Wir wollen es korrekt. Alles muss seine Ordnung haben. Oder geht es nur um die Überwachung der Bürger? Bei manchen Verordnungen und Gesetzen wird verständlich, warum es in unserem Land nicht so richtig vorangehen kann. Ein Beispiel ist die Nutzung von Balkonkraftwerken, meint luckx – das magazin.
Balkonkraftwerk anmelden
So mancher Mitbürger möchte sich auch bei der Energiewende engagieren. Sei es aus ökologischer Überzeugung oder weil ihm die Energiepreise ärgern. Und wer dann die Möglichkeit hat, eigenen Strom zu erzeugen um seine Stromkosten zu reduzieren, findet im sogenannten Balkonkraftwerk eine Antwort. Doch bevor das Ding an den Balkon oder sonst wo aufgestellt werden kann, hat der deutsche Staat ein paar bürokratische Hürden aufgebaut. Denn so ohne Weiteres ist die Installation nicht möglich. Darüber hinaus werden Mieter von ihrem Vermieter manchmal noch behindert, wenn sie aktiv werden wollen. Doch in diesem Punkt hat dann die Gerichte schon Entscheidungen getroffen, so dass mit der Installation oder der Anschaffung begonnen werden kann. Nun kommt wohl der schwierigste Teil, den wir von luckx – das magazin versuchen, einen schnellen Weg aufzuzeigen. Denn nun ist noch eine Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) Pflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Regeln
Seit Januar 2019 ist jedes Strom erzeugende Gerät in Deutschland meldepflichtig – auch kleine PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke. Die Anmeldung Balkonkraftwerk erfolgt im Marktstammdatenregister, dem zentralen Erfassungsportal der Bundesnetzagentur. Des Weiteren gilt seit April 2024: Wer ein Balkonkraftwerk bis 2.000 Watt Modulleistung und bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung betreibt, muss es nur noch im MaStR registrieren. Die gesonderte Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
Dazu ist zuerst ein Benutzerkonto im MaStR anzulegen. Unter dem Webportal www.marktstammdatenregister.de ist unter „Registrieren“ ein persönliches Benutzerkonto anzulegen mit E-Mail-Adresse und Passwort. Danach kann mit einer als Betreiber mit einer neuen Registrierung gestartet werden: „Neue Registrierung starten“ → „Betreiber“ → „Natürliche Person (privat)“. Nach der Eintragung der persönlichen Daten erfolgt die Anmeldung des Balkonkraftwerks.
Balkonkraftwerk anmelden
Jetzt kommt der wichtigste Teil: Für die Registrierung der Photovoltaik-Anlage führt das MaStR durch die Eingabemaske. Dabei sollen folgende Daten eingepflegt werden:
Standort: Adresse der Anlage – meist identisch mit deinem Wohnort
Name der Einheit: z. B. „Balkonkraftwerk“ (frei wählbar)
Datum der Inbetriebnahme: Tag des ersten Anschlusses ans Stromnetz (z. B. Einstecken des Schukosteckers)
Gesamtleistung der PV-Module: Summe der Nennleistungen, z. B. 2 × 450 W = 900 W
Wechselrichterleistung: In der Regel 800 W – dies ist die maximal erlaubte Einspeiseleistung ab 2024
Zählernummer: Entweder auf der Stromrechnung oder direkt am Stromzähler ablesen
Wer einen Batteriespeicher nutzt, wird zur Eingabe der Speicherdaten weitergeleitet.
Nach Eingabe aller Daten wird die Registrierung abgeschlossen. Danach erfolgt sofort eine Registrierungsbestätigung, die als PDF heruntergeladen und für die Unterlagen gespeichert werden sollte. Diese Bestätigung genügt für alle Behörden und Netzbetreiber – weitere Anmeldungen sind bei Einhaltung der technischen Grenzen (max. 2.000 W PV-Leistung, max. 800 W Wechselrichterleistung) nicht erforderlich.
Damit sollte die Anmeldung abgeschlossen sein. Zwar erscheint der Aufwand eher überschaubar. Doch nicht jeder Bürger ist in der Lage, diese Anmeldung vorzunehmen. Darüber hinaus erschließt sich dem Betrachter nicht unbedingt, warum so eine Anmeldung erforderlich ist. Oder ist damit beabsichtigt, den Nutzern früher später für die Stromerzeugung noch irgendwelche Kosten aufzuerlegen? Jedenfalls ist das heute noch nicht abzusehen. Aber wir werden es irgendwann erfahren.