Kurzzeitvermietungen

Für Verwandtenbesuche, Urlaubs- und Geschäftsreisen bieten sich vielfach Unterkünfte auf Buchungsplattformen an. Doch hier kam und kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Unregelmäßigkeiten. Dem soll nun Einheit geboten werden durch eine neue EU-Regel. Wie sich Angebote in Urlaubsorten verändern könnten, hat luckx – das magazin recherchiert.

Buchungsregeln

Seit dem 20. Mai 2026 gilt in ganz Europa die EU-Verordnung 2024/1028 zu Kurzzeitvermietungen über Buchungsplattformen. Sie schafft einen einheitlichen technischen Rahmen für Registrierungssysteme und den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden. Für Reisende ändern sich die Buchungsregeln grundsätzlich nicht. In stark regulierten Regionen kann es jedoch zum Start der Reisesaison zu verstärkten Kontrollen kommen. Dadurch können Inserate ohne gültige Registrierung von Plattformen deaktiviert werden. Dabei führt die EU zwar keine einheitliche Registrierungspflicht für Ferienwohnungen ein. Denn, ob eine Unterkunft registriert werden muss, bestimmen weiterhin nationale, regionale oder kommunale Vorschriften. Neu ist aber, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale digitale Zugangsstelle einrichten muss, über die Plattformen standardisierte Buchungsdaten an Behörden übermitteln können. Registrierungssysteme müssen nach einheitlichen EU-Standards funktionieren, sofern sie bestehen. Dadurch können Behörden bestehende, nationale Regeln für Kurzzeitvermietungen deutlich einfacher kontrollieren und Inserate eindeutig einer registrierten Unterkunft zuordnen.

Auswirkungen auf Reisende

Wo es bereits strenge Vorgaben für Ferienwohnungen gibt, erhalten Behörden und Plattformen bessere technische Möglichkeiten, diese auch durchzusetzen. Je nach Region kann es vorkommen, dass Inserate ohne gültige Registrierungsnummer deaktiviert werden. Für Reisende bedeutet sind so ordnungsgemäß registrierte Angebote leichter erkennbar und es wird mehr Transparenz im Markt hergestellt. Solche landesweiten Registrierungssysteme bestehen bereits in beliebten Urlaubsländern wie z. B. Spanien, Italien und Griechenland. In Deutschland gibt es dagegen bislang vor allem kommunale Regelungen, insbesondere um Zweckentfremdung zu untersagen. Ein einheitliches nationales Registrierungssystem besteht derzeit nicht. Auch bereits gebuchte Reisen können in Einzelfällen betroffen sein – abhängig von lokalen Vorschriften und deren Durchsetzung. So ist es möglich, dass die Unterkunft wie gebucht bestehen bleibt.

Hat der Vermieter alle Vorgaben erfüllt oder gibt es vor Ort keine Registrierungspflicht, ändert sich für Gäste nichts. Fehlt eine vorgeschriebene Registrierungsnummer, können Plattformen Inserate sperren oder Vermieter müssen Buchungen infolge behördlicher Vorgaben stornieren, falls sich ein rechtmäßiger Zustand nicht herstellen lässt. Gäste müssen sich dann gegebenenfalls eine Ersatzunterkunft suchen. Welche Rechte Urlaubern in diesem Fall zustehen, richtet sich nach der konkreten Buchungssituation. Betroffene sollten sich rechtlichen Rat holen.

Reisende mit bestehender Buchung sollten dringend prüfen, ob die Buchung weiterhin im System der Plattform sichtbar ist. Es ist darauf zu achten, ob das Inserat aktuell weiterhin bestand hat und Bewertungen vorliegen. Außerdem ist dringend zu prüfen, ob eine Registrierungsnummer angegeben ist, wenn diese erforderlich sein sollte. Dringend sind die Stornierungsbedingungen zu prüfen und bei Unsicherheit sollte der Vermieter kontaktiert werden.