Erben in Gemeinschaft

Sicherlich gibt es unter den Leserinnen und Lesern viele, die schon Erbschaften erhalten haben. Ebenso sind viele zu finden, die Immobilien gekauft haben. Beim Erben als auch beim Immobilienkauf können Erbengemeinschaft auftreten. Dass das manchmal sehr anstrengend ist, weiß luckx – das magazin.

Erbengemeinschaft vermeiden

Zwar muss es nicht sein. Doch vielfach ist es nicht zu vermeiden: Erbengemeinschaften. Wer eine Immobilie oder ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft erwerben möchte, kann auf unterschiedliche Situationen treffen. Eigentlich soll verkauft werden. Doch es besteht meist keine Einigung über den Preis. Dann entsteht darüber ein Streit und ein Erbe will dann doch nicht verkaufen. Entweder ist es zu wenig oder diese Person entdeckt überraschend eine sehr positive Beziehung zum Objekt. Ein langwieriger Prozess entwickelt sich, der vielfach vor einem Gericht endet. Doch so etwas muss nicht sein, wenn Erblasser frühzeitig Vorsorge treffen. So ist ein Testament zu verfassen eine gute Chance, eine Erbengemeinschaft zu vermeiden. Gerade beim Vererben einer Immobilie ist das von großer Bedeutung. Denn wenn mehr als eine Person erbt, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Das ist häufig problematisch. Dabei wird der gesamte Nachlass in einen Topf geworfen und alle schöpfen gemeinsam daraus – wohl zu unterschiedlichen Teilen, aber dennoch gehört alles allen gemeinsam. Das heißt auch, dass alle sich einig sein müssen, was mit dem Nachlass geschieht. Und hier gehen meistens die Interessen weit auseinander: Die Ehefrau möchte das Haus erhalten und drin wohnen bleiben, der Sohn möchte es lieber vermieten, die Tochter will es verkaufen. Oft folgt ein Jahre andauernder Rechtsstreit, der dann nicht selten in einer Teilungsversteigerung des Hauses endet: Das Haus wird versteigert, der Erlös wird bei Gericht hinterlegt – und nicht sofort an die Erben ausgezahlt, wie irrtümlich oft angenommen wird. Vielmehr wird das Geld erst dann an die Erben ausgezahlt, wenn diese eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in denen sie sich auf Auszahlungsmodalitäten geeinigt haben.

Vermächtnis

In einem Testament können verschiedene Verfügungen getroffen werden. Um etwa eine Erbengemeinschaft zu vermeiden, lässt sich der Nachlass über Vermächtnisse verteilen: In einem Testament lässt sich eine Person als Erben einsetzen und dieser Person die Immobilie übertragen. Zugunsten einer anderen Person wird ein Vermächtnis angeordnet, vielleicht eine weitere Immobilie oder andere Vermögenswerte zu bekommen. Der Vorteil dieses Kniffs ist, dass auf diese Weise nur eine Person zum Erben wird, die andere Person wird Vermächtnisnehmer und hat damit einen sogenannten schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben, etwa, dass der Grundbesitz in Erfüllung des Vermächtnisses auf ihn übertragen wird. So vermeiden Erblasser, dass zwei Personen zu gemeinsamen Eigentümern einer Immobilie werden und sich einigen müssen. Doch aufgepasst; Ein Erbe steht auch für Schulden gerade, die der Erblasser hinterlassen hat – ein Vermächtnisnehmer nicht.