Souvenirs, Souvenirs

Um die Urlaubsfreude und die schönen Erinnerungen noch lange zu genießen, greift so mancher bei den angebotenen Souvenirs gern zu. Sicherlich ist viele nicht im Urlaubsland hergestellt, sondern „Schrott ab Werk“. Daneben gibt es landestypische Erinnerungen. Darüber hinaus dürfen manche Andenken gar nicht verkauft oder aus dem Land mitgenommen werden, wie luckx – das magazin recherchierte.

Frei bewegen

In der Europäischen Union (EU) dürfen wir uns frei bewegen. Bleiben wir im sogenannten Schengenraum, dann finden üblicherweise keine Grenzkontrollen statt. Ein Personalausweis oder Reisepass ist aber mitzuführen. Das alles sind Errungenschaften, die wir gern in Anspruch nehmen und schätzen. Dieses Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der EU, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaates. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es aber Einschränkungen geben. Das gilt für Arzneimittel, Kulturgüter, Feuerwerkskörper und natürlich Waffen und Munition. Genussmittel können für den persönlichen Bedarf abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Doch aufgepasst: Wer Waren in so großen Mengen mitführt, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint, muss unter Umständen gehörig nachzahlen. Für Genussmittel wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.

Etwas ähnliches gilt auch für Souvenirs. Sie sind eine beliebte Möglichkeit, sich an besondere Urlaube und Reisen zu erinnern. Auch Strandgüter wie etwa Muscheln, Steine oder die ein oder andere Schippe Sand wandern gerne ins Gepäck der Urlauber, erinnern sie daheim doch an entspannte Ferientage. Allerdings darf nicht jedes Mitbringsel bedenkenlos nach Hause gebracht werden. Tatsächlich gibt es strikte Regelungen, welche Souvenirs eingeführt werden dürfen. Auch wenn die Verlockung groß ist, so dürfen an bestimmten Stränden zum Beispiel in Griechenland der rosa schimmernde Sand in Elafonisi auf Kreta nicht mitgenommen werden.

Steine sammeln erlaubt

Wer es liebt, stundenlang in leicht gebückter Haltung nach bestimmten Steinen zu suchen, muss gar nicht weit fahren. An den Stränden von Nord- und Ostsee ist es nämlich erlaubt, geringe Mengen davon zu sammeln. Dabei gibt es eine Einschränkung: Handelt es sich um Strände im Naturschutzgebiet, ist jegliches Mitnehmen von Strandgut tabu.

Bei manchen Sammlerstücken ist Vorsicht geboten. Wer an der Ostsee auf Bernstein-Jagd geht, sollte unbedingt aufpassen. Der gelbliche Schmuckstein ähnelt Phosphor. Das Problem: Trocknet Phosphor und verbindet sich mit Sauerstoff, entzündet es sich bei Temperaturen um 34 Grad. Dabei erreicht Phosphor eine Temperatur von weit über 1.000 Grad Celsius und kann nur mit Sand oder speziellen Feuerlöschern gelöscht werden. So sollten Sammler von Steinen grundsätzlich eine Dose oder andere Metallgefäße verwenden, falls es sich bei dem vermeintlichen Bernsteinfund um Phosphor handelt. Sollte es zu einem Unfall kommen, muss der Brand mit Sand gelöscht werden, auf keinen Fall mit Wasser. Darüber hinaus ist Phosphor extrem giftig und kann, beispielsweise wenn kleine Kinder etwas davon verschlucken, Leberschäden oder Schäden an Herz und Nieren auslösen.

Regeln in Europa

Um es gleich vorweg zu nehmen; leider gibt es keine einheitlichen Regelung für Europa. Während das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln, Steinen oder Sand in geringen Mengen beispielsweise in Frankreich, Portugal, sowie in Kroatien erlaubt ist, reagieren die Behörden in Italien mit hohen Geldstrafen. Auch in Griechenland ist man – wie schon erwähnt – mancherorts empfindlich, wenn es sich um Steine handelt, die archäologisch bedeutsam oder von einem besonders begehrten Fleckchen Strand sein könnten. Etwas Sand hingegen dürfen Urlauber als Andenken mitnehmen. Auch in Spanien dürfen Privatpersonen Sand, Muscheln und Steine grundsätzlich sammeln. Doch auf den kanarischen Inseln ist innerhalb der jeweiligen Nationalparks verboten ist, Steine mitzunehmen.

