Schon bei der Planung die Handwerker einbinden

Wer heute ein Haus baut, sucht sich entweder einen Architekten oder einen Anbieter von schlüsselfertigen Bauen. Da ist man dann auf die Kontakte des Architekten und die Gunst des Anbieters so eines kompletten Hausbauers angewiesen. Sonderwünsche? Fehlanzeige. Denn die sind meist unbekannt oder werden ungern umgesetzt. Wie das individuelle Bauen trotz unterschiedlicher Vorstellungen trotzdem gelingen kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Grau ist alle Theorie

Nun sollten Bauinteressierte meinen, so ein Häuslebauer macht das ja jeden Tag und so sollte alles wie am Schnürchen laufen. Weit gefehlt. Denn immer wieder kommt es zu Baumängeln oder fatalen Bauausführungen, weil Informationen fehlen oder Unwissenheit vorherrscht. Von Planung ganz zu schweigen.

So eine Sache ist es zum Beispiel mit dem barrierefreien Bauen. Was überall gefordert wird, kann in der Praxis zur echten Herausforderung für alle Beteiligten werden. So z. B. bei einem barrierefreien Zugang zu einer Terrasse. Die normgerechte Barrierefreiheit ist nur gegeben, wenn die Schwellenhöhe unter 2 cm liegt. Dennoch muss sichergestellt sein, dass kein Wasser in die Wohnung eindringen kann.

Gemäß der fachgerechten Abdichtung von Terrassen und Balkonen ist eine solche Ausführung nach der für den ausführenden Dachdecker verbindlichen Flachdachrichtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerk (ZVDH)s eine Sonderkonstruktion. Und das ist manchen Bauherrn oder anderen beteiligten Gewerken oft nicht bewusst.

Umso wichtiger ist es also für Bauherren, bereits im Planungsstadium – in diesem Fall den beauftragten Dachdeckerbetrieb – mit einzubinden. Denn kommt es bei Nichtbeachtung der Fachregeln, die als „Stand der Technik“ gewertet werden, später zu Schäden am Bau, ist der Ärger vorprogrammiert.

Achtung, Dachneigung!

Ein fast schon alltägliches weiteres Beispiel taucht bei den aktuell sehr beliebten Pultdächern auf. Sie weisen nur eine geringe Dachneigung auf. Es besteht daher die Gefahr, dass Niederschlagswasser nur langsam abgeführt wird oder bei Winddruck unter die Dacheindeckung gelangen kann. Hier spricht das Fachregelwerk des ZVDH eine klare Sprache: Bis zu einer Dachneigung von 22° (Regeldachneigung) sind entsprechende Zusatzmaßnahmen vorgeschrieben, die bis zu einem wasserdichten Unterdach reichen können.

Ein drittes topaktuelles Beispiel: Im Zuge des Klimawandels werden immer häufiger Solaranlagen auf Dächern bei Neubauten oder im Rahmen einer Sanierung montiert. Da die Solarmodule zur Stromgewinnung (Photovoltaik PV) oder zur Brauchwasserunterstützung (Solarthermie) vielfach als Dacheindeckung gelten, sind alle Vorgaben „klassischer“ Eindeckungen einzuhalten. Dazu schreibt das Fachregelwerk u. a. eine entsprechende Wärmedämmung unter den Modulen und eine Windsogsicherung vor.

Diese drei Beispiele zeigen auf, wie sinnvoll es für jeden Bauherren ist, bereits im Vorfeld den Dachdeckerbetrieb einzubinden. Die Dachexperten kennen die Fachregeln und deren Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis. So kann die optimale Lösung der gewünschten Ausführung gefunden und entsprechend geplant werden, die auch tatsächlich dem „Stand der Technik“ entspricht. Sorglos Bauen beginnt also bereits bei den ersten Vorstellungen des Bauherren – also sogar noch bevor sich die Planer ans Werk machen.

Was für den Dachdecker gilt, ist so auch auf alle anderen Gewerke anzuwenden. Deshalb ist es für Bauherren und Damen sinnvoll, sich in die Materie einzuarbeiten und Fachleute zu raten zu ziehen. Denn meist wird nur einmal im Leben gebaut. Und dabei können dann schnell mehrere 10.000 Euro in den „Sand“ gesetzt werden.