E-Mobilität auch auf dem Radweg

Auch wenn der bequeme Bundesdeutsche nicht auf seine vier Räder verzichten möchte, so steigt die Anzahl der einspurigen Räder steil an. Der Fahrradmarkt boomt. So wurden 2019 insgesamt 4,31 Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft. Radfahren wird also immer beliebter. Von den 4,31 Millionen Fahrräder, die in Deutschland verkauft wurden, waren 1,36 Millionen E-Bikes. Damit besitzen die Deutschen 75,9 Millionen Fahrräder. Im Vergleich dazu waren im selben Vergleichszeitraum „nur” knapp 48 Millionen Pkw gemeldet.

Ziel: Sicher Radfahren

Auch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur registrierte die Beliebtheit des Rades. So sind in der StVO-Novelle zahlreiche neue Regelungen vorgesehen, die den Radverkehr sicherer machen sollen. Dazu gehört u. a. ein Mindestabstand für Kfz, wenn sie Fahrradfahrer überholen wollen, ein grüner Abbiegepfeil ausschließlich für Radfahrer sowie höhere Bußgelder für das Parken auf Radwegen.

Mindestüberholabstand ist Pflicht

Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.

Radwege zuparken

Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.

Gedankenloses Abbiegen

Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrende tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.

Halten auf „Schutzstreifen“

Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten. Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw

Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw- Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.

Nebeneinanderfahren

Mit der StVO-Novelle ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass zu zweit nebeneinander mit dem Rad gefahren werden darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden.

Grüner Pfeil

Mit der neuen StVO ist nun auch der Grüne Pfeil als neues Verkehrszeichen bei den Radfahrern angekommen. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht.

Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg. Doch bis der Grüne Pfeil in der Realität angekommen ist, werden viele Jahre noch hart in die Pedale getreten werden müssen.

Mitfahren im Lastenrad

Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden. Ab sofort dürfen auch Menschen jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind.

Gehwegradeln

Eine Radfahrerunsitte wird nun hart bestraft: das Fahren auf dem Gehweg. Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. So soll dem rücksichtslosen und gefährlichen Befahren des Gehweges Einhalt geboten werden. Doch da scheint mehr Wunsch als Wirklichkeit mit verbunden sein. Ohne Kennzeichenpflicht ist der Rechtsverstoß nicht zu verfolgen.

Fahrradzone

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben. Radschnellweg

Das neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden. Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden, beispielsweise von Pendlern.

Lastenrad

Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.

Haifischzähne“

Wer oft in den Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese an

Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt werden.