Wer sich ein neues Elektrogerät anschafft, hat gleich mehrere Herausforderungen zu meistern. Was ist mit dem Karton, wenn das Gerät wider erwarten nach kurzer Zeit den Dienst quittiert? Wohin mit ihm? Und was passiert mit dem Alten? Alle diese Fragen versucht luckx- das magazin zu beantworten.
Richtig entsorgen
Erst vor wenigen Tagen wurde der neue Toaster in Betrieb genommen. Nun will er nicht mehr. Also zurück zum Händler. Doch wo ist der Karton? Wer ein Gerät online erworben hat, tut gut daran, das Verpackungsmaterial von Elektrogeräten aufzuheben. Das hilft insbesondere dann, solange Garantie oder Gewährleistung noch laufen. Aber es besteht keine gesetzliche Pflicht dazu. Sondern es kann helfen, weil es Rücksendungen, Umtausch oder Garantiefälle erleichtert und Wertersatz bei Beschädigung verhindert. Besonders bei Online-Käufen kann es vorteilhaft sein, weil Händler die Originalverpackung für die Rücknahme schätzen, obwohl sie sie rechtlich nicht verweigern dürfen. Nur dazu muss in der Wohnung ausreichend Platz vorhanden sein. Wer diesen Platz nicht hat, sollte also die Verpackung fachgerecht entsorgen: Pappe ins Altpapier, Plastik und Styropor in den Gelben Sack/Wertstofftonne und der alte Toaster ist Elektroschrott.
Zweite Chance
Ob Toaster, Staubsauger oder Föhn: Auch wenn ein Elektrogerät nicht mehr funktioniert, hat es eine zweite Chance verdient. Elektroaltgeräte stecken voller Rohstoffe, die recycelt werden können. „Das gilt natürlich genauso für ihre Verpackungen. Denn auch das Recycling von Verpackungen schont Umwelt, Klima und Ressourcen“, erklärt Axel Subklew, Sprecher der Initiative „Mülltrennung wirkt“. Die Initiative hat praktische Tipps für die richtige Entsorgung von Elektrogeräten und ihren unterschiedlichen Verpackungen.
Ob Online-Schnäppchen oder im stationären Handel gekauft, Elektrogeräte sind in der Regel besonders sicher und mit verschiedenen Materialien zum Schutz des empfindlichen Inhalts verpackt. Da gilt es, die einzelnen Verpackungsbestandteile richtig zu trennen und zu entsorgen:
Leere Kunststoffverpackungen kommen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack – ebenso wie Verpackungsbestandteile aus Kunststoff, zum Beispiel Luftpolsterfolien oder Kunststofftüten. Das gilt auch für harte oder weiche Geräteverpackungen aus geschäumtem Kunststoff. Größere und sperrige Mengen davon werden am besten zum Wertstoffhof gebracht.
Auch Verbundverpackungen, etwa Blister und Schutztütchen aus verbundenem, aber unterschiedlichem Verpackungsmaterial (z. B. Kunststoff und Aluminium) für Elektronikkleinteile, Kabel oder Leuchten, dürfen in die Gelbe Tonne und den Gelben Sack.
Papier- und Kartonverpackungen wie Versandkartons, Kartonboxen, Innenfixierungen, Wellpappe oder Umverpackungen aus Papier und Pappe gehören in die Altpapiertonne.
Kleine Beutel mit Trockenmitteln zum Schutz vor Feuchtigkeit müssen in den Restmüll.
Ausrangierte Elektrogeräte kostenlos abgeben
Rohstoffe sichern
Elektroaltgeräte enthalten Rohstoffe wie Kupfer, Eisen oder Zink. Sie müssen fachgerecht recycelt werden. Aber auch Schadstoffe wie Blei, Quecksilber oder Cadmium können in einem alten Gerät stecken. Deshalb darf Elektroschrott nicht im Hausmüll entsorgt werden. Er muss bei einer kommunalen Sammelstelle entsorgt werden. Elektro- und Elektronikgeräte können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, zum Beispiel bei Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen oder bei mobilen Schadstoffsammlungen (Schadstoffmobil), abgegeben werden. Auch ausrangierte Ladekabel für Handys, Stromkabel, Netzteile und ähnliches Elektrozubehör kommen zum Wertstoff- oder Recyclinghof. Falls Waschmaschine oder Kühlschrank aufgegeben haben: Einige Kommunen bieten eine Abholung größerer Elektrogeräte an. Dafür muss ein Termin vereinbart werden und sie ist eventuell kostenpflichtig. Dabei bitte beachten: Die Entsorgung von Elektroschrott kann kommunal unterschiedlich geregelt sein. Informationen hat die Abfallberatung vor Ort. Bevor die Geräte entsorgt werden, sind unbedingt Akkus und Batterien zu entfernen. Vor allem Lithium-Batterien oder -Akkus können gefährliche Brände verursachen – auch wenn sie im Hausmüll landen. Sie müssen daher bei Sammelstellen in Geschäften oder bei Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Rückgabe von Elektrokleingeräten im Handel
Bis zu drei Elektrokleingeräte können kostenlos in einem Geschäft zurückgegeben werden – auch dann, wenn sie dort nicht gekauft wurden. Allerdings ob Toaster, Wasserkocher oder Föhn: Die Elektrokleingeräte dürfen eine Kantenlänge von 25 cm nicht überschreiten. Diese Regel gilt für Elektrofachmärkte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Supermärkte und Discounter mit mehr als 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten. Auch der Onlinehandel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet, wenn Lager- und Versandfläche größer sind als 400 bzw. 800 m².
Der Toaster röstet zwar noch, doch der neue muss nur noch ausgepackt werden? Noch funktionierende Geräte können auch gespendet werden, zum Beispiel an Sozialkaufhäuser oder gemeinnützige Organisationen.