Der Urlaub ist vorbei – doch die nächste Reise ist schon geplant. Gerade wer zu den Camping-Liebhabern gehört und Wohnmobil oder Van sein eigen nett, kann ganz spontan und unabhängig in die nächste Reise starten. Welche Versicherung sich im Gepäck befinden sollten, hat luckx – das magazin recherchiert.
Urlaubsversicherungen – und mehr
Reisen ist beliebt. In den letzten Jahren hat nicht nur wegen Corona Camping-Urlaub großen Auftrieb erhalten. Ob im luxuriösen Wohnmobil oder im selbstausgebauten Campingbus: Einige Versicherungen gehören in jedem Fall ins Reisegepäck, wie luckx – das magazin recherchierte.
KfZ-Versicherungen müssen nicht besonders erwähnt werden, weil sie Pflichtversicherungen sind. Ob Haftpflicht noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen ist, bleibt meist eine individuelle Entscheidung. Aber eine Privathaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Versicherungsschutz – auch im Campingurlaub. Denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen schuldhaft einen Schaden zufügt: Beispielsweise wenn man beim Grillen auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt des benachbarten Wohnwagens in Brand setzt. Im Schadenfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt er für den Schaden auf. Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt der Versicherer ihn jedoch ab – notfalls auch vor Gericht. So fungiert die Privathaftpflichtversicherung als eine Art Rechtsschutzversicherung.
Kaskoversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine wichtige Versicherung für Halter von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen ist darüber hinaus die Kaskoversicherung. Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Entwendung oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstöße mit Haarwild sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Manche Tarife leisten auch bei einer Kollision mit Tieren jeder Art. Wird das Fahrzeug aufgrund von Marder- oder Tierbissen beschädigt, greift bei vielen Tarifen zudem der Teilkaskoschutz. In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich auch Vandalismusschäden und Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.
Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung kann man abschließen, wenn man neben dem Fahrzeug auch dessen Inhalt versichern will. In manchen Tarifen sind neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert – teilweise auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Übrigens bietet eine bestehende Hausratversicherung in begrenztem Umfang auch Versicherungsschutz für den Inhalt von Reisemobilen. Ob ein solcher Schutz über die sogenannte „Außenversicherung“ auch für Ihren Campingtrip besteht, sollte beim Versicherer nachgefragt werden.
Auslandsreisekrankenversicherung
Geht der Campingurlaub ins Ausland, sollten Reisende unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Zudem trägt sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand können hierfür Summen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich anfallen. Der Tarif sollte bestenfalls nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlen. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll – insbesondere, wenn der eigene Versicherer nicht für die Kosten eines Rücktransports aufkommt.
Auslandsschadenschutz
Empfehlenswert ist es außerdem, einen Auslandsschadenschutz zu vereinbaren. Wer im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann es sein, dass die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht ausreichen. Zudem kann schon die Ermittlung des zuständigen Haftpflichtversicherers schwierig sein. So könnte ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung diese Probleme vermeiden.
Wer im Ausland mit seinen Fahrzeug in einen Unfall gerät, bei dem der Unfallgegner Schuld hat und haftet, ersetzt die eigene Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzustehen hat. So, als ob der Unfallgegner beim Versicherer haftpflichtversichert wäre. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung erfolgt beim Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.