Autofahren wird wieder teurer

Zwar nimmt die Anzahl der gefahrenen Kilometer immer weiter ab. Aber insbesondere in Deutschland wird mehr als üblich autogefahren. Das verlockt anscheinend die Politik dazu, Autofahrer immer weiter zu belasten, weil diese aufs Fahrzeug angewiesen sind, wie luckx – das magazin recherchierte.

Reifenwahlsinn

Spikereifen sind die erste Wahl bei Schnee und Eis. Doch so häufiger wie früher ist deren Notwendigkeit nicht mehr gegeben. Außerdem haben Spikerreifen besonders in den Bergregionen zu erheblichen Verschleiß an den Fahrbahnen geführt, sodass der Gesetzgeber diese 1975 verboten hat. Außerdem gelang es den Reifenherstellern entsprechende Reifenmodelle zu entwickeln, die Spikereifen für den Normalverwender überflüssig machten.

Nun hat der Gesetzgeber abermals eingeschritten und lässt nur im Winter Reifen zu, die bestimmte Symbole auf den Reifenflanken tragen und sie damit als Winterreifen auszeichnen. Wieso der Gesetzgeber der Meinung ist, dass er Ganzjahresreifen ebenfalls zulässt, erschließt sich dem geneigten Betrachter aber nicht. So darf in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Das damit einige hundert Euro dem freudig gestimmten Reifenhändler den Herbst besinnlicher gestalten, ist ein schlechter Nebeneffekt für deutsche Autofahrer. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer einen genauen Blick auf ihre Reifen werfen, denn dann gilt bundesweit eine neue Vorschrift. Doch dem Autofahrer wurde noch ein kleines Schlupfloch gelassen. So gilt in Deutschland die „situative Winterreifenpflicht“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen auf allen vier Rädern Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Winter- und Ganzjahresreifen müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen, das seit 1. Januar 2018 für neu hergestellte Reifen vorgeschrieben ist. Winterreifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung tragen, dürfen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Für alte Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Diese ist abgelaufen.

Vorschriften in den Nachbarländern

Wer nun zum Urlaub oder geschäftlich auf den Weg in unsere Nachbarländer ist, muss dringend auf die Winterreifregelungen achten. Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie bei uns gibt es zum Beispiel in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien.

Eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht besteht unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Diese beginnt in der Regel im November / Dezember und endet im Laufe des März / April.

In Frankreich, Italien und Spanien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Meist kommt dies in den Gebirgsregionen zur Anwendung. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.

Keine Winterreifenpflicht besteht z. B. in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Polen und der Schweiz. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen empfohlen.

Doch aufgepasst: Autofahrer sollten immer die Profiltiefe der Reifen im Auge behalten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von 3 mm vorgeschrieben, in anderen wie z. B. Tschechien und Österreich sogar 4 mm.

Ohne Winterreifen unterwegs

Angesichts zunehmender Wetterextreme und plötzlicher Wintereinbrüche auch in südeuropäischen Ländern sollten Autofahrer in den Wintermonaten (Faustregel: Oktober-Ostern) am besten immer auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen. Denn egal wie die Winterreifenregelung aussieht: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine Winterreifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.