Der Gesetzgeber hat den Unternehmen zuerst angeraten, seine Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das haben einige auch befolgt. Leider nicht alle, so dass die Bedingungen verschärft werden mussten. Das dadurch nicht die Büros zu Hotspots wurden, konnte als ein gutes Ergebnis verbucht werden. Was weitere Vorteile waren, hat luckx – das magazin recherchiert.
Ansteckungsgefahren
Weitere, unschlagbare Vorteile vom Homeoffice waren ausbleibende Kontakte in Bussen und Bahnen sowie anderer Gelegenheiten. Wer dennoch ins Büro müsste, nutze das eigene Auto oder schwang sich auf Fahrrad. Zwar war und ist der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen dann nur über Video calls möglich gewesen. Doch das tat der Arbeitsleistung keinen Abbruch, wie viele Unternehmen zufrieden feststellen konnten.
Doch nun geht es an die Steuererklärung für 2020. Darin müssen die Umstände berücksichtigt werden. Denn dies lohnt sich auf jeden Fall. Im Durchschnitt gab es zuletzt 1.027 Euro vom Fiskus zurück. Gerade durch Homeoffice im Corona-Jahr können Erwerbstätige für das Jahr 2020 viele Kosten steuerlich geltend machen. Mit den praktischen Tipps einer guten Steuersoftware geht das ganz einfach. Im Finanztip-Vergleich 2021 überzeugten dabei die Alleskönner „Wiso Steuersparbuch 2021″, „Tax 2021 Professional“ und „Steuersparerklärung Plus 2021″ sowie für einfachere Steuerfälle die Programme „Smartsteuer“, „Steuerbot“ und „Taxfix“.
Aufwendungen
Laut Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten 27 Prozent der Erwerbstätigen während des ersten Lockdowns im April 2020 von Zuhause aus. Für viele Berufstätige kann sich die Abgabe der Steuererklärung für das Corona-Jahr deshalb besonders lohnen. „Wer 2020 für das Homeoffice beispielsweise einen PC-Monitor, Schreibtisch oder Bürostuhl angeschafft hat, kann die Ausgaben dafür jetzt in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen“, weiß Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip. Zusätzlich gibt es 2020 und 2021 vom Staat die Homeoffice-Pauschale.
„Für jeden Arbeitstag im Homeoffice können Erwerbstätige 5 Euro absetzen, begrenzt auf 120 Tage“, erklärt Reuß. Die Pauschale soll die dadurch entstandenen Mehrkosten für Strom, Internet und Heizkosten ausgleichen. Sie ist für Arbeitnehmer gedacht, die nicht die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen und ihrer Tätigkeit am Küchentisch oder der Arbeitsecke nachgingen. „Die Pauschale wird jedoch mit der Werbungskostenpauschale verrechnet“, ergänzt Reuß. Daher profitiert nur, wer insgesamt über 1.000 Euro an Werbungskosten geltend machen kann. Für Tage, an denen Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz gependelt sind, können sie dagegen ausschließlich Fahrtkosten absetzen. Um hierbei den Überblick zu behalten, empfiehlt Finanztip den Einsatz einer Steuersoftware.
Steuersoftware
„Die Steuerprogramme liefern hilfreiche Tipps und rechnen aus, wie sich die Entfernungspauschale und andere berufliche Ausgaben auswirken“, sagt Reuß. „Darüber hinaus bieten die Programme Abschreibungstabellen, um teure Anschaffungen für den heimischen Arbeitsplatz korrekt abzusetzen“.
Ein weiterer Vorteil: Die Software-Lösungen sind günstig und schon ab 15 Euro zu haben. Unter den Alleskönnern empfiehlt Finanztip „Wiso Steuer-Sparbuch 2021″, „Tax Professional 2021″ und „Steuersparerklärung Plus 2021″. Sie bewältigen schwierige Steuerfälle genauso gut wie einfache und prüfen den Steuerbescheid auf etwaige Fehler. Für Arbeitnehmer mit einfacheren Steuerfällen gibt es besonders leicht bedienbare Lösungen. „Smartsteuer“ läuft direkt im Browser. „Steuerbot“ und „Taxfix“ funktionieren zusätzlich als Apps für Tablet oder Smartphone.