Up and Away

Lockdown, remote studieren, Reisebeschränkung: Das alles hat das Studieren nicht nur in Deutschland erschwert. Auch der Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt während des Studiums war in weite Ferne gerückt. Doch seit einigen Monaten können auch diese Träume wohl wieder wahr werden, wie luckx – das magazin erfuhr.

Ausgebremst

In den vergangenen zwei Jahren verhagelte die Corona-Pandemie vielen Studierenden den Traum vom Semester im Ausland und auch für das Jahr 2022 sieht es aktuell noch nicht rosig aus. Doch viele ausländische Studierende wagen trotz der Omikron-Variante des Corona-Virus den Weg nach Deutschland. Wer als Studierende bzw. Studierender trotz aktueller Warnungen des Auswärtigen Amtes und den weitreichenden Quarantänevorschriften sowie den umfänglichen Einreisebeschränkungen und –verboten einen Auslandsaufenthalt plant, sollte unbedingt Vorsorge treffen. Neben den notwendigen Impfungen ist an den Auslandskrankenschutz sowie die private Haftpflichtversicherung zu denken. Denn nach dem „kleinen O“ (Omikron) des griechischen Alphabet folgt das „Pi“, das „Rho“, das „Sigma“ und noch weitere Buchstaben, die, sicherlich, nicht gern, sich auch als Variantennamen eignen.

Da Missgeschicke auch in anderen Ländern geschehen können, beispielsweise weil man eine andere Person versehentlich verletzt, ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland unverzichtbar.

Krankenversorgung und Versicherungspflicht prüfen

Studierende können sich während eines Auslandssemesters schwer verletzen oder erkranken. Auf die inländische gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ist dann nicht immer Verlass, da sie oftmals nur eingeschränkt leistet. Auslandsstudierende sollten noch in Deutschland frühzeitig prüfen, ob sie in das Pflichtsystem ihres Ziellandes einbezogen werden, beispielsweise in Form einer Versicherungspflicht, einer Pflichtversicherung oder eines staatlichen Gesundheitsdienstes.

In vielen Ländern gibt es Pflichtsysteme, die häufig auch für Gaststudenten gelten. Mit den anderen EU-Ländern hat Deutschland außerdem ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Vergleichbare Abkommen bestehen für die Versorgung im Krankheitsfall auch mit weiteren Ländern, die sich bei der gesetzlichen Krankenkasse erfragen lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den Staaten, mit denen solche Sozialversicherungsabkommen bestehen, allerdings nur die im Zielland üblichen Leistungen.

Leistungen wie bestimmte privatärztliche Behandlungen sowie ein medizinischer Rücktransport ins Heimatland werden jedoch nicht erstattet. Daher empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als Zusatzschutz für einen etwaigen Rücktransport. So sollte voor einem Auslandssemester unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese eine ‚Auslandskrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte‘ einschließt. Gängige Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen leisten meist nur für wenige Wochen.

Rücktransportkosten

Ein großer Vorteil der Auslandsreisekrankenversicherung ist, dass der medizinische Rücktransport ins Heimatland als Leistung integriert ist. Die gesetzliche (und oftmals auch private) Krankenversicherung schließt dies grundsätzlich aus.Wer sich im Ausland beispielsweise bei einer Fahrradtour so schwer verletzen, dass er die Rückreise nicht mehr planmäßig antreten könnte, müsste er den Rücktransport per gesondertem Ambulanzflug selbst bezahlen. Allerdings sollte beim Rücktransports genau beachtet werden, dass die Kosten für den Rücktransport erstattet werden, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist (und nicht nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist). Das betrifft beispielsweise Krankenhausbehandlungen im Ausland, die nach ärztlicher Prognose länger als zwei Wochen dauern.

In manchen Fällen ist besondere Vorsicht geboten: Bei Studierende mit Vorerkrankungen werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz oftmals ausgeschlossen. Deshalb sollten in diesem Fall nur Verträge abgeschlossen werden, die eine vor Reisebeginn bestehende Erkrankung auch mitversichern, wenn sie sich während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert.