Wenn wir aus dem Umfeld der Bundestagswahl einige Stimmen aus der Industrie, der Politik und des Umweltschutzes hören, so könnte uns Angst und Bange wegen der künftigen Verkehrspolitik werden. Dabei sind wir eigentlich im Autofahrerparadies, wie aus einer Studie zu entnehmen ist. Doch das Paradies hat auch Schattenseiten, wie luckx – das magazin recherchierte.
Verkehrsregeln in Europa
Kurzfristige Gewerkschaftsstreiks und ständig wechselnde Corona-Bestimmungen führen dazu, dass sich momentan vermehrt Reisende fürs eigene Auto entscheiden – und das auch grenzüberschreitend. Jedoch sollten sich die Autofahrer darüber im Klaren sein, dass in jedem europäischen Land eine eigene Straßenverkehrsordnung herrscht. Während in manchen Ländern empfindliche Strafen bei Verkehrsverstößen drohen, wirken die Verkehrsregeln anderer Länder wiederum auf Verkehrsrowdies nur wenig abschreckend. Die Studie bietet einen Überblick über die länderspezifischen Regulierungen und legt offen, in welchen europäischen Ländern die mildesten Verkehrsregeln gelten.
Bei Betrachtung der Höhen drohender Geldstrafen wegen Verkehrsverstößen, müssen in Lettland Verkehrssünder am wenigsten befürchten. So liegt in dem nordeuropäischen Land die Höhe des Verwarnungsgeldes wegen Handy am Steuer bei lediglich 15 Euro. Aber auch in Deutschland kommen Verkehrssünder häufig recht milde davon. So zahlt man hierzulande beispielsweise bei Missachtung eines Stoppschildes lediglich 30 Euro Verwarnungsgeld. Während Autofahrer in Norwegen oder Griechenland bei Übersehen eines Stoppschildes mit über 700 Euro Bußgeld rechnen müssen.
Das Vereinigte Königreich ist hingegen im europäischen Vergleich am liberalsten, wenn man alkoholisiert Auto fährt. Während in den meisten europäischen Ländern eine Promillegrenze von 0,5 gilt, bewegt man sich auf der britischen Insel bis 0,8 Promille als Autofahrer noch im grünen Bereich. Wird allerdings ein höherer Promillewert im Blut gemessen, wird es mit 6.400 Euro Bußgeld schon recht teuer. Dieses Bußgeld ist jedoch im Vergleich zu Dänemark, wo etwa nach Monatsgehalt des Fahrers die Geldstrafe bestimmt wird, noch relativ günstig. Die Geldstrafe kann hier bis zu 24.414 Euro kosten.
Tempolimit
Nun wird gerade bei uns diskutiert, ob auf Autobahnen ein Tempolimit eingeführt werden soll. Öl ins Feuer gegossen hat dabei der Vorstandsvorsitzende des Volkswagenkonzern, Diess, der einem Tempolimit zustimmte. Wohl wissend, dass sich damit dann auch die Reichweite der eigenen Produkte auf ein Niveau der Wettbewerbe einpendeln möge. Ob deshalb auch ein Fahrzeug mehr verkauft wird, bleibt fraglich. Denn die Diesels und Benziners der Hausmarke Audi und Porsche werden sicherlich die nächsten 10 Jahre die Um- und Absatzkönige bleiben und damit den nötigen Finanzrahmen des Gesamtkonzerns abstecken.
Wirft man einen genaueren Blick auf die geltenden Tempolimits in den jeweiligen Ländern, zeigt sich Deutschland als einziges Land Europas ohne ein generelles Geschwindigkeitslimit auf Autobahnen. Sollte man bei einer Tempolimit auf der Autobahn doch bei Überhöhter Geschwindigkeit kontrolliert werden, sind aber 70 Euro im europäischen Vergleich noch günstig. Jedoch ist das Übertreten des Tempolimits in der Tschechei am günstigsten. So müssen Raser auf der Landstraße oder der Autobahn lediglich 19 Euro und innerhalb der Stadtgrenze nur 38 Euro zahlen. In Norwegen sollte man hingegen akribisch auf die Tempolimits achten, da es in dem skandinavischen Land richtig teuer werden kann. Raser zahlen auf der Landstraße oder der Autobahn 711 Euro und innerhalb der Stadtgrenze sogar 944 Euro.
Gespannt wird deshalb in diesen Tagen auf die Koalitionsverhandlungen nach Berlin geschaut. Auch hier scheint ein politischer Kompromiss zum Tempolimit wahrscheinlich. Wir sollten uns deshalb schon einmal darauf einstellen, dass wir Tachomarkierungen anbringen. Der Pfeil wird dann beim konventionellen Tacho auf 137,2 km/h anzubringen sein – oder so ähnlich. Ob dann bei Kontrollen 10 Prozent oder mehr als Aufschlag möglich sind oder überhaupt keine Überwachung durchgeführt werden, wird uns dann der Verkehrsminister mitteilen.