Wollen Sie etwa bauen?

Es gibt noch „Wahnsinnige“ unter uns, die sich in das Abenteuer „Bauen“ begeben. Wer dann noch plant, ein Teil des Wohnraums zu vermieten, sollte sich zuerst mit den Überlegungen von Frau Ministerin Dr. Hubig auseinandersetzen. Denn Mieter wird man nicht mehr los, auch wenn sie ihre Miete nicht bezahlen, wie luckx – das magazin recherchierte.

Beschlossene Sache

Es ist anscheinend beschlossene Sache, dass künftig Mieter, ob unwillig oder unvermögend, ihre Miete nicht mehr bezahlen müssen. Zwar half es bisher, solche Mieter mit einer Räumungsklage los zu werden. Doch wenn der Mieter oder der Sozialhilfeträger die Miete bezahlt, können Mieter trotz des zerrütteten Mietverhältnisse weiter wohnen bleiben. Für Vermieter, die dann vielleicht gerade gebaut oder eine Immobilie gekauft haben und wegen ihres sozialen Engagement oder der Finanzierung auch noch vermieten wollen, fehlen die Mieteinnahmen. Aber auch Rentner, die vielleicht ein paar Wohnungen vermieten, um damit ihren Lebensunterhalt zu sichern, sind aufgeschmissen. So summieren sich über Monate hinweg zehntausende Euro einschließlich Mahnungs-, Gerichts- sowie Anwaltskosten. Das ist existenzgefährdend. In einer Merkel- als auch in einer Scholz-Regierung wäre so etwas wahrscheinlich nicht passiert.

Versicherungen

Doch wenden wir auch nun den Bau- und Kaufwilligen zu. Wer sich diesem Abenteuer widmet, sollte sogleich an entsprechenden Versicherungsschutz denken. Dabei muss es zuerst ja nicht gleich eine Mieterausfallsicherung sein. Wer sich frisch ans Werk begibt, sollte zu erst eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist nach der Krankenversicherung die wichtigste Police. Denn für Schäden, die anderen Personen oder Sachgütern zugefügt werden, haften die Verursacher in voller Höhe, mit ihrem gesamten Vermögen. In dieser Haftung steckt ein immenses finanzielles Risiko, im Ernstfall bedeutet es lebenslange Rentenzahlungen, wenn eine Person durch Unachtsamkeit zu Schaden kommt.

Und beim Bauen kommt dann noch die Baustelle als Gefahrenquelle dazu. Das gilt übrigens auch beim Sanieren und Renovieren. Neben Erwachsen können sich auch Kinder verletzen, Nachbargrundstücke können beeinträchtigt werden und vieles mehr. Der Bauherr haftet für alle Schäden, die von seinem Bauprojekt und der gesamten Baustelle ausgehen. Wenn Bauarbeiten zu Rissen im Mauerwerk auf dem Nachbargrundstück führen oder es zu Abwasserschäden kommt, haftet der Bauherr. Eine Haftpflichtversicherung kommt dann für Schadensersatzansprüche der Geschädigten auf und fungiert obendrein wie eine Art Rechtsschutzversicherung, da sie auch unberechtigte Ansprüche abwehrt, notfalls vor Gericht.

Haftpflichtversicherungsleistungen prüfen

Nicht selten deckt die übliche private Haftpflichtversicherung auch Bauprojekte ab. Vor allem wenn es um Umbaumaßnahmen an einer bestehenden Immobilie geht, reicht die private Haftpflichtversicherung oft aus. In vielen Tarifen ist die Bausumme aber begrenzt. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wenn das Bauvorhaben die vorgegebene Bausumme übersteigt, ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Entweder lässt sich die bestehende private Haftpflichtversicherung erweitern oder eine eine separate Police ist abschließen.

Es könnte der Gedanke aufkommen, man sei als Bauherr von der Haftung befreit, wenn man ein Bauunternehmen mit dem Bau beauftragt hat, das im Notfall für eventuelle Schäden aufkommen muss. So einfach ist es leider nicht. In letzter Instanz haftet doch der Bauherr – oder Bauherr und Bauunternehmen gemeinsam – denn der Bauherr hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Er muss zum Beispiel prüfen, ob die Bauvorschriften eingehalten sind und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.

Bauherrenhaftpflichtvericherung

Die Beiträge für eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung richten sich nach der Bausumme, aber auch nach dem Leistungsumfang. Für jeden Hausbauer sind andere Leistungen wichtig, je nachdem ob er selbst am Bau Hand anlegt oder alles von einem Bauunternehmen ausführen lässt. Beim Abschluss der Versicherung lässt sich ein Selbstbehalt vereinbaren. Dann ist im Schadensfall die vereinbarte Summe aus eigener Tasche zu bezahlen, bevor der Versicherer einspringt. Das verringert den Beitrag. Ein Fertighäuser lassen sich schneller bauen als ein Haus in Massivbauweise. Das reduziert das Unfallrisiko. Der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung halbiert sich nicht selten für ein Fertighaus.

Zeichnet sich im Laufe der Bauarbeiten ab, dass die Kosten die versicherte Bausumme über­steigen, müssen Bauherren sofort den Versicherer kontaktieren und ihre Bauherrenhaft­pflicht­versicherung erweitern. Ist bereits ein Schaden entstanden, kommt die Erhöhung der Versicherungs­summe zu spät. Es bleibt dann nur, auf Kulanz zu hoffen, dass die Kostenübernahme in voller Höhe erfolgt.

Wissen schadet nicht!

Eine Haftpflichtversicherung sollte schon mit dem Kauf des Grundstücks abgeschlossen werden. Wenn Freunde oder Nachbarn auf der Baustelle helfen und diese einen Schaden an Dritten verursachen, ist dieser nicht automatisch durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt. Das muss extra vertraglich vereinbart sein. Die Versicherung leistet auch dann nicht, wenn Bauherren Schadensersatzansprüche gegen die Helfer geltend machen. Wenn als Bauherr aktiv auf der Baustelle mitarbeitet und viel in Eigenleistung erbringt, sollte das unbedingt umfassend im Tarif abgesichert sein. Eigenleistung decken die Versicherer in unterschiedlichem Umfang ab. Versichert ist entweder ein Prozentsatz der Bausumme – z.B. zehn und oder 50 Prozent – oder aber pro Tausend Euro Eigenleistung fällt ein Mehrbeitrag an, der je nach Versicherer zwischen einem und drei Euro schwankt. Andere Versicherer verlangen pauschal einen Mehrbeitrag. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt zeitlich begrenzt für das Bauvorhaben, in der Regel zwei Jahre lang. Dauert das Bauvorhaben länger, muss der Bauherr den Vertrag verlängern. Bauherren sind gut beraten, eine Police mit einer hohen Versicherungssumme abzuschließen. Der Bund der Versicherten rät zu einer Summe von 15 Millionen Euro.

Welche Schäden versichert sein sollten: Erschütterungen infolge von Rammarbeiten, Erdrutsch und Erdsenkungen, Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden (z.B. Farben), Allmählichkeitsschäden sowie Schäden aus dem Gebrauch spezieller Kraftfahrzeuge z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h.