Feuer, Feuer

Was Feuer anrichten kann, erleben wir aktuell in Kalifornien. Ein Haus nach dem anderen brennt ab. Doch auch in Europa brennen im Sommer immer mehr Wälder. Das erfordert immer mehr Feuerwehreinsätze. Doch was passiert eigentlich bei einem Fehlalarm? Luckx – das magazin ging dieser Frage nach.

Feueralarm im Hotel

Es gibt nichts besseres als Vorsorge zu treffen und gut vorbereitet zu sein, falls es zu einem Brand komme. So kann ein funktionierendes Brandschutzsystem Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht, wie in einem aktuellen Fall aus Schweden. So mietete ein Verbraucher ein Hotelzimmer in Stockholm mit Kochnische. Beim Kochen löste der Rauchmelder Alarm aus, obwohl das Fenster gekippt war, die Lüftung eingeschaltet wurde und es kaum Rauchentwicklung gab. Die Feuerwehr rückte an. Eine Rechnung wurde zunächst nicht ausgestellt, doch drei Monate später folgte ein Inkassoschreiben über 1.631 Euro.

Der Schreck ist groß

Wenn die Feuerwehr vor dem Hotelzimmer steht, kann der Schreck groß sein. Schnell kommt die Frage nach den Kosten auf. Hier gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. In vielen Fällen bleibt es bei einem Fehlalarm ohne Rechnung, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt beziehungsweise die Hausordnung eingehalten wurde. Allerdings hat jede Unterkunft eigene Regeln. Entscheidend ist, ob Vorschriften zum Umgang mit Kochmöglichkeiten oder Hinweise zur Funktion und Platzierung des Rauchmelders gemacht wurden. Bislang ist der Brandschutz in Hotels europaweit nicht einheitlich geregelt. So variieren die gesetzlichen Regelungen innerhalb der EU von Land zu Land, in Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland. Auch die Gerichte bewerten die Sachlage unterschiedlich. Kochen mit starker Rauch-, Dunst- oder Hitzeentwicklung wird in Deutschland häufig als Fehlverhalten eingestuft. Selbst bei normalem Kochen können Probleme auftreten, wenn Fenster nicht geöffnet oder vorhandene Dunstabzugshauben nicht genutzt werden. Ob eine Ersatzpflicht besteht, hängt letztlich von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.

Vorsorge treffen

Um Stress und hohe Kosten zu vermeiden, hilft es, sich im Voraus über die geltenden Regeln zu informieren. Wichtige Hinweise finden sich oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels, die beispielsweise das Kochen in den Zimmern untersagen können. In Zimmern mit Küchenzeile weisen häufig Schilder auf die verpflichtende Nutzung der Dunstabzugshaube hin. Auch Aushänge im Haus können Auskunft geben, z. B. ob ein Rauchmelder automatisch die Feuerwehr alarmiert. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, an der Rezeption nachzufragen, welche Nutzungen im Zimmer gestattet sind. Erhält man eine Rechnung für einen Fehlalarm, sollten die Kosten genau geprüft werden. Fehler in der Rechnung können die Forderung unwirksam machen, selbst wenn der Feueralarm schuldhaft ausgelöst wurde.

In jedem Fall sollten sich Betroffene rechtlich beraten lassen, ob sie einen Fehler gemacht haben oder nicht. Die eigene Haftpflichtversicherung sollte ebenfalls informiert werden. Denn diese kann je nach Versicherungsbedingungen in solchen Fällen ganz oder zumindest teilweise eintrittspflichtig sein. Und der sog. „passive Rechtsschutz“ der Privathaftpflichtversicherung kann helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Was tun im Hotelgäste?

Der Feueralarm kann durch verschiedene Dinge ausgelöst werden, etwa durch Kochplatten, Mikrowellen, Zigaretten/ E-Zigaretten oder Kerzen. Mit einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko eines Fehlalarms reduzieren. So sollte unbedingt die Hausordnung beachte werden und entsprechende Hinweise sind zu befolgen. Während des Kochens sind die Fenster zu öffnen und Lüftung einzuschalten. Im Falle eines Alarms den Zustand von Küche und Zimmer durch Fotos dokumentieren. Den Fehlalarm unverzüglich an der Rezeption melden.