Deutschland hat eine lange Tradition und einen hohen kulturellen Anspruch. Das ist auch ein Grund dafür, dass viele ältere Gebäude unter einem besonderen Schutz gestellt werden. Auf der anderen Seite steht die Nachfrage nach Wohnraum und energetischer Sanierung. Wie beides zusammengebracht werden können, hat luckx – das magazin recherchiert.
Denkmalschutz
Um den Ansprüchen an einer Schutzbedürftigkeit zu erfüllen, muss ein Gebäude nicht unbedingt mehrere hundert Jahre als sein. Entscheidend ist, ob es einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert für die Öffentlichkeit hat. Dann wird durch es ein Gesetz oder Verwaltungsakt unter Denkmalschutz gestellt. Ziel ist, Kulturgüter dauerhaft zu erhalten, nicht zu verfälschen oder zu zerstören. Dabei kann es immer wieder zu Stilblüten kommen, wenn ein eigentlich schützenswertes Gebäude nicht in diesen Kreis aufgenommen wird. Andererseits bringt ein Versagen oder besser nicht erkennen vielfach Vorteile für den Eigentümer. Während Denkmalgebäude unter besonderem Schutz stehen und deshalb auch entsprechende Fördergelder beanspruchen können und höhere Abschreibungsmöglichkeiten erhalten, gilt für nicht schützenswerte Gebäude diese Möglichkeit nicht. Dadurch ergeben sich bei den Baumaßnahmen aber erhebliche Vorteile. Meist lassen sich die Vorstellung und Bedürfnisse der Eigentümer schneller umsetzen. Wohnungszuschnitte können meist unkomplizierter verändert und Energiesparmaßnahmen eingebracht werden. Letzteres ist zum Beispiel bei Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern fast unmöglich. Zwar gibt es besondere Fördermöglichkeiten. Doch deren finanziellen Höhen liegen weit über den Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage. Dass zum Beispiel auch der Arbeitsaufwand höher ist und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind, macht das Ganze besonders aufwändig.
Denkmalschutz und Photovoltaik
Insbesondere in diesem Fall scheint es erhebliche Diskrepanzen zu geben. So hat der Grundeigentümerverband Haus & Grund Schleswig-Holstein „mehr Pragmatismus und weniger Scheuklappen“ angemahnt. Dazu stellte deren Vorstandsvorsitzender Alexander Blažek fest: „Für die Energiewende muss man zunächst umdenken. Das gilt auch für die Denkmalschutzbehörde vor Ort. Hier ist künftig mehr Pragmatismus und weniger Scheuklappe gefragt. Photovoltaik bietet Eigentümern von Denkmälern die Chance, sich mit erneuerbaren Energien zu versorgen und damit beispielsweise eine Wärmepumpe zu betreiben. Niemand – weder der Denkmalschützer noch der Eigentümer – möchte eine schöne Fassade mit Wärmeverbundsystemen zukleben und verschandeln, obwohl das auch zur Energiewende beitragen könnte. Daher sollte bei den Denkmalschutzbehörden eine Kultur des Ermöglichens Einzug halten, Photovoltaik zu erlauben. Dafür bietet die Richtlinie des Landesamtes für Denkmalpflege schon sehr gute Anhaltspunkte.
Mieterstrom
Bei dieser Gelegenheit verwies Blažek darauf, dass das Thema „Mieterstrom“ weiter ungelöst ist. Bisher ist die Regelung so, dass Vermieter den Strom aus der Photovoltaikanlage nur dann weiter geben können, wenn sie einen Gewerbebetrieb anmelden, aufwendige Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen und zu guter Letzt kann er mit dem Mieter noch nicht einmal vereinbaren, dass dieser den Strom auch abnehmen muss. Doch anscheinend kommt in diesem Punkt Bewegung hinein, wie beispielsweise von Dr. Andreas Schmitz auf seinem Youtube-Kanal berichtet wird (https://www.youtube.com/@Akkudoktor).
Denn Vermieter scheitern an der überbordenden Bürokratie, wenn sie Strom aus ihrer Photovoltaikanlage an die Mieter weitergeben wollen. So stellt der Grundeigentümerverband fest, dass das Potential beim Mieterstrom ist um ein Vielfaches höher als beim Thema Denkmalschutz und Photovoltaik sei. Dabei wäre die Lösung einfach: Der Vermieter stellt dem Mieter den Stromverbrauch bei den Nebenkosten in Rechnung.