Zähne sortieren und richten

Meist geht es ja „nur“ um die Schönheit. Doch manchmal sind es auch medizinische Gründe, warum Kinder – als auch Erwachsene – eine Zahnspange tragen sollten. Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, hat luckx – das magazin recherchiert.

Korrektur

Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, soll Licht ins Dunkel mit den nächsten Zeilen gebracht werden.

So zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. Zusätzlich muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen, um die Behandlung abschließen können“. Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen. Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.

Eigenanteil

Um Leistungen zu beantragen, benötigen Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Wenn die Zusage erfolgte, kann die Behandlung beginnen. Je nach Schweregrad dauert diese durchschnittlich drei bis vier Jahre. Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen – 20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet die gesetzliche Krankenversicherung den Eigenanteil. Wichtig ist die Begleitung durch die Eltern. Sie sollten beispielsweise darauf achten, dass die Kontrolltermine wahrgenommen werden. Bei Problemen und Zahnspangendefekten ist sofort die Praxis zu informieren. Darüber hinaus ist auf eine gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.

Zusatzkosten

Die gesetzlichen Krankenversicherungen deckt die Grundversorgung ab. Bei einigen Fällen können noch Zusatzleistungen anfallen, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung aufklären muss. Dazu zählen zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. Diese Zusatzkosten auch bei KIG 3, 4 oder 5 bis zu 2.000 Euro betragen.

Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen springen dann ein. Auch wenn das sich so vorteilhaft ließt ist mit dem Arzt und der Versicherung vorab zu klären, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll erscheint.