Die bundesdeutschen Hochschulen haben relativ schnell auf die veränderte Situation reagiert beziehungsweise reagieren können. Denn in vielen Hochschulen wird der Online-Unterricht schon seit Jahren praktiziert. So war und ist es für Studierende nicht ungewöhnlich, statt im Hörsaal dem Dozenten an Smartphone, Tablet oder Laptop zu folgen. Glücklicherweise gab es keine Beschränkungen bei der Leitungs- und Rechnerbelastungen, wie zum Beispiel die Technische Universität Clausthal-Zellerfeld vermeldeten konnte. Doch Arbeitsgruppen zur Nacharbeitung des Stoffes bleiben vorerst tabu. Denn auch hier gilt die Kontakteinschränkung weiterhin.
Finanzielle Not
Doch ein anderes Feld macht den Studierenden viel größere Sorgen. So versuchen viele Studierende ihr Studium durch Jobs zu finanzieren. Und diese Jobs sind meist im Hotel- und Gastgewerbe. Doch, wie wir alle nun leidlich erfahren müssen, herrschte dort bisher Stillstand. So langsam kommt der Betrieb zwar wieder in Gang. Aber zusätzliche Aushilfen sind aufgrund der auferlegten Belegungsbeschränkungen weggefallen. So stellt die Corona-Pandemie viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit.
Fördermöglichkeiten
Für viele dieser Studierenden, die Einkommensverluste ausgleichen müssen, kommt nun eine BAföG-Förderung in Betracht. Betroffen sind aktuell aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten. Wenn ihr Erwerbseinkommen wegbricht, stehen sie aktuell häufig vor finanziellen Problemen. Nun soll rasch eine Überbrückungshilfe erfolgen, wie die Bundesbildungsministerin erklärte. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt“, stellte Bundesministerin Karliczek fest.
So steht den Studierenden die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Diese KfW-Studienkredite werden mit Blick auf die voraussichtlich noch länger dauernde Krisenzeit bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 der Studienkredit geöffnet.
Seit Anfang Mai können die Studierenden bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden.
Neben der Hilfe über die KfW stellt das Deutsche Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Zum Studienkredit
Der Studienkredit der KfW ist ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
– Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
– EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
– Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
– Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.
Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.
Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bewährte Antragsverfahren (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe). Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021.
Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit.
Die Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke werden von diesen nach den üblichen strengen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben.