Genauso wie in Deutschland ändert sich für die europäischen Verbraucher einiges. So manches bringt insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr Vorteile. Diese Veränderungen entlasten den Alltag erheblich. Wenn jetzt noch endlich alle europäischen Länder endlich das kostenfreie Roaming beim Telefonieren einführen würden, freut sich auch die Radaktion von luckx – das magazin.
Banküberweisungen
Ab dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird auch der Versand von Sofortüberweisungen kostenlos sein. Verbraucher können dann rund um die Uhr in Sekundenschnelle Geld überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Für Länder mit anderen Währungen wie Polen oder Schweden gilt eine längere Übergangsfrist (Verordnung (EU) 2024/88).
Endlich einfach aufladen
Es reicht eigentlich schon, für ein paar Tage innerhalb Deutschlands zu verreisen. Wer dann im Hotel oder der Ferienwohnung angekommen ist, stellt irgendwann fest, der Akku ist leer und das Ladekabel liegt auf dem Schreibtisch. Nix mit telefonieren. Nach langen Widerstand muss nun auch der letzte amerikanische Hersteller von Kommunikationsgeräten sich der EU-Verordnung beugen. Seit dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380).
Amalgamverboten in der Zahnmedizin
Ab dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam EU-weit verboten, es sei denn, ein Zahnarzt hält seine Verwendung in sehr seltenen Fällen für zwingend notwendig. Für bereits vorhandene Amalgamfüllungen ändert sich nichts. Gesetzlich Versicherte können auf moderne, zahnfarbene Alternativen ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen. In Ausnahmefällen können sich Mitgliedstaaten bis 30.06.2026 vom Dentalamalgam-Verbot befreien lassen (Verordnung (EU) 2024/1849).
Reisen nach Großbritannien
Die Briten haben schon vielfach bereut, nicht mehr Mitglied der EU zu sein. Zwar sagen das die meisten nur unter vorgehaltener Hand. Doch im täglichen Leben fehlt fast alles: Von Arbeitskräften bis Lebensmittel. Nun stürzen sie sich noch auf weitere Veränderungen, um ihre Insel vor den bösen Europäern zu schützen. Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die ETA kostet 10 Pfund (ca. 12 Euro), ist zwei Jahre gültig und digital mit dem Reisepass verknüpft. Die Beantragung erfolgt online. Die Genehmigung wird innerhalb von 72 Stunden erteilt. Wichtig: Wer eine ETA benötigt, sollte diese nur über die offizielle Seite gov.uk beantragen, um erhöhte Gebühren durch Vermittler zu vermeiden. Das Ganze erinnert an die früher fälligen Einreisegebühren in die DDR. Zum Schluss löste sich der zweite deutsche Staat auf. Es bleibt die Hoffnung wohl nur bei den Briten, dass ihnen so ein Schicksal erspart bleibt. Okay, das war Sarkasmus oder Ironie. Denn nachvollziehbar ist die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung in der heutigen zusammenrückenden Welt nicht. Es benötigt ein starkes Europa, wirtschaftlich und politisch. Da sind solche Eskapaden unsinnig. Und als Salatblatt zwischen EU, USA und China macht sich Britannien nicht gut.
Restmüll sortieren
Mit Januar 2025 ist eine neue EU-Vorschrift in Kraft getreten. Verbraucher sind verpflichtet, alte Kleidung und andere Textilien wie Bettwäsche, Handtücher etc. nicht mehr in den Hausmüll zu werfen. Stattdessen müssen sie über Altkleidercontainer gesammelt und recycelt werden. Damit sollen die enormen Mengen an Textilabfällen reduziert werden, die bisher überwiegend verbrannt oder deponiert wurden (Richtlinie 2008/98/EG).
Barrierefrei
Mit barrierefrei verbinden wir meisten den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Doch seit einigen Jahren wird damit auch der Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen verbunden. Mit dem European Accessibility Act (EAA) muss ab dem 28. Juni 2025 auch hier der vereinfachte Zugang möglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen.