hamburger Designerinnen von Bridge and Tunnel unter anderem alte Jeans, die bei ihnen ein neues Leben als Taschen, Pullover oder Kissenhüllen erfahren, genäht von Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance hatten. Und auch die Gründer von MOOT beispielsweise möchten die Welt verbessern und setzen auf Kleidung und Accessoires, die ein zweites Leben erfahren: Aus alten Decken werden frische Fleece-Pullis, aus abgetragenen Lederjacken schicke Taschen. Gerade bei Modeartikeln ist dieser Gedanke enorm wertvoll. Denn dieses sogenannte Upcycling ist die beste Alternative zur Fast Fashion, mit der Billig-Modeketten nachhaltig die Umwelt belasten.