Es ist zwar selten,doch immer wieder kommt es zu Unfällen in Freizeitparks oder bei Volksfesten. Für die Sicherheit sind die Schausteller verantwortlich. Diese wird dann von den Ordnungsämter geprüft. Dabei kommen die Fahrgeschäfte nicht ohne eine Sicherheitsprüfung von Überwachungseinrichtungen aus, wie luckx – das magazin recherchierte.
Anlagenprüfungen
Um die Sicherheit von Fahrgeschäften und Freizeitparks rankt sich eine gesamte Branche. Vor der Erstinbetriebnahme werden sowohl klassische und drohnengestützte Überprüfungen durchgeführt. Aber auch für Bestandsanlagen gibt es spezielle Retrofit-Bewertungen. Was bisher nicht berücksichtigt wurde, sind die Anforderungen an die Cybersecurity sowie die Zertifizierung der Anlagenwartung und des Anlagenbetriebs. Das geschieht alles im Interesse der Kunden. Denn kein Nutzer eines Karussells möchte zu Schaden kommen. Deshalb müssen der Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit von Fahrgeschäften vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend geprüft werden. Gesetzliche oder normative Änderungen können eine Anpassung der Anlagen erfordern. Ohne Anpassung an den Stand der Technik würde in Deutschland die Betriebsgenehmigung für die Anlagen erlöschen. Auch in anderen Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen Anlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, nicht weiter betrieben werden.
Cybersecurity
Auch in der Freizeitbranche wird das Thema Cybersecurity immer wichtiger. Die Digitalisierung und Vernetzung betrieblicher und sicherheitsrelevanter Systeme nehmen kontinuierlich zu – und damit auch die Gefahr, dass Funktionen von Fahrgeschäften und betriebliche Abläufe manipuliert werden. Zunehmen leiden die Schausteller unter der Komplexität der Anlagen. Einher gehen damit die Risiken. Nur durch einen umfassenden Ansatz und die konsequente Anwendung der einschlägigen Normen lässt sich dies alles in den Griff bekommen. So ist die Wartung und der Betrieb von Fahrgeschäften ein wesentlicher Punkt für das Erteilen der Betriebserlaubnis. Beispielsweise prüft der TÜV Süd jährlich über 2.000 mal die Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit von Freizeitparks und Fahrgeschäften. Die Experten unterstützen Hersteller und Betreiber über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen hinweg – von der Entwicklung, über die Prüfung der technischen Unterlagen und die Qualitätssicherung bis zur Erstabnahme und zu den wiederkehrenden Prüfungen. Speziell an Betreiber richtet sich die Zertifizierung „Wartung und Betrieb von Fahrgeschäften“. Mit einer erfolgreichen Zertifizierung wird dokumentiert, dass die Organisationsstruktur für den Betrieb der Anlagen klar definiert ist und dass alle beteiligten Personen die anlagenspezifischen Besonderheiten kennen und die notwendige Sachkenntnis hinsichtlich der Technik und der Abläufe haben.