Kann schon kritisch werden

Gerade in der besinnlichen, doch so hektischen Weihnachtszeit, sind viele Menschen in den Innenstädten zum Shoppen unterwegs. Geparkt wird meist in den Parkhäusern. Doch diese sind meist überfüllt. Wer da nicht konzentriert nach einem Parkplatz sucht, kann schon an manchen Stellen anecken, wie luckx – das magazin recherchierte.

Weihnachten naht

Wer seine Geschenke nicht online bestellt, den zieht es derzeit verstärkt in die Innenstädte. Die Parkhäuser sind voll, oft eng und unübersichtlich. Um Stress und Unfälle zu vermeiden, sollten sich Autofahrerinnen und Autofahrern unbedingt an die dort geltenden Regeln zu halten. So gilt grundsätzlich in allen öffentlichen Parkhäusern die Straßenverkehrsordnung, ganz gleich, ob ein Schild darauf hinweist oder nicht. Allerdings sind die Fahrstreifen in vielen Häusern so eng, dass es sich nicht um Straßen im klassischen Sinn handelt. Nicht immer ist es möglich, sich nach den Vorfahrtsregeln zu richten.

Daher sind beim Fahren im Parkhaus Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme notwendig. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Das heißt: Die Fahrweise muss den besonderen Bedingungen im Parkhaus angepasst werden. Deshalb ist gerade in solchen Situationen langsam und umsichtig zu fahren. Und Blickkontakte und Handzeichen sind gute Möglichkeiten, um sich hier mit anderen zu verständigen. Zudem sollten Autofahrerinnen und -fahrer nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs und jederzeit bremsbereit sein. Das gilt gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, wenn viele gestresste Fußgänger im Parkhaus unterwegs sind.

Eigene Regeln in privaten Parkhäusern

Gehört das Parkhaus einem Privatunternehmen, kann dies zusätzliche Regelungen vorgeben. Darauf weist dann die Beschilderung hin. Dazu gehören beispielsweise spezielle Mutter-Kind-Parkplätze oder Parkflächen für Frauen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Frauen und Männer auf allen Parkflächen stehen. In einem privaten Parkhaus ist das anders. Hier kann Männern das Recht verwehrt werden, ihr Fahrzeug auf einem Frauenparkplatz abzustellen. So ist sogar ein Hausverbot möglich. Anders verhält es sich bei Parkplätzen für behinderte Menschen. „Hier gelten eindeutige gesetzliche Vorgaben, die auf öffentlichen und auf privaten Parkplätzen gelten. Wer sein Fahrzeug hier unberechtigt parkt, muss immer mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen – und darf in der Regel sofort abgeschleppt werden.

Und sonst?

Die Fahrbahnmarkierungen und -spuren erleichtern das Navigieren in Parkhäusern. Sie sind jedoch nur als Empfehlung zu betrachten. Fahrzeuge müssen den Spuren nicht folgen.

Bei einem Unfall hängt die Haftung im Parkhaus immer vom Einzelfall ab.

Wer beim Ein- oder Ausparken ein stehendes Fahrzeug beschädigt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt auch noch, wenn Berechtigte beispielsweise an der Parklücke vorbeifahren, um rückwärts einzuparken. Bei Missachtung ist ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

Betreiber von Parkhäusern schließen meist die Haftung bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen aus. Deshalb sollten Wertgegenstände nicht im Auto gelassen werden. Einkaufstüten gehören in den Kofferraum, nicht auf die Rückbank.