Bei einem Notfall ist es recht einfach, die Notrufnummer zu wählen. Nach kurzer Zeit erscheint der Notzarzt und bringt uns – falls erforderlich – mit Tatü-Tata ins Krankenhaus. Doch was passiert bei gesundheitliche Notfälle auf Kreuzfahrtschiffen? Luckx – das magazin hat recherchiert, was Urlauber wissen sollten.
Grundversorgung an Bord
Die Erinnerung scheint verblasst: Die Kreuzfahrer zu Beginn der Corona-Pandemie waren auf die Intensivbetreuung während ihrer Reise durch das medizinische Personal angewiesen. Viele Schiffe konnten ihre Passagiere aufgrund der Infektionen nicht von Bord gehen lassen und hatten eine längere Quarantänezeit einzuhalten. Das ist nichts unbekanntes in der Seefahrt und wird seit Jahrhunderten durch Liegeplätze außerhalb der Häfen praktiziert. Diese Corona-Situation ist glücklicherweise relativ gut gemeistert worden, weil auch die politischen Weichen teilweise richtig gestellt worden. So haben sich auch 2023 und 2024 immer mehr Deutsche sich für Kreuzfahrtreisen entschieden. Laut aktuellen Statistiken haben im Jahr 2023 insgesamt etwa 3,7 Millionen Personen aus Deutschland eine Hochsee- oder Flusskreuzfahrt unternommen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den 2,6 Millionen Passagieren im Jahr 2019 dem Vor-Corona-Jahr.
Krankheit oder ein medizinischer Notfall trüben jedoch das Reise-Erlebnis. Dessen sollte man sich bei einer Schiffsreisen bewusst sein und richtig Vorsorge tragen. Trotz der gut ausgestatteten Bordärzte und Notfallstationen auf Kreuzfahrtschiffen kann es bei Krankheit, Unfall oder dringender medizinischer Behandlung nötigenfalls auch schnell zu einer Ausschiffung in ein Krankenhaus am nächsten Hafen kommen.
Versicherungsschutz
Die Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenkasse wird an Bord nicht angenommen, da die ärztliche Behandlung auf den Schiffen als Privatleistung abgerechnet wird. Man muss also in Vorkasse gehen und kann dann bei der Krankenversicherung die Erstattung beantragen. Bei gesetzlich Versicherten reicht sie allerdings nur bis zur Höhe eines meist gering dimensionierten Deckungsbetrags. Eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.
Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen Bedürfnisse geeignet ist.
Passagiere sollten ihre eigenen Medikamente und eine Reiseapotheke mitnehmen. Dies kann bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
Vor der Reise sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss.
Wenn eine Ausschiffung notwendig wird (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schwere Traumata) oder Infektionskrankheiten (z.B. Covid, Novo-Virus) kümmert sich der Schiffsarzt. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.
Leistungsorganisationen wie z.B. der ADAC Ambulanz-Service können nach Ankunft an Land, bzw. sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, die weiterführende Betreuung übernehmen. Entweder mit telefonischer Betreuung oder ggf. einem ärztlich vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.