Energiekrise und Krieg hat bei vielen Menschen zu Ängsten geführt. Angefeuert wurde dies noch durch Aussagen von Politikern, dass es zu Energieengpässen kommen kann. Manch einer hat dann tief ins Portemonnaie gegriffen und mit einem Notstromaggregat vorgesorgt, wie luckx – das magazin recherchierte.
Vorsorge
Die wenigsten Mitmenschen haben in Deutschland eine längere Stromunterbrechung erlebt. So etwas kann schon passieren, wenn durch Erdarbeiten ein Kabel durchtrennt wird. Doch es dauert meist nur wenige Minuten, bis über eine andere Leitung die Versorgung wieder sicher gestellt wurde. Auch wenn es im deutschen Stromnetz sicherlich den einen oder anderen Mangel aufgrund politischer Fehlentscheidungen gibt – siehe zum Beispiel Stromnetze von Nord- nach Süddeutschland – , so ist das bundesdeutsche Netz eines der stabilsten in Europa.
Ein Stromausfall kann technische Geräte in der Wohnung weitgehend lahmlegen. Deshalb wollen sich ängstliche Naturen mit dem Kauf eines benzinbetriebenen Stromgenerators gegen Blackouts wappnen. Beim Einsatz der Geräte daheim lauern allerdings einige Gefahren. Der TÜV-Verband rät deshalb zu einer umsichtigen Nutzung. Falls der Strom ins Hausnetz eingespeist wird, sollten sich Elektrofachleute um den Anschluss kümmern.
Schon die Auswahl der Geräte ist knifflig. Kleinere Aggregate haben eine Leistung von um die 1.000 Watt. Doch so ein Aggregat reicht bei weitem nicht dazu, die Stromversorgung einer ganzen Wohnung aufrechterhalten. Damit lassen sich gerade einmal zwei Laptops, Kochplatten oder eine Kühlbox zu betreiben. Sinnvoll könne der Einsatz im Haushalt allerdings sein, wenn der Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte oder wichtiger Versorgungsgeräte ohne Unterbrechung sichergestellt sein müsse. Mit einem kleinen Stromgenerator kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung im Fall eines Blackouts versorgt werden.
Vorsicht
Doch beim Betrieb ist Vorsicht geboten. Denn Notstromaggregate dürfen niemals in der Wohnung betrieben werden. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, könne erwägen, den Generator auf dem Balkon zu betreiben. Dann allerdings drohe Ärger mit den Nachbarn wegen der Abgase und des beträchtlichen Lärms, den die Geräte verursachen. Selbst wer in einem Einfamilienhaus auf den Garten ausweichen könne, muss Rücksicht auf die Anwohner nehmen. Beim Betrieb in Innenräumen wie dem Keller gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Eine Leitung für die Abluft nach draußen ist erforderlich – und eine weitere für die Versorgung mit Zuluft, also Sauerstoff.
Besondere Umsicht ist angebracht, wenn die Generatoren an das Hausnetz angeschlossen werden. Hierzu muss eine Anschlussleitung verlegt werden, um den Strom einzuspeisen. Das ist Aufgabe eines Elektrofachbetriebs. Dabei seien Aggregate mit einer höheren Leistung nötig, was auch entsprechend teuer ist. Mieter müssen beachten, dass sie müssen auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen, denn er hat die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude.
Lagerung von Kraftstoff
Kleinere Stromgeneratoren, die es beispielsweise in Baumärkten gibt, werden meist mit Benzin betrieben. Für die Lagerung des Kraftstoffs gelten strenge Vorgaben. Der Gesetzgeber beschränkt die Menge, die im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden darf, auf 20 Liter – in der Wohnung selbst ist ein Liter die Obergrenze. In den meisten Mietverträgen ist die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten generell ausgeschlossen. Wer sich also für eine Notsituation vorbereiten möchte, sollte sich dringend mit seinem Vermieter abstimmen. Sonst droht die fristlose Kündigung.
Zudem gelte es, den Explosionsschutz im Blick zu behalten. Verbraucher müssten sicherstellen, dass keine Dämpfe freiwerden. Denn wenn sich Dämpfe ansammeln und zu einer Explosion führen, droht Lebensgefahr. Benzin sei ein sogenannter leicht flüchtiger Stoff. Schon bei niedrigen Temperaturen verdampft so viel Flüssigkeit, dass sich mit dem Sauerstoff aus der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich im Keller sammeln. Wer größere Mengen an Kraftstoff einlagern will, müsse besondere Vorkehrungen treffen. Dann greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die etwa besondere Anforderungen an die Abdichtung der Räume stellt.