Vor wenigen Tagen legte Schnee und Vereisung fast den gesamten Verkehr lahm. Auf den Autobahnen kam der Verkehr zum Erliegen und im Flughafen verbrachten die Passagiere Stunden im Flugzeug oder im Wartebereich. Alles stand still. Jetzt scheint die Sonne und alles ist gut, fragt luckx – das magazin?
Winterchaos im Flugverkehr
Vereiste Flugzeuge und Start- und Landebahnen. Abgeschlossene Flughäfen, Passagiere sitzen im Flugzeug fest, Gangways stehen nicht bereit und die Busfahrer haben ihre Arbeit beendet. Auch das Flugpersonal durfte nicht mehr starten, weil die Arbeitszeit abzulaufen drohte. Dass auch die Passagiere Termine und Urlaub verpassten, spielte anscheinend überhaupt keine Rolle. Chaos pur besonders im München. Schnee, Eis und Sturm brachte nicht nur den europäischen Flugverkehr aus dem Takt. Verspätungen, Annullierungen und verpasste Anschlussflüge gehören zur Hochsaison des Winters – und stellen viele Reisende vor dieselbe Frage: Wer kommt für die Folgen auf?
Ob vereiste Startbahnen, eingeschränkter Flugbetrieb oder überlastete Flughäfen: In der kalten Jahreszeit häufen sich Flugstörungen deutlich. Besonders problematisch für Verbraucher ist dabei, dass wetterbedingte Ausfälle rechtlich meist als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Zwar müssen Airlines dann betreuen und umbuchen, zusätzliche Entschädigungen bleiben jedoch oft aus. „Viele Reisende gehen davon aus, dass jede größere Verspätung automatisch zu einer Ausgleichszahlung führt. Das ist gerade im Winter häufig nicht der Fall“, erklärt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer von Lifecard-Travel-Assistance (LTA).
Fluggastrechte
Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere grundsätzlich – allerdings nur eingeschränkt bei extremen Wetterlagen. Für Reisende bedeutet das: Trotz ausgefallenem Flug können zusätzliche Kosten für Übernachtungen, neue Tickets oder verpasste Anschlüsse entstehen, ohne dass ein Entschädigungsanspruch besteht. Statt sich allein auf gesetzliche Ansprüche zu verlassen, empfiehlt sich ein Blick auf Reiseschutz-, Assistance- und Fluggastrechte-Leistungen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und sich ergänzen können. So greifen im Winter gesetzliche Fluggastrechte oft nur eingeschränkt. Reiseschutz und Assistance fangen finanzielle und organisatorische Folgen auf, während Fluggastrechte-Versicherungen dort helfen, wo Ansprüche bestehen, aber nicht automatisch erfüllt werden.
Ganzheitlicher Schutz
„Ein moderner Reiseschutz sollte nicht nur auf mögliche Entschädigungen schauen, sondern die realen Risiken einer Reise abdecken“, so Dr. Michael Dorka. „Gerade im Winter zeigt sich, wie wichtig es ist, neben rechtlichen Ansprüchen auch praktische Hilfe und Kostenabsicherung einzuplanen – etwa bei ungeplanten Übernachtungen oder verpassten Weiterreisen.“
Was gilt beim Flugchaos im Winter?
Gesetzliche Fluggastrechte (EU-Verordnung 261/2004)
Betreuung durch die Airline (Getränke, Mahlzeiten, ggf. Hotel)
Ersatzbeförderung oder Erstattung des Ticketpreises
Keine pauschale Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Schnee, Eis oder Sturm
Reiseschutzversicherung
Erstattung von Storno- oder Abbruchkosten
Übernahme zusätzlicher Ausgaben, z. B. bei verpassten Anschlussflügen
Greift unabhängig von der Ursache der Störung
Assistance-Leistungen
Praktische Hilfe im Störungsfall (Umbuchung, Hotel- oder Transportorganisation)
Erreichbare Notfallhilfe in akuten Stresssituationen
Besonders wichtig bei längeren Verzögerungen oder Kettenreaktionen
Fluggastrechte-Versicherung
Unterstützung bei der Durchsetzung berechtigter Entschädigungsansprüche
Hilfe bei Streitfällen über die tatsächliche Ursache einer Verspätung
Keine Entschädigung bei eindeutig wetterbedingten Flugausfällen