Die Corona-Pandemie setzt allen so richtig zu. Insbesondere sind Familien davon betroffen. Gerade Kinder leiden unter den Beschränkungen: Maske tragen, keinen Kontakt zu Erziehern, Schul- und Kindergartenfreunden und Lehrern, psychische und physische Belastungen. Doch es gibt zumindest eine kleine Auszeit, wie luckx – das magazin erfuhr.
Eine Woche durchatmen
Die Corona-Pandemie hat wohl die meisten Menschen an ihre Grenzen gebracht. Insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern, die die Monate der Einschränkungen in einer kleinen Mietwohnung überstehen mussten oder Familien, in denen ein behindertes Familienmitglied lebt. Und um sie geht es bei dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“. Damit sollen vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen die Möglichkeit bekommen, einen einwöchigen Urlaub zu machen, der ins Budget passt.
Zielgruppe des Programms sind Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben. Sie können im Zeitraum Oktober bis Dezember einen einwöchigen Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte verbringen, um sich dort nach der Corona-Zeit zu erholen, gemeinsam aktiv zu sein und Kraft zu tanken. Eine weitere Woche Urlaub kann darüber hinaus auch nächstes Jahr beantragt werden. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Insgesamt stehen für das Erholungs-Programm 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Unterkünfte und Kosten
Familien zahlen für einen einwöchigen Aufenthalt nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen Kosten übernimmt der Bund aus Mitteln des Aufholpaketes. Zu den teilnehmenden Erholungseinrichtungen gehören gemeinnützige Familienferienstätten und Jugendherbergen in ganz Deutschland. Neben reiner Erholung können auch pädagogische Angebote wahrgenommen werden, beispielsweise um Eltern in ihrer Elternkompetenz zu stärken.
Eine erste Orientierung, ob Familien die Kriterien für diesen stark vergünstigten Urlaub erfüllen, bietet der Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung . Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit 1. Januar 2021 gültig sind. Daraus ergeben sich die jeweiligen Einkommensgrenzen des monatlichen Haushaltseinkommens. Werden diese unterschritten, darf die Familie einen vergünstigten Urlaub buchen. Die Einkommensgrenzen entfallen, wenn Angehörige mit einem Behinderungsgrad von 50 oder mehr in der Familie leben.
Da der Rechner nicht speziell für dieses Aktionsprogramm entwickelt wurde, können Fragen enthalten sein, die für die Corona-Auszeit nicht wichtig sind und daher mit „Nein“ angeklickt werden können, wie z. B. die erste Frage nach dem Alter.
Urlaub buchen
Auf einer Deutschlandkarte finden Interessierte alle Einrichtungen, die an der Aktion teilnehmen, wobei es Filtermöglichkeiten, beispielsweise zur Barrierefreiheit, gibt. Es kommen stetig weitere Unterkünfte hinzu. Ob und wann Plätze frei sind, kann direkt bei der Unterkunft online per Kontaktformular erfragt werden. Vor einer verbindlichen Buchung müssen Familien ihre Berechtigung mit einem speziellen Formular nachweisen. Das kann online heruntergeladen werden oder wird von der Familienerholungseinrichtung zugeschickt.