Wasser ist Leben. Ohne Wasser, genauer gesagt, ohnen trinkbares Wasser können wir nicht überleben. Das gilt sowohl für Menschen und Tiere als auch für Pflanzen. Obwohl auf unserer Erde Wasser anscheinend im Überfluss vorhanden ist, ist nicht ein kleiner Anteil davon als Süßwasser – also trinkbar – verfügbar. Was tun, fragte luckx – das magazin.
Verantwortungsvoller Umgang
Jeder Deutsche verbraucht täglich etwa 127 Liter Wasser . Ein Drittel davon für die Körperpflege. Ob zum Duschen, Kochen oder Waschen: Fast das gesamte Wasser wird erwärmt, benötigt also enorm viel Energie. Spätestens seit dem Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Energie-Krise sind viele Menschen im Energiespar-Modus. Angespornt durch den Appell von Bundeswirtschaftsminister Habeck wurden beispielsweise Energiespar-Duschköpfe gekauft; so soll mit ihrer Hilfe doch 40 Prozent Wasser eingespart werden. Für den Tausch des Duschkopfes ist in der Regel keine Erlaubnis des Vermieters notwendig. Wird beim Tausch der Sparbrause allerdings die Duscharmatur beschädigt, muss der Mieter dafür aufkommen. So sollte bei der Anschaffung von wassersparenden Hand- und Kopfbrausen darauf geachtet werden, dass es sich um zertifizierte Produkte handelt. Nur mit dem Umweltzeichen gekennzeichnete Produkte haben garantiert einen geringeren Wasser- und damit Energieverbrauch und auch das Verkeimungsrisiko ist geringer. Aktuell zeichnen die Baumärkte wassersparende Armaturen und Duschköpfe mit entsprechenden Siegeln aus.
Wasser sammeln
Viele Gartenbesitzer und Blumenliebhaber gießen ihre Pflanzen mit gesammeltem Regenwasser. Das ist nicht nur besser für die Pflanzen, sondern schont den Geldbeutel. Während eine Regentonne in einem Kleingarten oder auf dem eigenen Grundstück kein rechtliches Problem darstellt, kann es durchaus für Ärger sorgen, wenn ein ähnliches Behältnis auf dem Balkon einer Mietwohnung aufgestellt wird. Grundsätzlich dürfen Mieter zwar eine Regentonne auf dem Balkon platzieren, aber vorher muss man seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass das Fassungsvermögen einer Regentonne auch nach der Traglast des Balkons gewählt werden muss. Deshalb ist das Gespräch mit dem Vermieter vor so einer Anschaffung zu suchen. Denn wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“, oder der Balkon schaden nimmt, werden die Kosten viel höher als die Wasserersparnis eingebracht hätte.
Außerdem ist es ratsam, die Regentonne zu verschließen. Sonst bilden sich bei Wärme schnell Algen auf der Wasseroberfläche. Deren Geruch wird dann nicht nur die eigene Nase, sondern auch die des Nachbarn stören. Liegt nachweislich eine Geruchsbelästigung vor, ist das Regenwassersammeln tabu. Eine regelmäßige Reinigung der Regentonne spätestens alle zwei Jahre ist ebenfalls empfehlenswert, damit Gerüche gar nicht erst entstehen. Ein verschließbarer Regensammler bietet zudem keine Ertrinkungsgefahr für Vögel oder Eichhörnchen und hält Mücken fern, die ihre Eier gerne im Wasser ablegen. Im Winter sollte das Wasser abgelassen werden, da es ansonsten gefrieren, sich dabei ausdehnen und das Behältnis beschädigen könnte.
Wasserschäden durch Regentonne
Wenn es im schlimmsten Fall zu einem Wasserschaden kommt, beispielsweise weil der Regensammler auf Balkonien kaputt geht, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mieters für Schäden an der der Mietwohnung ein. Wird durch das austretende Wasser auch die darunter liegende Wohnung oder sogar die Substanz der Immobilie beschädigt, ist der Verursacher in der Regel über die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers versichert. Dafür zahlen Mieter im Rahmen der Betriebskosten. Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass der entstandene Schaden nur bei einfacher Fahrlässigkeit versichert ist. Kann die Versicherung dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit nachweisen, ist der Schaden unter Umständen nicht versichert. Auch deshalb unbedingt die Sachlage vorher mit dem Vermieter klären.
Wasser muss fließen
Naturgemäß sollten Vermieter nichts dagegen haben, wenn ihre Mieter Wasser oder andere Ressourcen sparen wollen. Allerdings können manche Sparmaßnahmen Folgen haben, die den Vermieter sehr wohl interessieren. Wenn beispielsweise das Wassersparen so weit führt, dass Rohrleitungen nicht mehr ausreichend durchgespült werden, kann es nicht nur zu Geruchsbelästigungen, sondern zu Ablagerungen und zur Bildung gesundheitsgefährdender Keime kommen. Bauen Mieter aber z. B. einen Spülstop in die Toilettenspülung ein, um damit Wasser zu sparen, benötigen sie keine spezielle Erlaubnis des Vermieters.