Rechte von Flugreisenden

Uns erreichen täglich immer mehr Chaosmeldungen. Die Klimakrise verschärft sich, die Kriege werden mehr, Energie wird knapp und Kerosin soll bald aufgebraucht sein. Das sind alles Hiobsbotschaften für Flugreisende und Urlauber. Welche Rechte Reisende haben, hat luckx – das magazin recherchiert.

Streiks

Zu ihrem 100-jährigen bestehen macht die Lufthansa mit Streikmeldungen auf sich aufmerksam. Solche Meldungen sind nicht unbedingt das, was einem Unternehmen zur Geburtstagsparty gut tut. Es zeigt aber den Außenstehenden auch, dass eine große Mitarbeiterunzufriedenheit besteht. Sonst würde zur Party eher ein Stillhalteagreement getroffen werden. Bei allem Feierlichkeiten und Streiks haben Passagiere generell Fluggastrechte, die sie wahrnehmen sollten. Das betrifft sowohl Urlaubs- als auch Geschäftsreisen.

Nun streiken bei der Lufthansa verschiedene Berufsgruppen wechselweise. Nach Streiks von Piloten und Kabinenpersonal sind erneut Arbeitsniederlegungen angekündigt, die sich über mehrere Tage erstrecken. Besonders betroffen sind große Drehkreuze wie Frankfurt und München. Hunderte bis tausende Flüge fallen aus oder verspäteten sich, wodurch zehntausende Passagiere ihre Reisepläne ändern müssen. „Ein Streik des eigenen Personals ist ein normales unternehmerisches Risiko. Die Airline kann sich daher nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, und Passagiere haben bei streikbedingten kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro“, sagt Feyza Türkön, Flugastrechtsexpertin von Flightright. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-28/20 bereits Anfang 2021 entschieden, dass Airline-interne Streiks wie dieser zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen.

Die Rechte der Flugreisenden bei Streiks

Deshalb sollten Reisende ihre Rechte einfordern. Es besteht Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro für verspätete und annullierte Flüge. Passagiere haben bei annullierten Flügen die Wahl zwischen einer kostenlosen Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung. Fluggesellschaften müssen Ersatzbeförderungen schnellstmöglich organisieren und auch fremde Fluggesellschaften oder Über-Eck-Verbindungen prüfen. Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen. Wenn sich ein Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen. Bietet die Airline keine zeitnahe Ersatzbeförderung an, dürfen Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug oder eine Unterkunft buchen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten können im Anschluss von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.

Streit um Tarife

Hintergrund der aktuellen Streiks sind mehrere festgefahrene Tarifkonflikte innerhalb des Lufthansa-Konzerns. Die Gewerkschaften, darunter die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und die Kabinengewerkschaft UFO, fordern unter anderem Verbesserungen bei Vergütung, Arbeitsbedingungen und Altersversorgung. Da in den Verhandlungen bislang keine Einigung erzielt werden konnte, wurde zu wiederholten Streiks aufgerufen, die den Flugbetrieb massiv beeinträchtigen und den Konflikt weiter verschärfen.