Giftfallen

Manchmal ist es Vergesslichkeit, manchmal fahrlässig. So werden geringe Mengen einer für den menschlichen Genuss übrig gebliebenen Flüssigkeit in kleine Gefäße umgefüllt. Wenn dann die Beschriftung vergessen oder unleserlich geworden ist, weiß keiner mehr, was sich darin befindet. Was daraus entstehen kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Wasser oder Lösungsmittel?

Beides sind klare Flüssigkeiten, doch das eine kann zur Lebensgefahr werden, wenn das Lösungsmittel in einer einfachen Wasserflasche ohne Kennzeichnung aufbewahrt wird. Egal, ob im eigenen Haushalt oder am Arbeitsplatz – Gefahrstoffe müssen deutlich gekennzeichnet und dürfen niemals in Lebensmittelbehälter umgefüllt werden. Wie Gefahrstoffe im Betrieb gekennzeichnet werden müssen, woran Beschäftigte einen Gefahrstoff erkennen und welchen Pflichten der Arbeitgeber, ist in der Gefahrstoffverordnung genau festgelegt. Und was für den Betrieb gilt, sollte zur eigenen Sicherheit auch zuhause gelten.

In vielen Werkstätten finden sich kleine Behältnisse mit Flüssigkeiten ohne Kennzeichnung. Oft weiß keiner mehr, was sich darin befindet. Restbestände von Arbeitsstoffen werden jahrelang ohne Kennzeichnung aufbewahrt. Es gehört zum Alltag, dass große, meist kostengünstigere Gebinde gekauft und in kleinere abgefüllt werden. Das ist auch in vielen Privathaushalten üblich. Doch wie kann sichergestellt werden, dass für jeden sichtbar ist, was sich tatsächlich darin befindet?

Experten-Tipp

Dr. Ronald Unger, Präventionsexperte der BG ETEM, hat einen einfachen Tipp für die Praxis im Betrieb: “Man kann das Originaletikett fotografieren, ausdrucken und auf dem neuen Behälter, in den abgefüllt wird, anbringen.” Ersatzweise muss ein Gefahrstoff laut Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) zur Identifikation des Stoffes oder Gemisches in deutscher Sprache gekennzeichnet sein, Kennzeichnungselemente wie Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahren- und Sicherheitshinweise und ergänzende Informationen wie beispielsweise Produktidentifikator enthalten. Nur so können Beschäftigte einen Gefahrstoff erkennen.

Am Arbeitsplatz regelt die Gefahrstoffverordnung die Pflichten seitens der Arbeitgeber zur Identifikation von gefährlichen Stoffen. Sie verantworten, dass verwendete Stoffe identifiziert werden können und mit Informationen über Gefahren und Handhabung gekennzeichnet sind. Weiterhin müssen Gefahrstoffe so aufbewahrt werden, dass sie weder Gesundheit noch Umwelt gefährden, missbräuchlich genutzt oder mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Arbeiten Beschäftigte mit Gefahrstoffen, müssen die Vorgesetzten sie regelmäßig anhand einer Betriebsanweisung über Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterweisen.

Einfache Regeln

Alle im Betrieb und im Haushalt verwendeten Gefahrstoffe sind als solche zu kennzeichnen. Außerdem wichtig: Rohrleitungen mit Gefahrstoffen sind im Betrieb entsprechend zu kennzeichnen. Ein Umfüllen in kleinere Behälter für den Tagesbedarf ist nur unter strenger Kennzeichnung als Gefahrstoff zulässig. Kein Gefahrstoff gehört in Lebensmittelbehälter. Wer diese Regeln einhält, schützt sich, seine Beschäftigten und alle in seinem Haushalt lebenden Personen, insbesondere seine Kinder.