Ziel der Europäische Gemeinschaft (EU) ist es, die Lebensbedingungen aller EU-Bürger zu verbessern. Doch anscheinend fällt gerade dieser wichtige Punkt hinten herunter. Die seit mehr als 20 Jahren bestehenden Fluggastrechte sollen geschliffen werden. Ein Vertrauensbruch, meint luckx – das magazin.
Aktuelle Fluggastrechte
Auf bestreben einiger Fluggesellschaften, allen voran Ryanair, sollen die Fluggastrechte quasi abgeschafft werden. Seit über 20 Jahren findet die Fluggastrechte-Verordnung Anwendung auf sämtliche Flüge, die in der EU angetreten werden. Ebenso gilt die Verordnung für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, in anderen EWR-Mitgliedsstaaten wie Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben. In der Verordnung ist geregelt, wann und wie Flugreisende Ansprüche auf Sach- und Geldleistungen haben. Ansprüche entstehen bei Fällen überdurchschnittlicher Flugunregelmäßigkeiten. Hierzu zählen die Nichtbeförderungen insbesondere bei Überbuchung, Flugausfälle und mehrstündige Verspätungen. Besonders letzteres führt immer wie zu Klagen von Passagieren. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung staffelt sich der Umfang der Ansprüche nach der Flugdistanz. Berücksichtigt wird allerdings nicht die tatsächliche Flugstrecke. Stattdessen wird die Entfernung mit der Großkreismethode ermittelt. Der Passagier hat wahlweise Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder anderweitige Beförderung zum Zielort. Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung zu zahlen: 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km, 400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € für eine Flugstrecke von mehr als 3.500 km mit Abflugs- oder Zielort außerhalb der EU. Besonders vorteilhaft für Reisende ist dabei, dass sie einen tatsächlichen Schaden nicht nachweisen müssen, da es sich um eine pauschalierte Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten handelt.
Zukünftig soll abgespeckt werden
Um die Fluggastrechte neu zu reformieren, oder besser: weniger Leistungen zu erbringen, wird seit Monaten auf EU-Ebene über eine Reform der Fluggastrechte diskutiert. Danach sollen die Entschädigungen gekürzt werden. Zwar soll die Drei-Stunden-Regel bestehen bleiben, würden aber zu dramatischen Kürzungen der Entschädigungen um bis zu 66 Prozent sinken – zusätzlich könnten Passagiere bei Flugannullierungen künftig leichter ihren Entschädigungsanspruch verlieren. Offiziell bliebe es zwar dabei, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Jedoch wird diese Regel praktisch ausgehebelt: Für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen die Entschädigungsbeträge um bis zu 66 Prozent gekürzt werden. Dadurch liege die tatsächliche Grenze für eine sinnvolle Entschädigung bei sieben Stunden. Nach dem Vorschlag würden Passagiere bei Kurzstreckenflügen mit einer Verspätung von drei bis fünf Stunden künftig nur noch 83 Euro statt der bisher üblichen 250 Euro erhalten. Dies ist wohl eher eine symbolische Entschädigung, die dazu dient, die Durchsetzung von Ansprüchen zu erschweren, als Verbraucher wirksam zu schützen. Das ist kein Verbraucher- und Passagierschutz, sondern stellt klar einen Vertrauensbruch dar. Eher sollte es darum gehen, die Regelungen zu verschärfen, um Fluggesellschaften zum Einhalten der versprochenen Leistung zu animieren. Im Übrigen belaufen sich diese Kosten der Verbraucherrechte in einer Höhe von weniger als ein Prozent des Umsatzes der Fluggesellschaften. Wenn einige Anbieter nun die Abschaffung dieser Verbraucherrechte fordern, sind sie wahrscheinlich mit höheren Kosten belastet. Sie sollten deshalb erst einmal ihren Laden aufräumen. Dann reduzieren sich auch die Kosten.
Entschädigung bei Flugannullierungen soll eingeschränkt werden
Zudem wird eine weitere Option kritisiert, die unter der Ratspräsidentschaft von Zypern diskutiert wird: Passagiere sollen bei Flugannullierungen künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie sich bei einer Mitteilung der Annullierung von mehr als 48 Stunden vor Abflug für eine Rückerstattung oder eine spätere Umbuchung entscheiden. Damit würde der bisherige Schutzzeitraum von 14 Tagen deutlich verkürzt werden. Dadurch verlieren Millionen Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung. Zudem werde ein zentraler Grundsatz der Fluggastrechte geschwächt: die freie Wahl zwischen Umbuchung und Erstattung ohne finanzielle Nachteile. Wie von einem Land, dass besonders auf Fluggäste angewiesen ist, so ein Vorschlag gebracht werden kann, entschließt sich dem geneigten Betrachter vollständig. So etwas ist kein Kompromiss, sondere eine Aushöhlung eines der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze Europas.
Um es kann konkret zu formulieren: Damit schaden sich die Fluggesellschaften selbst. Denn welcher Reisende wird noch mit dem Flugzeug fliegen, wenn er nicht auf die zugesagten Leistungen einen Anspruch hat. Für deutsche Urlauber als Reiseweltmeister könnte das dazu führen, dass Flugreisen immer weniger nachgefragt werden. Schon heute sind deutsche Flughäfen seit der Corona-Pandemie deutlich weniger ausgelastet, weil die staatlich verordneten Start- und Landegebühren deutlich erhöht wurden. Wenn nun auch noch die Leistungen zwar schriftlich zugesichert, aber nicht mehr eingefordert werden, werden weniger Flugreisen nachgefragt. Dann geht es wieder mit dem Auto in den Urlaub. In einigen Ländern wie Spanien, Italien und Griechenland geht dann in absehbarer Zeit das Licht aus, weil sie auf die Einnahmen aus dem Tourismus angewiesen sind. Das kostet der Europäischen Gemeinschaft mehr als die früheren Finanzkrisen.