Reisefreiheit, 2.

Selbstbestimmtes Reisen können Urlauber im Wohnmobil genießen. Wenn es nicht die eine oder andere Einschränkung geben würde. So sind die Höchstgeschwindigkeiten vielfach begrenzt oder es werden hohe Mautgebühren im Ausland verlangt, wie luckx – das magazin aus eigener Erfahrung weiß.

 

Der Weg ist das Ziel

Da es im Wohnmobil meistens nicht darum geht, fix von A nach B zu kommen, sondern die Reise selbst zu genießen, sollten Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Problem sein. Für Pkw mit Wohnwagen-Anhänger liegt diese bei 80 Stundenkilometern (km/h). Eine Zulassung für ein Tempo von 100 km/h kann allerdings beantragt werden. Hierfür gibt es entsprechend der Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung einige Voraussetzungen, darunter ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen, hydraulische Stoßdämpfer oder höchstens sechs Jahre alte zugelassene Reifen am Wohnwagen mit dem Geschwindigkeitsindex L.

Die zugelassene Geschwindigkeit für einen Caravan ist abhängig vom Gewicht des Gefährts: Bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger gelten dieselben Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für einen Pkw: In Deutschland also unbegrenzt auf Autobahnen, solange nichts anderes angegeben ist; auf der Landstraße gilt Tempo 100. Mit Anhänger sind allerdings wie bei einem Wohnwagen nur 80 km/h erlaubt. Und wiegt der Camper mehr als 3,5 Tonnen, sind ohne Anhänger auf der Autobahn 100 km/h und auf der Landstraße 80 km/h zulässig. Mit Anhänger sind es auf der Autobahn 80 km/h, auf Landstraßen liegt die Beschränkung sogar bei nur 60 km/h.

Nach der Reise ist vor der Reise

So schön es ist, das eigene Reisegefährt zu besitzen und nicht nur zu mieten: Geht es um einen dauerhaften Stellplatz, hört der Spaß oft auf. Denn hierfür den geeigneten Ort zu finden, ist alles andere als einfach und kann zudem ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Wer nun sein Reisemobile auf allgemein zugänglichen Straßen abstellt, sollte genau aufpassen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt werden. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Allerdings nicht auf Parkplätzen, die für Pkw gekennzeichnet sind. Dies zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich. Wiegt das Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen, sieht die StVO wiederum eine grundsätzliche Einschränkung beim Parken vor: Damit darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gar nicht geparkt werden.

Gut versichert

Nicht nur der erlaubte Parkplatz ist wichtig, sondern auch der sichere, denn gerade kleinere und wendige Camper werden gerne zum Diebesgut. Es macht also Sinn, sein Reisemobil beispielsweise mit einer Reifen- oder Lenkradkralle auszustatten. Ein Wohnwagen kann nicht abgekoppelt werden, wenn er mit einem Deichselschloss gesichert ist. Selbstverständlich sollte auch der Innenraum geschützt sein; hier sind hochwertige Schlösser und Sperren sowie Klemmstangen für Schiebefenster gefragt. Sollte doch eingebrochen werden, wird dieser Schaden nur ersetzt, wenn eine Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, die dann auch bei Zerstörung des Innenlebens durch Brand, Unwetter oder Unfall gilt. Weder die übliche Hausratversicherung noch die Kfz-Versicherung greift in diesem Fall. Letztere ist aber selbstverständlich Pflicht wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Zumindest braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die alle Schäden deckt, die man selbst verursacht. Wer auch das eigene Fahrzeug geschützt wissen möchte, benötigt zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, je nach gewünschtem Umfang. Wer mietet, muss sich gegebenenfalls nur um die genannte Inhaltsversicherung kümmern; das Fahrzeug selbst ist immer über den Besitzer, in diesem Fall den Anbieter, versichert. Wird fortgesetzt.