Vermeintliche Markenware

Wer möchte als „Normalo“ nicht einmal etwas sehr luxeriöses sein Eigen nennen. Ob Gucci-Handtäschchen, Rolex-Armbanduhr oder die Sonnenbrille von Armani – in manchen Urlaubsländern kostet vermeintliche Designer-Ware nur ein Bruchteil des Originalpreises. Dann handelt es sich mit Sicherheit um Plagiate. Bei der so genannten Markenpiraterie werden Etiketten von Designern an minderwertiger Kleidung angebracht. Ob bewusst gekauft oder übers Ohr gehauen –solange Urlauber mengenmäßig nicht übertreiben und glaubhaft machen können, dass sie nur für den persönlichen Bedarf eingekauft haben, gibt es kein Problem mit dem Zoll. Doch bei einer ganzen Batterie von gefakten Uhren, Brillen oder Shirts könnte der Zoll gewerbliche Absichten vermuten. Dann ist die Ware futsch und es droht eine Strafe. Zudem unterstützen Urlauber mit dem Kauf von Fälschungen nicht selten kriminelle Strukturen, die in die Herstellung und den Vertrieb solcher Waren involviert sind.

Tiere und Pflanzen

Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Weltweit stehen derzeit rund 38.000 Tier- und Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes und sind damit „streng“ oder „besonders“ geschützt. Während die „bewussten“ Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen. Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter die Regelungen zum Artenschutz fällt und demnach bei der Einreise nach Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist das illegale Mitbringsel am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst. Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel der Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefert die Internetseite „Artenschutz im Urlaub”, die gemeinsam vom deutschen Zoll und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betrieben wird, hilfreiche Informationen. Auch die BfN-Datenbank wisia liefert umfangreiche Informationen zum Schutzstatus von Pflanzen- und Tierarten.

Mitnehmen erlaubt?

Auch in Hotelzimmern gibt es einige Dinge, die gerne als Souvenir mitgenommen werden. Doch auch hier gilt: Nicht alles ist erlaubt. Die Regel ist ganz einfach: Alles, was an Einwegartikeln angebrochen wurde oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden kann, darf mit. Die angebrochene Seife genauso wie die Duschkappe, die man bereits benutzt hat. Selbst die höchst aufregenden Frottee-Hausschuhe dürfen mit nach Hause, wenn man sie bereits getragen hat, da sie sich nicht heiß waschen lassen und daher nicht wiederverwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es manchmal klar gekennzeichnete Gastgeschenke: Das Betthupferl auf dem Kissen beispielsweise oder die Flasche Wasser mit einer entsprechend beschrifteten Banderole oder Karte. Werbemittel des Hotels, wie beispielsweise Postkarten, Kugelschreiber, Briefpapier oder das hauseigene Magazin dürfen ebenfalls eingesteckt werden.

Doch in so manchen Koffer oder Auto landen Dinge, die Eigentum des Hotels sind. Das betrifft überraschender Weise die TV-Fernbedienung als auch den Fernseher selbst. Auch Teppiche sind tabu. Und Bademäntel, Bettwäsche oder beispielsweise Handtücher können natürlich heiß gewaschen und daher wiederverwendet werden. Doch gerade letztere gehören sie zu den begehrtesten unerlaubten Hotelsouvenirs. So haben viele Hotels „aufgerüstet“ und Sicherheitschips eingenäht, die an der Rezeption erfasst werden. Es könnte also beim Check-Out peinlich werden – oder die Rechnung deutlich höher ausfallen. Streng genommen sind auch geschlossene Flaschen und Tuben tabu. Denn eigentlich sind diese Utensilien lediglich für den Aufenthalt im Hotel gedacht und können ungeöffnet durchaus wiederverwendet werden. Und auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer Einrichtungsgegenstände, Elektronik oder Deko mitgehen lässt, macht sich strafbar.