Weil die Fluggesellschaften, allen voran Ryan-Air, ihre Flüge nicht organisieren können, verspäten sie sich stetig. Um nicht regelmäßig den Fluggästen Entschädigungen zu zahlen, sollen die bewährten Fluggastrechte abgeschafft werden. Über den aktuellen Stand berichtet luckx – das magazin.
Verbraucherrechte stärken
Der Streit eskaliert schon seit einiger Zeit. Vorangetrieben durch den Ryan-Air Chef. Aber nicht nur dort will er die Rechte abschaffen. Auch das Nachtflugverbot will er kippen, weil sich seine Flüge ständig verspäten und er dann beispielsweise nicht mehr in Berlin landen kann. Doch wer in Flughafennähe wohnt, den Lärm von 6 bis 23 Uhr ertragen muss, ist über wenige Stunden Schlafruhe mehr als erfreut. Vielleicht wäre es besser, wenn es Ryan-Air gelingen würde, seine Organisation auf den aktuellen Stand zu bringen. Denn anderen Fluggesellschaften gelingt es anscheinend.
Was die Fluggastrechte anbetrifft, hat nun er EU-Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments hat am 12. Januar 2026 ein klares Signal für den Erhalt zentraler Fluggastrechte gesetzt. Dazu zählt insbesondere der Anspruch auf Entschädigung bereits ab drei Stunden Verspätung. So lässt sich anscheinend die EU nicht vom rüden Umgangston von Ryan-Air beeindrucken und schützt die seit 20 Jahren bewährten Rechte der Passagiere. Die EU ist bei den verbraucherfreundlichen Fluggastrechte weltweit führend. Denn diese stehen für Verbraucherschutz und sind ein klares Signal aus Europa.
Die Position des TRAN-Ausschusses steht in deutlichem Gegensatz zum Standpunkt des Rates, der höhere Schwellen für Entschädigungen vorsieht. Je nach Flugstrecke sollen Reisende erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung Ansprüche geltend machen können. Nach Schätzungen würden dadurch bis zu 85 Prozent der betroffenen Passagiere schlechter gestellt als bisher. Konkret müssten Reisende deutlich länger am Flughafen warten, bevor ihnen Rechte zustehen.
Einigkeit erforderlich
Doch nicht alle EU-Länder sind nicht bereit, das bestehende Schutzniveau zu halten. Wenn aktuell keine Einigung zwischen Parlament und Rat erzielt wird, bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen. Doch die dringend notwendige Anpassungen an neue Geschäftsmodelle sowie die Schließung bestehender Lücken bleiben das aus. Bereits 2014 war eine Reform der Fluggastrechte am fehlenden Konsens gescheitert. An Vorschlägen für sinnvolle Änderungen und Ergänzungen im Sinne der Reisenden mangelt es nicht. Die vom europäischen Verbraucherschutz geforderte europaweite Definition der „Mindestleistungen“, die im Grundtarif einer Fluggesellschaft enthalten sein müssen, ist immer noch nicht im Interesse der Bürger verabschiedet. Dazu zählen zwingend ein persönlicher Gegenstand sowie ein kleines Handgepäckstück. Gerade durch diese Mindestregeln wie ein kleines Handgepäckstück immer im Flugpreis enthalten sein müssen, können Reisende Angebote wieder transparent vergleichen. Versteckte Zusatzkosten, insbesondere bei Ryan-Air, machen die Flugpreise intransparent und steigern die Flugkosten.
außergewöhnlicher Umstände
Wer schon häufiger das Flugzeug privat oder geschäftlich nutzte, fragt sich immer wieder, warum der Flieger verspätet ist. Die Gesellschaften versuchen sich vielfach herauszureden. So muss seitens der EU eine ganz beschränkte Anzahl von „außergewöhnlicher Umstände“ definiert werden. Eine nicht abschließende Liste erleichtert es Airlines, Entschädigungen abzulehnen und – wie bisher – eine Entscheidung der Rechtsprechung abzuwarten. Neben dieser genauen Definition gehört dann auch zum Entschädigungsumfang, dass Folgekosten der Reisenden ersetzt werden. Wenn also die Bahnfahrt neu zu bezahlen, eine Hotelunterkunft am Zielort erforderlich, weil keine Weiterfahrt möglich ist, sind diese Kosten ebenfalls zu erstatten als auch Kommunikationskosten.
Schon die bestehenden EU‑Fluggastrechte haben sich in zwei Jahrzehnten auch dank klarer EuGH‑Urteile bewährt. Diese Standards dürfen auf keinen Fall auch im Rahmen einer Reform geschwächt werden. Es geht um die EU Bürger. Diese müssen den Sinn der EU erkennen können und nicht eine auf allen Gebieten erschlaffende Organisation.
Insolvenzen
Ein weiteres wiederkehrendes Problem für Reisende sind Insolvenzen von Fluggesellschaften. Die Einstellung des Flugbetriebs führt in der Regel dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Chancen haben, eine Erstattung zu erhalten. Auch an dieser Stelle besteht ein dringender Regulierungsbedarf wie er schon anderweitig im Reisegeschäft besteht; z.B. im Rahmen eines Entschädigungsfond, in den alle Fluggesellschaften einzahlen müssen, die in Europa starten oder landen. Nur so haben Reisende die Garantie, zumindest den vollen Preis ihres stornierten Flugtickets zurückzuerhalten.