Schon im Grundgesetz Artikel 14 haben die Mütter und Väter des selbigen hineingeschrieben, dass Eigentum verpflichtet, weshalb sein Gebrauch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen muss. Doch wie dient Eigentum der Allgemeinheit, versucht luckx – das magazin zu ergründen.
Immobilie vermieten
So mancher Immobilieneigentümer schert sich um diesen Artikel wenig. Auch die Aufsichtsbehörden nehmen den Artikel 14 anscheinend nicht so ernst. Sonst würden nicht so viele Wohnungen leer stehen. Auch das Argument, die Immobilie muss zuerst saniert werden, bevor sie vermietet werden, trifft nicht zu. Denn das ist die Verpflichtung des Eigentümers. Wenn er dazu nicht in der Lage sein sollte, kann er gegen Entschädigung enteignet werden. Davon wird aber in den seltensten Fällen Gebrauch gemacht. Zum Glück gibt es von diesen Eigentümern nur wenige. Aber die Wenigen bestimmen leider das Immobilienbesitzer-Bild in den Medien. Die Meisten sind an dem Erhalt und der Sanierung ihrer Immobilie interessiert. Sie wissen, nur durch die Vermietung können sie den Erhalt sichern.
Der erste Schritt zur eigenen Immobilie ist mit dem Kaufvertrag und den Eigentumsübergang eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Besonders der Haftpflichtschutz spielt eine wichtige Rolle. Denn Eigentümer haften für alle Schäden, die von ihrer Immobilie ausgehen und andere schädigen. Zieht ein Sturm über den Wohnort und fegt einen losen Dachziegel herunter, der ein Auto trifft und beschädigt, haftet der Eigentümer für den Schaden. Das Gleiche gilt, wenn der Zeitungsausträger auf glattem Boden ausrutscht. Die Police deckt Schäden durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, springt ein bei Gewässerschäden – zum Beispiel durch undichte Heizöltanks – leistet bei Schäden durch Photovoltaikanlagen u. Ä. sowie Allmählichkeitsschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen entstehen.
Wer schon über eine Photovoltaikanlage verfügt, muss insbesondere auch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz abdecken.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die übliche private Haftpflichtversicherung leistet nur, wenn Hausbesitzer die Immobilie selbst bewohnen. Die „selbstgenutzte Immobilie im Inland“ sollte ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen gedeckt sein. Wird die Immobilie jedoch vermietet, benötigen Vermieter zusätzlich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme sollte sich auf mindestens zehn Millionen Euro belaufen. Die Beiträge sind vergleichsweise günstig. Es gibt aber enorme Preisschwankungen auf dem Markt, deshalb sollte unbedingt vergliechen werden. So können der Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus zwischen 46 Euro im Jahr bis rund 100 Euro im Jahr kosten. Die Police sichert auch ein unbebautes Grundstück ab. Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann sich bei seinem Versicherer ein Angebot für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung machen lassen. Dabei sind dringend die Beiträge zu vergleichen. Möglicherweise ist eine Einzelpolice preisgünstiger. Diese Beiträge können über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.