Eigentlich fing alles so gut: Nette Kollegen, netter Chef und alles drumherum passte. Doch irgendwann wurde getuschelt, Bis zum Mobbing war es dann nicht mehr weit. Wie sich Arbeitnehmer dagegen wehren können, hat luckx – das magazin recherchiert.
Was ist Mobbing?
Mobbing kommt aus dem englischen Verb „to mob“. Es lässt mit anpöbeln, bedrängen oder attackieren übersetzen. Das Besondere am Mobbings ist, dass es kein einzelner Akt, sondern eine systematische Schikane bzw. Diskriminierung ist von Personen ist. Am Arbeitsplatz kann Mobbing auf verschiedene Arten stattfinden und von unterschiedlichen Tätern ausgehen. Einzelne Handlungen von mobbenden Kollegen können strafbar sein und mit einem Schmerzensgeldanspruch einhergehen. Das Konzept des Mobbings unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Konflikten oder Streitereien, weil es systematisch und gezielt über einen längeren Zeitraum betrieben wird und meistens darauf abzielt, Menschen auszugrenzen. Am Arbeitsplatz kann dies etwa dann der Fall sein, wenn Kollegen oder Vorgesetzte einen Mitarbeitenden regelmäßig schikanieren. Aus einer Studie ist bekannt über das Cybermobbing ist bekannt, dass in Deutschland fast jeder dritte Erwachsene schon einmal Opfer von Mobbing gewesen sein und stark darunter gelitten habe.
Mobbing findet regelmäßig und gezielt statt. So kann nicht jedes Verhalten oder jeder Konflikt unter diesem Oberbegriff zusammengefasst werden. Unter Mobbing fallen dementsprechend weder ungerechtes und unsoziales Verhalten, das nur einmalig oder kurzfristig ist (etwa eine einmalige Bevorzugung), noch strafrechtliche Tatbestände, wie ein Diebstahl durch einen Kollegen. Insbesondere an einem Arbeitsplatz, wo Menschen teils über Jahre hinweg zusammenarbeiten, sind kleinere Auseinandersetzungen, Ungereimtheiten und Tuscheleien nicht selten. Auch zu größeren Konflikten kann es hin und wieder kommen. Von Mobbing kann in diesen Fällen nicht pauschal die Rede sein.
Wie entscheiden Gerichte?
Dass nicht gleich jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber eine Persönlichkeitsverletzung darstellt, zeigen Gerichtsurteile aus der Vergangenheit. So wurde die Schmerzensgeldforderung einer Arbeitnehmerin in Höhe von 893.000 Euro wegen Mobbings zurückgewiesen, die beklagt hatte, in ihrem Beruf bei einer Stadtverwaltung immer wieder Schikanen ausgesetzt gewesen zu sein (LAG Düsseldorf, Az.: 17 Sa 602/12). Das Gericht kam in diesem Fall jedoch zu einer anderen Einschätzung und konnte im Gesamtverhalten des Arbeitgebers kein Mobbing feststellen. Die Besonderheit des Mobbings sei es nämlich, dass nicht einzelne, sondern die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führt. Hierfür sei der vermeintlich gemobbte Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Dies gelang der Klägerin allerdings nicht.
Formen des Mobbing
Beim Mobbing am Arbeitsplatz wird in der Regel zwischen verschiedenen Formen des Mobbings unterschieden. Diese ergeben sich zum einen aus der Frage, auf welchem Wege die Täter das Opfer mobben (verbal, nonverbal oder auf digitalem Wege) und zum anderen aus den unterschiedlichen hierarchischen Konstellationen am Arbeitsplatz und der Frage, wer wen schikaniert (unterschieden wird hier zwischen Mobbing durch einen Vorgesetzten und Mobbing unter Kollegen).
Beim verbalen Mobbing verzichten die Täter darauf, dem Opfer physischen Schaden zuzufügen, sondern mobben vor allem mit Worten, also mittels Verhöhnungen, Beleidigungen und konstruierten Anschuldigungen. Beleidigt ein Kollege Sie systematisch, fällt das unter verbales Mobbing.
Von nonverbalem oder sozialem Mobbing ist immer dann die Rede, wenn das Mobbing-Opfer ganz ohne Worte oder physische Gewalt psychisch zermürbt wird. Dies kann zum Beispiel durch gewisse diskriminierende Gesten, Nachahmungen oder abfällige Blicke geschehen – oder durch Ausgrenzung: Zum Beispiel, wenn die Kollegen Sie aktiv von gemeinsamen Veranstaltungen ausschließen.
Mobbing am Arbeitsplatz kann nicht nur in der analogen Welt, sondern auch im digitalen Raum stattfinden. Etwa, indem die Täter einen Arbeitnehmer über soziale Medien, Messenger oder per E-Mail schikanieren.
Sexualisierte Gewalt und Belästigung kann beim Mobbing als Mittel zum Zweck eingesetzt werden, beispielsweise indem die Täter ihr Opfer wiederholt verbal oder körperlich bedrängen.
Als Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet man meist jene Mobbinghandlungen, die zwischen Kollegen und Kolleginnen auf der gleichen Hierarchiestufe stattfinden.
Von Bossing spricht man, wenn ein Vorgesetzter systematisch einen hierarchisch untergeordneten Mitarbeitenden schikaniert, z. B. durch wiederkehrende überzogene Kritik oder das wiederholende Bloßstellen vor anderen Mitarbeitenden.
Das sogenannte Staffing ist das genaue Gegenteil des Bossing. Beim Staffing sind es nämlich die Mitarbeitenden, die ihre Vorgesetzten mobben. Zum Beispiel, indem sie dem Chef absichtlich Informationen vorenthalten oder Anweisungen nicht befolgen.
Beim Straining wird ein Mitarbeitender von seinen Kollegen oder seinen Vorgesetzten absichtlich überfordert, bis er an dem Druck erkrankt oder unter ihm zusammenbricht. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass dem Opfer unlösbare Aufgaben gestellt oder viel zu viele Aufträge für die verfügbare Arbeitszeit erteilt werden.
Das sogenannte Gaslighting bezeichnet eine Form des Mobbings, bei der das Opfer gewollt verunsichert werden soll. Zum Beispiel, indem Aussagen des Opfers immer wieder hinterfragt und seine Meinungen in Meetings als lächerlich oder trivial abgetan werden. Fortsetzung hier.
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