Die Flugpreise sind aufgrund Missmanagement der Fluggesellschaften seit der Corona-Pandemie stark gestiegen. Um Kosten zu sparen, wurde Personal entlassen und Flugzeuge eingemottet. Nun droht weiteres Ungemach für Flugreisende wie luckx – das magazin recherchierte.
Flugverspätungen
Nicht nur die Deutsche Bahn ist ein König der Verspätungen. Auch bei Flugreisen sind Verspätungen an der Tagesordnung. Und das, obwohl es weiterhin an Flugzeugen und Personal fehlt. Trotz der Investitionen einiger Fluggesellschaften in neues Flugzeuge. Meist aber im europäischen Ausland. So haben fast alle deutschen Flughäfen noch nicht die Anzahl der Flugbewegungen vor der Pandemie erreicht. Hier liegt es aber deutlich an den gestiegenen Flughafengebühren. Doch das ist ein anderes Thema. Nun plant die EU eine Änderung der Entschädigung bei Flugverspätungen. Zu Lasten der Passagiere. Vorgesehen ist, dass Entschädigungen bei Flugverspätungen künftig je nach Entfernung erst bei Verspätungen von fünf, neun oder zwölf Stunden statt wie bisher nach drei Stunden gezahlt werden sollen. Eigentlich sollte es eher in die andere Richtung gehen und die EU-Bürger vor Arbeits- und Lebenszeitverlusten schützen. Denn wenn wir uns die Anzahl der Betroffenen einmal anschauen, wird deutlich, dass hier Handlungsbedarf zu Gunsten der Passagiere notwendig ist. Im Jahr 2024 waren mehr als 287 Millionen Passagiere in ganz Europa von Flugausfällen und Verspätungen betroffen. Für betroffene Passagiere innerhalb der EU legt die Verordnung (EG) Nr. 261 seit über 20 Jahren Ausgleichsansprüche für Fluggäste fest. Nun soll der Verbraucherschutz aufgeweicht werden.
Verbraucherschutz
Die bisherige Lösung einer Drei-Stunden-Schwelle ist ein Kompromiss für Verbraucher und Airlines. Dieses Fluggastrecht gilt weltweit als Erfolgsgeschichte im Verbraucherschutz. Sie legt fest, dass Passagiere bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. Das Ziel der EU ist es, mit der Verordnung für Klarheit und Sicherheit bei Passagieren zu sorgen. Anscheinend wird hinter verschlossenen Türen darüber diskutiert, Entschädigungen je nach Entfernung erst ab 5, 9 oder 12 Stunden Verspätung zu zahlen. Warum so etwas nicht offen diskutiert wird, ist wohl niemanden vermittelbar. Hier soll das Gleichgewicht zwischen Verbraucher und Anbieter klar zum Nachteil der Verbraucher verschoben werden. Sicherlich kann es aufgrund der hohen Sicherheitsbestimmungen immer zu Schwierigkeiten kommen. Doch drei Stunden sind weit mehr als die durchschnittliche Flugdauer in Europa und eine dreistündige Verspätung kann zu erheblichen Störungen der Reisepläne führen. Denn die bisherigen Anspruchskriterien sind sehr fluglinienfreundlich und eine Entschädigung nur dann fällig wird, wenn die Fluggesellschaft schuld ist. So könnte die EU im Sinne der Fluggäste eher an dieser Schraube drehen und die Verspätungszeiten verringern.
Andere Länder andere Regelungen?
Andere Rechtsprechungen haben ihre Gesetze bereits nach dem Vorbild der EU-Verordnung gestaltet oder sind dabei, dies zu tun. Großbritannien, Kanada, Saudi-Arabien, die Türkei, Brasilien und bald auch die USA übernehmen alle die Drei-Stunden-Regelung. Die vorgeschlagenen Änderungen würden dafür sorgen, dass Europa seine Souveränität in der Branche an andere Länder abgibt. Außerdem würde die Schaffung von Diskrepanzen bei den Schwellenwerten zwischen der EU und den anderen Gerichtsbarkeiten bei den Passagieren Verwirrung stiften, statt Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten. So sollte die EU eher an ihre Bürger denken. Denn die Passagiere, die in die EU fliegen, sind bei einer Verspätung von 3 Stunden geschützt, während Passagiere, die mit EU-Fluggesellschaften fliegen, bei einer Neuregelung erst nach 5 Stunden oder mehr Anspruch auf Schutz haben.
So profitieren Fluggesellschaften durch eine Verlängerung der Drei-Stunden-Schwelle auf fünf Stunden oder sogar noch länger auf Kosten der Verbraucher. Nach Schätzungen der International Air Transport Association (IATA) beliefen sich die Einnahmen der Branche im Jahr 2024 auf circa 940 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei einem Blick auf die Entschädigungskosten pro Passagier sind diese so gering, dass es eher um einen sehr verschwindenden Betrag handelt. Nach einer Analyse von AirHelp liegen die Kosten für Entschädigungen gemäß EG 261 bei nur 0,58 Cent bis 1,17 Euro pro Passagier. So sehr Fluggesellschaften auch behaupten mögen, dass die Verordnung eine Kostenbelastung für sie darstellt, hat keine einzige Fluggesellschaft tatsächliche Daten vorgelegt, um diese Behauptungen zu untermauern, obwohl die Institutionen mehrfach um Beweise gebeten haben.
Schärfere EU-Verordnung als Anreiz, Verspätungen zu minimieren
Diese Zahlen belegen deutlich, dass die Drei-Stunden-Regel eher nicht zum Anreiz für die Fluggesellschaften ist, pünktlich zu sein. Eigentlich sollte sie die Airlines dazu, zwingen ihre Umlaufzeiten, Wartungspläne und die Verfügbarkeit der Besatzungen langfristig zu optimieren. Dies führt zu einer besseren Nutzung der vorhandenen Flughafeninfrastruktur und verringert den Bedarf an zusätzlichen Ausgleichsflügen, die unter anderem auch die CO₂-Emissionen erhöhen würden.