Eigentlich will das keiner wissen. Und viele haben sich bisher damit überhaupt nicht beschäftigt. Trotzdem können Handelshemmnisse in unser Leben massiv eingreifen. Produkte werden teurer oder nicht mehr angeboten. Was dahinter steckt, hat luckx – das magazin recherchiert.
Einschränkungen
Die EU hat ein Teil der Außenpolitik der europäischen Länder übernommen. Innerhalb des Zusammenschluss werden Abkommen geschlossen und Vereinbarungen getroffen zum Wohl der europäischen Bürger. Auch wenn diese die Tragweite manchmal nicht nachvollziehen können. Restriktive Maßnahmen – auch als Sanktionen bezeichnet – dienen der EU als wichtiges Instrument zur Verhütung von Konflikten bzw. zur Bewältigung neu entstehender oder anhaltender Krisen. Sie richten sich gegen Nicht-EU-Länder, sind aber nur im Hoheitsgebiet der EU durchsetzbar. Nach der groß angelegten Invasion der Ukraine durch Russland im Jahr 2022 verhängte die EU ihre umfassendsten Sanktionen: Dazu gehörten Finanz- und Handelssanktionen, das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote. Die Sanktionen betreffen hauptsächlich Russland, aber auch Belarus und den Iran. Ihre Wirksamkeit – und auch die Integrität des EU-Binnenmarkts – könnte jedoch beeinträchtigt werden, wenn sie von den EU-Ländern nicht einheitlich angewendet werden. Nun wollen die Prüfer untersuchen, ob die Europäische Kommission die EU-Länder dabei unterstützt, Handelssanktionen wirksam anzuwenden, und ob die Kommission die Umsetzung dieser Sanktionen genau verfolgt. Außerdem werden sie bewerten, ob die Kommission analysiert hat, wie sich die Maßnahmen insgesamt ausgewirkt haben.
Politisches Instrument
Sanktionen sind ein außenpolitisches Instrument der EU, mit dem eine Änderung einer von Nicht-EU-Ländern verfolgten schädlichen oder destabilisierenden Politik bewirkt werden soll. Ziel ist die Förderung des weltweiten Friedens und der internationalen Sicherheit, die Verhütung von Konflikten und die Förderung der Demokratie. Sanktionen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: solche, die sich auf den internationalen Handel auswirken, und solche, die den finanziellen Bereich betreffen. Beide Kategorien können Einzelpersonen, Organisationen oder Länder betreffen. Die auferlegten Maßnahmen gelten für alle Staatsangehörigen von EU-Ländern unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Sie gelten ferner für nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gegründete Organisationen und Gesellschaften, einschließlich Zweigniederlassungen von EU-Unternehmen in Drittländern, sowie an Bord jedes Luftfahrzeugs und Schiffes, das der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaats unterliegt.
Durchsetzung
Der Rat der EU beschließt die Maßnahmen auf Grundlage der vorbereitenden Arbeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Für die Durchsetzung sind in erster Linie die EU-Länder zuständig. Sie müssen in dem vom Rat festgelegten Rahmen tätig werden und arbeiten dabei mit der Kommission zusammen. Jedoch unterscheiden sich ihre Systeme zur Umsetzung von Sanktionen in einigen entscheidenden Punkten, z. B. im Hinblick auf die Zahl der nationalen Behörden, die mit diesen Sanktionen befasst sind, und die Art und Weise, wie Verstöße verfolgt werden. Daher liegt die Gesamtverantwortung dafür, die Maßnahmen zu überwachen und dafür zu sorgen, dass sie in der EU einheitlich umgesetzt werden, bei der EU-Kommission.
Wer ist betroffen?
Insgesamt sind 20 Länder von Handelssanktionen der EU betroffen, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf Ein- und Ausfuhrverboten für militärische Ausrüstung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck liegt, d. h. Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden könnten. Seit März 2014 hat die EU schrittweise Handelssanktionen betreffend russische Ein- und Ausfuhren in bestimmten Wirtschaftszweigen verhängt, u. a. in den Bereichen Energie, Rohstoffe, Luftfahrzeuge und fortgeschrittene Technologien, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Luxuserzeugnisse und Diamanten. Als Reaktion auf ihre offensichtliche Zusammenarbeit bei der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU auch gegen andere Länder wie Belarus und Iran Handelssanktionen verhängt. Im Jahr 2024 erweiterte die EU darüber hinaus die Liste der Unternehmen, gegen die Beschränkungen für die Ausfuhr von militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck verhängt wurden, erheblich, und zwar auf Unternehmen aus China, Kasachstan, Kirgisistan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Massiv eingeschränkt
Der EAD schätzt den bisherigen Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen und -verbote für Güter und Technologien im Fall Russlands auf 52 Milliarden Euro. Das entspricht 58 % der Ausfuhren der EU nach Russland vor der Invasion. Bezüglich der Einfuhren werden die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen auf rund 95 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht rund 61 % der Einfuhren aus Russland vor dem Krieg.