Kann es eigentlich Gründe geben, um sein Haus schon zu Lebzeiten sozusagen zu vererben? Denn üblicherweise tritt eine Erbschaft erst mit dem Tod des Erblassers ein. Doch bei genauer Betrachtung könnte es vorteilhaft sein, meint luckx – das magazin.
Weg mit dem Haus!
Der hochbetagte Vater oder die Großmutter möchte sich von der Immobilienlast trennen. Doch was ist der richtige Weg, um daran beispielsweise noch Freude zu haben? Zum Einen lässt sich das Häuschen verkaufen, in eine kleinere Wohnung umziehen und mit dem restlichen Vermögen ein entspanntes Leben zu führen. Doch wie die „Alten“ nun einmal so sind, ist es mit dem Verpflanzen eines „alten Baumes“ schwierig. Und die neuen Eigentümer verändern alles und das wollen sie auch nicht. Also kommen dann doch die Verwandten eher in den Kreis der neuen Besitzer infrage. Doch wer soll es denn sein? Die undankbare Tochter oder der drogenanhängige Sohn? Gut, dass sind die üblichen Klischees, die sich auch hier einmal bedienen lassen. Wie wir aber wissen, ist dieses Szenario nicht der Normalfall. Bei der Immobilienübertragung geht es auch darum, Steuern zu sparen. Oder tatsächlich die Freude in den Augen der Bedachten zu sehen und lange mitzuerleben.
Vererben
So ist es vielfach üblich geworden, eine Immobilie schon zu Lebzeiten an die Nachkommen zu übertragen. So etwas kann sinnvoll sein, etwa um Erbschaftsteuer zu sparen, die beim Vererben anfallen würde. Weitere gute Gründe können sein, etwa zu Lebzeiten die Verfügungsgewalt über die Immobilie zu haben. Das hat Vorteile: Es besteht volle Flexibilität und mit der Immobilie kann man machen, was man wollen: vermieten, verkaufen, anbauen – ganz wie es gefällt. Ein weiterer Grund könnte sein, dass sich Familienstrukturen ändern und damit möglicherweise auch eigene Wünsche, was mit der Immobilie geschehen soll. Vielleicht geht die Familie in die Brüche, eine neue wird gegründet und plötzlich sollen andere Nachkommen – oder noch weitere Nachkommen – die Immobile erhalten. Ist das Haus oder die Wohnung erstmal verschenkt, lässt sich das kaum mehr rückgängig machen. Möglicherweise ist auch eine Immobilienverrentung interessant. Dadurch wird das Vermögen, was im Haus steckt, quasi wieder „flüssig“, das Wohnrecht wird behalten und eine lebenslange zusätzliche Rente ist gesichert. Wie eine Immobilienverrentung funktionieren kann, ist ein besonderer Prozess und bedarf juristischer Beratung. Nur ein Beispiel: Ist eine lebenslange Rende aus der Immobilie möglich oder kann nur eine 10 Jahres Rente für die Beteiligten sinnvoll sein?
Erbfolge
Wer eine Immobile vererben will, kann das aktiv gestalten. So wird Streit unter den Nachkommen vermieden und das Haus oder die Wohnung lässt sich für eine nachfolgende Generation sichern. Doch einige wichtige Dinge sollten berücksichtigt werden.
Wer kein Testament macht oder auch keinen Erbvertrag verfasst, dann gilt beim Vererben die gesetzliche Erbfolge. Verwandte, aber auch Ehepartner werden zu Erben. Wie viel diese jeweils erben, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. In erster Linie erben direkte Abkömmlinge, also Kinder, und zwar zu je gleichen Teilen. Bei Kindern wird kein Unterschied gemacht, ob sie Adoptivkinder sind oder ob die Eltern verheiratet sind. Danach erben die eigenen Eltern sowie die Geschwister, Nichten und Neffen. Leben zum Beispiel noch beide Elternteile und sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern zu gleichen Teilen jeweils die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil bereits verstorben, erben die Geschwister und deren Kinder, also Nichten und Neffen. Das Erbrecht ragt noch weiter in Familienstammbäume hinein, die genannten Verwandten, sind jene, die am häufigsten zu Erben werden. Daneben sind auch Ehepartner erbberechtigt. Die Erbquote – also wie viel der Partnerin oder dem Partner zusteht – ist durch den Güterstand definiert: die Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung.