Steuern sparen

Jeder möchte gern so viel wie möglich sparen. Ob es beim Kauf eines Autos oder eines Stück Butter ist, wir suchen immer nach den preisgünstigsten Angeboten. Doch bei einem Angebot wird es schwierig: Steuern. Zwar haben wir in der Bundesrepublik ein föderales Prinzip. Doch in jedem Bundesland gelten die gleichen Steuergrundsätze – meistens. Wer bei den Steuern sparen möchte, muss meist in (außer-)europäische Ausland umziehen. Dann wird es aber mit der Fahrt zur Arbeit sehr umständlich. Nur die wenigsten nehmen dies in Kauf. Luckx – das magazin würde darüber nicht schreiben, wenn der Bericht hier zu Ende wäre. Deshalb haben wir recherchiert, wo kleine Steuerfluchten sind.

Medikamente

Kopfschmerztabletten, Nasenspray oder Hustensaft: Eine Hausapotheke hilft schnell bei kleineren Alltagskrankheiten. Die Kosten dafür lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben hat. Entscheidend ist, dass das ärztliche Rezept vor dem Kauf ausgestellt wurde. Seit 2009 ist diese Rechtsprechung gültig, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte das sogar in einem Urteil (Aktenzeichen 5 K 2157/12).

Früher: Rezept nachträglich ausstellen lassen

Bis 2009 war es möglich, ein Medikament erst in der Apotheke zu kaufen, danach zum Arzt zu gehen und sich ein Rezept ausstellen zu lassen, und anschließend die Kosten für das Medikament von der Steuer abzusetzen. Das geht heute – über zehn Jahre später – nicht mehr.

Jetzt: Erst zum Arzt, dann in die Apotheke

Heute gilt Folgendes: Erst zum Arzt, dann Medikament kaufen und anschließend die Kosten, die von der Krankenkasse nicht gezahlt wurden, in die Steuererklärung eintragen.

Außerdem müssen die Medikamente der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung können dagegen in der Regel nicht abgesetzt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zählen die Kosten für Medikamente zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Dafür gibt es in der Steuererklärung seit 2019 eine eigene Anlage.

Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören üblicherweise auch die Ausgaben – genau wie Zuzahlungen – für die Geburt eines Kindes, Homöopathie, Impfungen, eine Brille, Krankengymnastik oder Behandlungen beim Zahnarzt sowie die Zahnspange.