So sollte es eigentlich sein: Wenn Gefahren für Leib und Leben von Bundesbürgern besteht, ist der Staat zum sofortigen Eingriff gerufen. Doch als die Drohnen über den Flughäfen für Alarm sorgten, passierte relativ nichts. Wie in der Zukunft gehandelt werden muss, hat luckx – das magazin recherchiert.
Bedrohungslage
Wie Drohnen benutzt werden dürfen, steht in jeder Bedienungsanleitung von Spielzeug- und Profi-Drohnen. So sind meist der Überflug über Privatgrundstücke als auch die Nutzung in der Nähe von Flughäfen untersagt. Doch anscheinend wird das ignoriert oder bewusst gemacht. So gab es allein in diesem Jahr bereits über 140 Drohnensichtungen im Umfeld von Flughäfen. Jede davon kann Starts und Landungen stören oder Passagiere gefährden. Darüber hinaus entstehen durch Flugverzögerung als auch komplette Schließung von Flughäfen erhebliche Kosten und Schäden für Flughäfen, Fluggesellschaften und insbesondere der Passagiere. Auch wenn der Spuk nur kurzfristig war, kann es aufgrund von Arbeitszeiten der Crew als auch Nachtruhe der Zielflughäfen zum kompletten Ausfall des Fluges führen. So fordert die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) dringend die Abwehr von Drohnen und stellt fest: „Es braucht entschlossenes Handeln – mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung“. Insbesondere der aktuellen Sicherheitslage wegen des Ukraine-Krieges.
Luftsicherheit
Weiterhin stellt der Verband fest, dass die aktuelle Bedrohungslage durch Drohnen hochdynamisch ist. Die Flughäfen leisten ihren Beitrag, um die Sicherheit von Reisenden und Beschäftigten zu gewährleisten. Meldeketten zwischen Flugsicherung, Flughafen und Polizeibehörden sind etabliert. Bei einem Vorfall hat die Sicherheit der Reisenden oberste Priorität. Der Flugbetrieb wird eingeschränkt oder eingestellt. Die Detektion und Abwehr von Drohnen sind hoheitliche Aufgaben und liegen in der Verantwortung von Bundes- und Landespolizei. „Die deutschen Flughäfen begrüßen die Initiative von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes und für eine klare Regelung der Zuständigkeiten. Eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnendetektion und Abwehr ist zwingend notwendig“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Und weiter: „Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist.
Schutz erforderlich
Der Schutz der Flughafenstandorte ist eine hoheitliche Aufgabe. Sicherheit in der Luft beginnt am Boden – und dazu gehört auch der Schutz unserer Flughäfen vor illegalem Drohneneinsatz. Dafür braucht es klare Strukturen, eindeutige Zuständigkeiten und modernste Technik. Wir erwarten den Einsatz modernster Detektions- und Abwehrsysteme. Sicherheit in der Luft beginnt am Boden und bleibt Aufgabe des Staates“. Der Verband unterstreicht, dass die Kostenträgerschaft bei den zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden liegt. Darüber hinaus muss Deutschland bei der europäischen Zusammenarbeit eine Vorreiterrolle übernehmen.
„Drohnen kennen keine Grenzen – nur gemeinsame Konzepte und abgestimmte Verfahren können Bedrohungen wirksam eindämmen. Die Flughäfen stehen bereit, die Politik zu unterstützen. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln: mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung“, so Beisel abschließend.
Auch wenn der Verband zuerst seine Interesse gewahrt sehen möchte, geht es um die Sicherheit von Menschen. Hier müssen die Sicherheitskräfte ihren Aufgaben nachkommen. Da darf dann nicht im „klein, klein“ über Zuständigkeiten „jahrelang“ gestritten werden, wer nun aktiv werden muss, darf, kann. Die Aufgabe des Staates ist der Schutz seiner Bürger. Gegebenenfalls zum Nachteil von einzelnen Drohnenpiloten.