Grillen kann man das ganze Jahr. Jedenfalls gilt das für die hartgesottenen Griller unter uns. So manche Wurst oder Steak wärmt bei Schnee und Eis so richtig gut durch. Doch so manchen Mitmenschen stößt die Wurst übel auf, wenn der Rauch – ob Sommer oder Winter – überhand nicht, wie luckx – das magazin recherchierte.
Sommer ist Zeit zum Grillen
Im Winter kommt es weniger zu störendem Grillgeruch. Da sind die Fenster geschlossen, Terrassen nicht benutzt und Griller eher selten. Doch im Sommer ist – fast – alles anders. Laut einer aktuellen Umfrage grillen 85 Prozent der Deutschen mindestens einmal pro Monat während der Sommer-Grillsaison. Das Grillen ist somit eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten der Deutschen. Aber was des einen Genuss, ist des anderen Ärger: Denn schnell kann der Rauch bei den Nachbarn ins Schlafzimmer ziehen.
Ein spezielles Grillgesetz gibt es in Deutschland nicht. Ob und wie das Grillen gestattet ist, ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Regelungen, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer, sowie aus weiteren landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften. Auch Mietverträge und Hausordnungen spielen eine wichtige Rolle. So ist in vielen Mietverträge geregelt, ob und mit welchem Grilltyp – etwa Gas oder Elektro – ein Grillen auf dem Balkon oder im Garten möglich ist.
Rechte und Pflichten beim Grillen
Zu den schon genannten rechtlichen Vorschriftzen kommen landesrechtliche Bestimmungen hinzu. So verbieten zum Beispiel die Landesimmissionsschutzgesetze von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg jegliches Verbrennen von Gegenständen im Freien, wenn dadurch Nachbarn erheblich belästigt werden können. Dazu zählt auch das Grillen, wenn zum Beispiel Rauch in Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn eindringt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Auch auf kommunaler Ebene kann der Immissionsschutz durch Satzungen geregelt sein, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher vor dem Grillen über die örtlichen Regelungen informieren.
Dabei sollten Genießer darauf achten, dass Grillen grundsätzlich erlaubt ist, solange es nicht die Nachbarn unzumutbar stört. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtname. Das bedeutet: Rauch, Gerüche und Lärm dürfen die Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigen. Da ab 22 Uhr die Nachtruhe beginnt, sind laute Grillpartys oder Musik tabu. Und wer direkt am Zaun grillt, riskiert es, die Nachbarn durch Rauch und Geruch zu belästigen.
Zumutbarkeit
Ob eine Beeinträchtigung unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Müssen Nachbarn dauerhaft Fenster schließen oder ihren Garten meiden, kann das bereits zu weit gehen. In Bundesländern wie Brandenburg oder NRW sind Rauchbelästigungen ausdrücklich untersagt; bei Verstößen drohen Bußgelder. Je nach Situation entscheiden Gerichte unterschiedlich, ob eine Beeinträchtigung vorliegt. Daher gibt es eine Vielzahl verschiedener Urteile dazu, wie oft, in welchem Teil des Gartens und bis zu welcher Uhrzeit gegrillt werden darf.
Wer Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte, sollte beim Grillen auf einige einfache Dinge achten. Die Nachbarn im Vorfeld eines geplanten Grillabends zu informieren, zeugt von Rücksichtnahme. Eine offene Kommunikation hilft immer, Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere, wenn viele Gäste zu Besuch kommen oder Musik geplant ist. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, wo der Grill aufgebaut wird. Steht er ungünstig, zieht der Rauch direkt zum Nachbargrundstück oder in ein geöffnetes Fenster. Ein Ortswechsel kann hier viel bewirken. Zudem lohnt es sich, Grillzeiten und Häufigkeit anzupassen. Wer jeden Abend grillt, muss mit Unmut rechnen. Das gilt besonders in dicht besiedelten Wohngebieten. Hier sind Zurückhaltung und regelmäßige Pausen angesagt. Schließlich spielt auch die Wahl des Grilltyps eine Rolle: Ein Gas- oder Elektrogrill verursacht deutlich weniger Rauch und Geruch als ein Holzkohlegrill und ist damit die bessere Wahl.