Sind Winterreifen Pflicht?

Die Zubehörlieferanten möchten gern die Autofahrer überzeugen: Winterreifen wären Pflicht. Doch was ist nun tatsächlich für die Herbst- und Winterzeit für den Fahrbetrieb erforderlich? Luckx – das magazin ging dieser Frage nach.

Reifen wechseln dich?

Sobald die Temperaturen weniger werden und die ersten Blätter fallen, steigen die Werbemaßnahmen der Automobil- und Zubehörhändler für Winterreifen. Klar ist, Winterreifen haben eine weichere Materialmischung und sollen dadurch besser auf dem Asphalt haften. Auch sind die Regeneigenschaften günstiger. Ach ja, und bei Schnee und Eis soll es auch gut sein. Wer schon über Winterreifen verfügt, stellt sich die Frage,

ob die Reifen aus der vergangenen Saison noch einen Winter durchhalten, oder ob es neue Reifen braucht. Diese Frage kann durch Messung der Profiltiefe an unterschiedlichen Stellen des Reifens selbst herausgefunden werden. Die Gesetzeslage ist da eindeutig: Die Profiltiefe von Winterreifen muss laut Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) „am ganzen Umfang […] mindestens 1,6 mm aufweisen“. Doch jeder weiß, dass es ungeachtet der eigenen Fahrweise zu Abnutzungen kommt. Also besser etwas mehr Profil zeigen. So lässt sich das Reifenprofil richtig messen: Dazu die 1-Euro-Münze in die großen Profilrinnen in der Mitte des Reifenprofils gesteckt. Ragt der goldene Rand über das Profil des Autoreifens hinaus oder wird gerade noch bedeckt, wird die empfohlene Mindestprofiltiefe von 4 mm unterschritten. Gut das die Entwickler der Euro-Münzen schon so weiße gedacht haben.

Wann soll gewechselt werden?

Von O bis O – so lautet die Faustregel für die kalte Jahreszeit. Wer von Oktober bis Ostern auf Winterreifen setzt, fährt grundsätzlich auf der sicheren Seite. Der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen ist aber nicht nur eine Frage der eigenen Sicherheit: Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee und Eis kann es in Deutschland regional eine situative Winterreifenpflicht geben. Dann sind nur Reifen erlaubt, die das Schneeflockensymbol „Three Peak Mountain Snow Flake“ (3PMSF) auf der Flanke tragen. Aber aufgepasst: Das vielen noch bekannte M+S-Logo – für „Matsch + Schnee“ – reicht seit 1. Januar 2018 nicht mehr aus – das gilt auch für Ganzjahresreifen. Auch wenn der freundliche Händler immer gern auf ein mögliches Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, so hat der Gesetzgeber doch eine eindeutige Regelung festgelegt: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

Fahrprofil

Die Entscheidung, ob Winter- oder Ganzjahresreifen ist indes auch vom Fahrprofil abhängig. Wenn es die Fahrziele zulassen, die Straßen auch während der Wintermonate in einem guten – schnee- und eisfreien – Zustand sind und es nicht über Alpenpässe, durchs Allgäu oder durch die deutschen Mittelgebirge geht, dann sind Sommer- oder Ganzjahresreifen eine Alternative.

Und für alle, die unsicher sind und sowieso ihre Winter- oder Ganzjahresräder zum Reifenspezialisten bringen und in der Fachwerkstatt oder in einer Service-Station prüfen lassen, helfen die Reifenspezi weiter.

Mit dem E-Auto durch den Winter

E-Autofahrer sollten bei der Wahl der Winter- oder Ganzjahresreifen neben den fahrsicherheitsrelevanten Faktoren auch das Thema Rollwiderstand betrachten. Rollwiderstandsoptimierte Reifen steigern die Reichweite merklich. Die Reifenhersteller bieten ein breites Portfolio an rollwiderstandsoptimierten Winterreifen, die als „EV ready“ gelabelt und auf die Anforderungen von E-Fahrzeugen ausgelegt sind.