Leichte Brise, Wellenrauschen, Strandspaziergang, Muscheln sammeln. Alles Dinge, die gern im Urlaub gemacht werden. Doch so manches Mitbringsel darf nicht aus dem Urlaubsland mitgenommen werden, wie luckx – das magazin recherchierte.
Sand und Meer
Auch wenn der Sandstrand in Elafonisi auf Kreta in Griechenland noch so schön rosa schimmert: Mitnehmen ist strengstens verboten. Denn würde jeder der täglich 3.000 Besucher nur „ein Löffelchen“ davon mitnehmen, so wäre wohl am Ende des Sommers eine Sandbank verschwunden. Das betrifft nicht nur Griechenland als unser Urlaubsland. Auch in vielen anderen Ländern gibt es hübsche Muscheln, glitzernde Steine. Wie in Griechenland ist es auch in vielen anderen Ländern nicht erlaubt – was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich.
In Deutschland können Urlauber an den Nord- und Ostseestränden Muscheln, Fossilien und Steine in kleinen Mengen für sich selbst sammeln, allerdings nicht in Naturschutzgebieten oder an Privatstränden. Auch von „Geröllwällen“ für den Küstenschutz dürfen keine Steine weggenommen werden – und geschützte Arten sind in jedem Fall tabu. Spült das Meer Fundstücke an, gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. So sollten Sammler wissen, dass Strandgut grundsätzlich dem bisherigen Eigentümer gehört. Deshalb müssen höherwertige Funde den Behörden gemeldet werden. Sonst handelt es sich um Unterschlagung. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige bei den Behörden niemand, darf man auch höherwertiges Fundgut behalten.
Sand einpacken verboten
Die Küsten schützen und das kulturelle Erbe erhalten: In vielen Urlaubsländern dürfen Sand, Steine oder Muscheln gar nicht vom Strand mitgenommen werden. So ist es in Italien verboten, Sand von den Stränden einzupacken. In Kroatien wird das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände mit hohen Strafen geahndet. Auch geschützte und wertvolle Muscheln sind tabu. In der Türkei gibt es eine besonders strenge Regelung bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern. Deshalb warnt das Auswärtige Amt davor, hier Steine oder Fossilien mitzunehmen. Hinzu kommen besondere Vorschriften in einzelnen Regionen. So ist zum Beispiel auf der italienischen Insel Sardinien jede Art von Veränderung der Sandstrände verboten. Dazu zählt auch das Sammeln von Kiesel oder Quarzsteinen – selbst in kleinsten Mengen. Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Auch im Nordteil von Zypern und an einigen griechischen und spanischen Stränden kann die Mitnahme von Steinen oder Sand eine Straftat sein. Das gilt etwa für Lanzarote und Fuerteventura. An einigen Stränden weisen Schilder auf die Verbote und die Sanktionen hin. Diese sollte unbedingt beachtet werden.
Aus fernen Ländern
Auch an beliebten Fernreisezielen dürfen keine Muscheln gesammelt werden, darunter Ägypten, Costa Rica und Kenia. Die Ausfuhr von artengeschützten Muscheln ist nahezu überall auf der Welt untersagt. Ähnliches gilt für Seesterne, Korallen oder Seeigel.
Nach Deutschland dürfen keine Muscheln eingeführt werden, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Der Zoll beschlagnahmt diese und kann ein Bußgeld verhängen. Bei bestimmten Muscheln gelten Höchstmengen. Wertvolle Muscheln können auch Einfuhrzöllen unterliegen und müssen unter Umständen angemeldet werden.
Souvenirs oder Schmuck aus geschützten Muscheln oder Korallen dürfen ebenfalls nicht nach Deutschland eingeführt werden.