Erst hü, dann hott: Wer so mit seinen Pferden umgeht, erreicht nie das Ziel. Doch nun scheint es endlich auch wieder eine Pflichtprüfung für Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen zu geben, wie luckx – das magazin recherchierte.
Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen
Wer in seinem Wohnmobil oder Wohnwagen heizen und kochen möchte, ist noch immer auf die Gasversorgung angewiesen. Zwar gibt es neben Gas Dieselheizung und zum Kochen Elektrogeräte. Doch in den über eine Million Fahrzeugen ist traditionsbedingt eine Gasanlage verbaut. Und diese muss wie alle technischen Anlagen aus Sicherheitsgründen geprüft werden. Damit wird endlich die prüfungslose Zeit beendet. Ab 19. Juni 2025 müssen Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. So bestimmt es der im vergangenen Jahr in die StVZO aufgenommene § 60 („Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“). Damit endet die einjährige Übergangsfrist. Die Pflicht zur Gasprüfung gilt erstmals nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen.
Gasprüfung
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen nun alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Wer sein Fahrzeug umbaut und prüfpflichtige Änderungen vornimmt, muss die Flüssiggasanlage ebenfalls vor der Wiederinbetriebnahme überprüfen lassen.
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und damit unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Doch bei der HU ist die Gasprüfung nachzuweisen.
Wer es nicht zu einem nahegelegenen Prüfer vor Urlaubsantritt geschafft hat, kann die Gasprüfung auch auf dem Campingplatz vornehmen lassen. Doch vorher sollte gecheckt werden, ob das möglich ist und ob er auch ohne Gasprüfung bis zur Prüfung den Platz benutzen darf. Vielfach schließen Betreiber dieses aus.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber gleichzeitig seine Einnahmen im Blick gehabt und Ordnungsgeld festgesetzt. Wer die Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Freizeitfahrzeugs nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als zwei bis zu vier Monaten), 25 Euro (bei mehr als vier bis zu acht Monaten) und 60 Euro (bei mehr als acht Monaten).
Warum Gasprüfung?
Die Gasprüfung ist eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen in Freizeitfahrzeugen sicher betreiben zu können. Der professionelle Check schützt Personen in und außerhalb des Fahrzeugs vor den Gefahren eines defekten Gasgeräts oder einer undichten Anlage.
Bei der Gasprüfung checken anerkannte Sachkundige die gesamte Gasanlage im Freizeitfahrzeug auf ihre einwandfreie Funktion. Drei Komponenten sind entscheidend:
Sichtprüfung: Kontrolle der gesamten Gasanlage. Druckregler und Gasschläuche werden hinsichtlich ihres technischen Zustandes untersucht, z. B. auf Risse oder poröse Stellen. Zudem wird deren Austauschfristen sowie Anzeichen von Korrosion an den Rohrleitungen geprüft. Weiterhin im Fokus: die Kontrolle der Abgasführungen der Gasgeräte wie Heizungen, Boiler und Backöfen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Abgase in den Wohnraum gelangen. Im Flaschenaufstellraum werden die Halterungen der Gasflaschen, Bodenöffnungen und das Vorhandensein der Warnhinweise überprüft.
Eine Funktionsprüfung sorgt für den fehlerfreien Betrieb der Geräte. Für die Funktionsprüfung werden die eingebauten Geräte wie Gaskochfeld, Kühlschrank und die Heizung in Betrieb genommen und u. a. Flammenfarbe und Flammenverhalten beurteilt. Zudem kontrollieren die Sachverständigen an jedem Brenner die Funktion der Zündsicherung. Sie sorgt dafür, dass das Gas automatisch abgeschaltet wird, wenn die Flamme erlischt. Unabdingbar ist auch der Check der Absperrarmaturen in den Versorgungsleitungen vor den Gasgeräten.
Prüfbescheinigung
Am Ende jeder bestandenen Prüfung wird das Ergebnis in der gelben Prüfbescheinigung notiert – und eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht. Sie ist der Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung und zeigt, dass die Flüssiggasanlage des Wohnmobils oder Wohnwagens in einwandfreiem Zustand ist.
Mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher in Freizeitfahrzeugen unterliegen nicht der Prüfpflicht. Das gilt nur für den Transport. Wer über einen Gas-Außenanschluss verfügt, muss auch diesen prüfen lassen. Die mobilen Gasgrills sind aber nicht davon betroffen. Sicherheitshalber sollte der Sachverständige auch diese Geräte prüfen, auch wenn sie nicht Bestandteil der Gasanlage sind.