Wenn wir der aktuellen US-amerikanischen Regierung glauben, so haben die Ukrainer selber Schuld, dass sie von Russland angegriffen werden. Sie hätten einfach die Schlüssel zum Land übergeben sollen und alles wäre gut. Tatsächlich? Wie könnte denn so etwas in unserem Leben aussehen, fragt luckx – das magazin?
Selbstverteidigung
Im Nachhinein kommen kluge Sprüche von Besserwissern immer gut an. Wir alle haben wahrscheinlich nicht vermutet, dass Nazi-Russland tatsächlich die Ukraine angreift. Dieser menschenverachtende Krieg hat uns alle sensibilisiert. Wir haben doch alle gehofft, dass die Bundeswehr unser Land nicht verteidigen muss. So sollten Kriege in unserer aufgeklärten Welt nicht mehr Realität sein, weil sie zu erheblichen Verlusten führen; bei den Überlebenden, zu vielen Toten, bei der Wirtschaft und unserer Infrastruktur. Nun müssen wir Milliarden statt in Schulen, Bildung und Radwegen in Panzer, Haubitzen und Munition investieren. Sinn macht das nicht; ist aber erforderlich zum Schutz unserer Heimat und unseres Lebens. Wir befinden uns in einer Notwehrsituation.
Was für unser Land gilt, gilt ebenfalls für jeden Einzelnen. Viele haben sich aus den verschiedensten Gründen Selbstverteidungstechniken angeeignet. Vielleicht kommt dieses Wissen über Notwehr sowie die erlernten Selbstverteidungstechniken nie zum Einsatz. Es zeigt sich aber nun, sich gegen brenzlige Situationen vorzubereiten. Viele Menschen möchten sich vor allem, wenn sie in den Abend- und Nachtstunden unterwegs sind, auf Gefahrensituationen vorbereiten.
Was ist Notwehr?
Vor Gericht ist die Frage, ob jemand in Notwehr gehandelt hat, oft entscheidend für das Urteil und das Strafmaß. Zunächst hat jeder das Recht, der in irgendeiner Form angegriffen wird, sich selbst zu verteidigen. Dabei geht es in der Regel um die Reaktion auf einen Angriff, bei dem man sich selbst schützen will. Dieses Recht gilt aber auch, wenn man jemand anderem in einer gefährlichen Situation zu Hilfe kommt (Paragraf 32 Strafgesetzbuch (StGB)). Ganz so einfach, wie es klingt, ist es allerdings oft nicht. Denn die Tat, die die Notwehr auslöst, muss tatsächlich ein rechtswidriger und auch vorsätzlicher Angriff sein. So stellt beispielsweise ein Unfall keine Notwehrlage dar. Des Weiteren muss die eigene Abwehr unmittelbar als Reaktion erfolgen, ansonsten handelt es sich um einen geplanten Racheakt, der sehr wohl geahndet wird. Erlaubt ist allerdings ebenso die sogenannte antizipierte Notwehr, die Anwendung findet, um einem drohenden Überfall zuvorzukommen und diesen abzuwehren.
Notwehr-Maßnahmen
Als Notwehrhandlung wird das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anerkannt. Heißt also, dass der Überfallene, sollte er verschiedene Abwehrmittel zur Verfügung haben, zu demjenigen greifen sollte, das den geringeren Schaden anrichtet. Konkret müsste man sich beispielsweise also mit Fäusten gegen einen Angriff wehren, anstatt zum Messer zu greifen. In der Realität wird aber gerade bei Straftaten gegen die Zivilbevölkerung berücksichtigt, dass das Opfer in einem psychischen Ausnahmezustand ist. Und da Notwehr die spontane Reaktion auf eine plötzliche Gefahr darstellt, ist nicht zu erwarten, dass der Überfallene zunächst abwägt, wie er sich wehrt, sondern es ist nachvollziehbar, dass diese Handlung umgehend erfolgt. Geht es um vermeintliche Lebensgefahr, wird niemand auf das erfolgversprechendste Mittel verzichten, das ihm zur Verfügung steht.
Wer sich nicht sicher fühlt, greift gerne auf Reizgas- und Pfefferspray zurück. Beides kann legal erworben werden, muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf die Sprühweite zwei Meter nicht überschreiten und die Flasche muss mit Prüfkennzeichen versehen sein. Pfefferspray muss zudem den Zusatz ‚Tierabwehr‘ enthalten, denn dann gilt es nicht als Waffe und kann von jedermann erworben werden. Im Notfall darf es aber dennoch gegen Menschen gerichtet werden. Es ist übrigens deutlich effektiver als Reizgas, auf das viele kaum reagieren. Auch Elektroschocker sind nicht per se verboten. Allerdings müssen die Geräte das PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen, das unter anderem besagt, dass der Elektroschocker gesundheitlich unbedenklich ist und sich beispielsweise nach spätestens zehn Sekunden selbst abschaltet.
Weitere Maßnahmen
Keine Waffe als solche, aber dennoch durchaus effektiv gegen Angreifer ist ein Schrillalarm, der über kleine Geräte, aber auch über bestimmte Uhren abgegeben werden kann. Genauso ungefährlich für einen selbst und dennoch eine mögliche Abschreckung ist eine extrem starke Taschenlampe, mit der der Kriminelle geblendet wird und die andere auf die Situation aufmerksam macht. Von allen anderen Waffen ist eher abzuraten, weil deren Einsatz – selbst wenn er erlaubt ist – nicht in jeder Situation rechtlich zulässig ist und die eigene Gefahrensituation verschärfen kann.
Eine Möglichkeit, mehr Sicherheit im Alltag zu erlangen, ist ein Selbstverteidigungskurs. Doch die dabei erlernten Techniken sind keine Garantie für eine erfolgreiche Notwehr. Vielmehr kann ein solches Training helfen, überhaupt erst einmal zu verstehen, wie Angriffe vonstattengehen und welche Form von Taten drohen können. Zudem lernen die Teilnehmer, welche Reaktion für einen selbst die sinnvollste sein kann. Ein solcher Kurs schließt aber auch das Führen von Selbstverteidigungswaffen und den Umgang mit ihnen nicht aus.