So mancher Bundesbürger hat die Härte unserer Straßenverkehrsordnung in den letzten Wochen kennengelernt. Insbesondere im Umkreis von Weihnachtsveranstaltungen wurde kräftig in das Röhrchen gepustet und der Führerschein einbehalten. Um davon in der Silvesternacht verschont zu bleiben, sollte ohne Alkohol die Fahrt aufgenommen werden, meint luckx – das magazin.
Sicher ins Neue Jahr starten
Die letzten Wochen haben es gezeigt, wie schnell die Karte weg sein kann. Christkindlmärkte, Adventsveranstaltungen und Weihnachtsfeiern – die Adventszeit steckte voller Anlässe, an denen Alkohol ausgeschenkt wurde. Gerade im geselligen Miteinander wurde häufig unterschätzt, wie schnell Alkohol seine Wirkung entfalten kann. Viele alkoholisierte Fahrer haben nicht das klassische Bier oder den Sekt unterschätzt, sondern Glühwein, Feuerzangenbowle oder Eierlikörpunsch. Die Kombination aus Wärme, Zucker und Gewürzen macht Adventsgetränke besonders tückisch: Der Alkohol schmeckt milder, wird häufig in größerer Menge konsumiert und gelangt schneller in den Blutkreislauf. Dazu kommt dann noch der Optimismus, weil viele ihre Fahrtüchtigkeit zu optimistisch einschätzen. Unbemerkt steigt rasch der Blutalkoholwert. So wird draußen bei Kälte, frischer Luft und Bewegung die eigene Fahrtüchtigkeit überschätzt.
Promillegrenzen und Sanktionen
Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionszeit, Koordination und Konzentration und erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, gefährdet damit nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder sogar die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Denn besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt auf Alkoholsünder. Dazu gelten aktuell folgende Promillegrenzen beim Autofahren:
0,0 Promille für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie alle in der Probezeit. Ab 0,3 Promille drohen bereits strafrechtliche Folgen, wenn es zu Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung kommt. Ab 0,5 Promille wird es teuer: Bußgeld, Punkte und Fahrverbote von bis zu 3 Monaten sind möglich. 1,1 Promille gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat, unabhängig von Fahrfehlern oder Unfällen. Dabei sollteb auch E-Roller als auch Radfahrer darauf achten, dass die Promillegrenzen auch für sie gelten. Viele glauben, E-Scooter könnten eine harmlose Alternative nach dem Weihnachtsmarkt sein. Ein gefährlicher Irrtum: Für E-Scooter gelten in Deutschland dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote und ab 1,1 Promille gilt das Fahren als Straftat – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kommt. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt auch hier eine Null-Promille-Grenze. Auch Radfahren unter Alkoholeinfluss kann Konsequenzen haben: Ab 1,6 Promille droht Radfahrern sogar ohne Unfall die Anordnung einer MPU und der Entzug des Pkw-Führerscheins.
Restalkohol
Nach langen Feiern beginnt besteht auch noch am nächsten Tag ein Risiko. Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Schlaf, Kaffee, kalte Dusche oder Energy-Drinks beschleunigen den Prozess nicht. Wer sich dann am Morgen danach vollkommen überzeugt in sein Fahrzeug setzt und meint, wieder nüchtern zu sein, unterliegt einer Falschannahme. Gerade vor Arbeitswegen oder längeren Autofahrten sollte man im Zweifel lieber noch warten oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen.
Um gar nicht erst in Versuchung zu kommen, sollte der Heimweg bereits vor dem ersten Getränk organisiert werden. Entweder das Auto bewusst zuhause zu lassen, wenn man plant Alkohol zu trinken oder nach Alternativen suchen wie die öffentlichen Verkehrsmittel und Taxi. Auch die Bildung von Fahrgemeinschaften, bei denen ein nüchterner Fahrer bestimmt wird, kann hilfreich sein. Ach ja, am besten wird zu Beginn des Abends entschieden, wer alle heimfährt und nicht der sollte fahren, mit dem geringeren Alkoholkonsum. Denn das geht bestimmt schief.