Anspruch nicht verfallen lassen!

Wenn der Nachwuchs das Licht der Welt entdeckt hat, geht es um die Kindersicherung. Viele Dinge sind zu beachten. Da der Zwerg noch nicht mobil ist, sind die ersten Monate noch entspannt. Doch auch die finanzielle Sicherheit der Eltern ist zu klären. Wie das geht, hat luckx – das magazin recherchiert.

Elterngeld

Junge Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterstützung. Dabei geht es nicht nur um die Leistungen der Krankenkasse. Auch der Staat unterstützt bei der finanziellen Bewältigung. So ist für eine Zeit lang Elterngeld vorgesehen. Zum 1. April 2024 wurde Einiges neu geregelt. So wurde nicht nur die Höhe der Zahlungen neu festgelegt, sondern die Menge der Anspruchsberechtigten hat sich verändert. So erhalten nach den neuen Regelungen Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2024 zur Welt kamen, nur dann Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. Ab April 2025 wird diese Grenze noch eine Stufe weiter auf 175.000 Euro gesenkt. Bisher durften Familien mit bis zu 300.000 Euro deutlich mehr verdienen und waren dennoch anspruchsberechtigt. Zwischen Alleinerziehenden und Paaren wird nicht mehr unterschieden.

Der Zeitraum, in dem Mütter und Väter sich mit dem Elterngeld gemeinsam Zeit für den Nachwuchs nehmen können, ist kleiner geworden: Der parallele Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat möglich und muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Babys erfolgen. Wenn man mehr gemeinsame Familienzeit haben möchte, muss man finanziell also selbst vorsorgen. Diese Änderung gilt nicht für das ElterngeldPlus. Solange sich mindestens ein Elternteil hierfür entschieden hat, kann der gleichzeitige gemeinsame Bezug weiterhin länger als die vier Wochen andauern.

Unterschiede

Die Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind wieder dem typisch deutschen Bürokratismus unterworfen. Bis zu 65 Prozent des bisherigen Einkommens werden dem Elternteil erstattet, der in der Betreuungszeit des Kindes nicht arbeiten kann. Bei geringen Einkommen sind es bis zu 100 Prozent. Beiden Eltern zusammen steht diese Summe für insgesamt 14 Monate zu; die Aufteilung kann relativ frei gewählt werden zwischen mindestens zwei und höchstens zwölf Monaten je Elternteil. Wird die Summe in dieser Zeit komplett in Anspruch genommen, spricht man vom Basiselterngeld.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, länger beim Baby zu bleiben. Dann kann mit dem ElterngeldPlus eine Variante gewählt werden, in der monatlich nur die halbe Summe gezahlt wird, die Laufzeit sich aber verdoppelt. Diese Regelung hat sich zur bisherigen nicht verändert. Doch aufgepasst bei der Eigenberechnung. Da die Elterngeldstelle die Beträge über ein vereinfachtes Verfahren aus dem Bruttoeinkommen errechnet, unterscheidet sich das Ergebnis in vielen Fällen von dem, was man selbst über sein Nettoeinkommen kalkuliert hat. Eine vorherige Beratung kann daher sinnvoll sein.

Besondere Situationen

Rücksicht nimmt der Gesetzgeber auf besondere Situationen im Rahmen der Geburt wie Frühchen, Mehrlingen und behinderten Kindern. So können Eltern unter bestimmten Umständen weiterhin mehr als einen Monat gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen – nämlich immer dann, wenn die Lage des Neugeborenen einen höheren Betreuungsschlüssel erfordert. Insbesondere Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zu Welt kommen, Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlingsgeburten sowie Babys mit Behinderung oder neugeborene Geschwister von bereits vorhandenen behinderten Kindern.

Abgesehen von der Grenze bei der Gehaltsklasse bleibt der Personenkreis der Anspruchsberechtigten derselbe: Elterngeld erhalten sowohl Angestellte und Beamte als auch Selbstständige sowie Hausfrauen und -männer genauso wie Erwerbslose. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro für Eltern, die vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hatten oder bei denen die Berechnung der Elterngeldstelle weniger als 300 Euro ergibt. Auch die Deckelung der Bezugshöhe bleibt dieselbe: Der ausgezahlte Höchstbetrag überschreitet 1.800 Euro nicht. Eine etwaige Lücke zum vorherigen Einkommen bleibt unersetzt.

Elterngeld für Alleinerziehende

Die finanziellen Rahmenbedingungen für das Elterngeld sind für Alleinerziehende die gleichen. Ein alleinerziehender Elternteil muss steuerrechtlich als alleinerziehend gelten, d.h. er muss mit dem Kind in einem Haushalt leben, darf aber nicht mit einem anderen Partner zusammenwohnen. Zudem dürfen Alleinerziehende für den Elterngeldanspruch gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und müssen das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Alleinerziehenden stehen unter diesen Voraussetzungen auch die Partnermonate beim Basiselterngeld und damit insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Auch zusätzliches ElterngeldPlus erhalten sie bis zu vier Monate lang.