Ordnung und Sicherheit

Wir Deutschen neigen zur Pedanterie. Alles muss seine Ordnung haben. Das erscheint zu aufwändig, oder? Sicherlich, an manchen Stellen bei unseren Gesetzen und Verordnungen ist es so. Alles ist geregelt. Doch manchmal macht es Sinn, wie luckx – das magazin meint.

Rutschgefahr

Der Herbst bringt uns nicht nur Regen und Nebel. Die Laubfärbung macht unsere Gärten, Parks und Wälder zu einem bunten Erlebnis. Doch wenn das Laub heruntergefallen ist, bring es nicht nur natürlichen Dünger mit sich. Auch die Verkehrsgefahren erhöhen sich deutlich. Denn nasses Laub birgt Rutschgefahr und behindert freie Sicht auf Gehwegen. Motorisierte Laubbläser und Laubsauger kommen nun zum Einsatz. Denn sie schaffen Abhilfe, sind aber laut und belasten Insekten, Tiere und die Nachbarn. Die Geräte erleichtern das Entfernen von Laub auf Gehwegen, Terrassen oder großen Flächen erheblich. Gerade bei nasser Witterung verringert das die Rutschgefahr, beseitigt Stolperfallen, spart Zeit und kann den Rücken schonen. Mit entsprechendem Zubehör sind die Geräte auch gut für die Reinigung von Dachrinnen geeignet. Doch der Einsatz von maschinellen Laubentfernern hat Nachteile: Neben hoher Lärmbelastung und Abgasen gefährden die Geräte Insekten und Kleintiere. Laubbläser können Steine und Staub aufwirbeln, die eine Gefahr für die Nutzer darstellen.

Blasen oder Saugen

Laubsauger und Laubbläser erfüllen zwar denselben Zweck, arbeiten aber unterschiedlich. Beide Gerätearten arbeiten mit starken Luftströmen und teilweise hohen Motorleistungen. Bei benzinbetriebenen Geräten kommen Abgase hinzu. Moderne Modelle verfügen über Schalldämpfungssysteme und teilweise auch über Akku-Technologie, die leiser und umweltfreundlicher arbeitet. Laubsauger nehmen Blätter auf und sammeln sie in einem Fangsack. Viele Modelle verfügen über ein Häckselwerk, das das Volumen reduziert und die Entsorgung erleichtert. Allerdings werden dabei nicht nur Blätter, sondern auch Insekten und Kleintiere eingesogen.

Laubbläser wiederum erzeugen einen starken Luftstrom, mit dem Nutzer Blätter zu Haufen zusammentragen können. Je trockener das Laub, desto weniger Leistungsaufwand und somit auch Energieverbrauch und Belastung für das Gerät. Kleinsttiere werden bei Geräten mit Blasfunktion nicht eingesaugt, dafür wirbelt der Luftschwall Staub, Sporen und Schmutz auf. Eine Schutzbrille verhindert Augenverletzungen durch Staub, kleine Steinchen oder Pflanzenteile. Bei trockenem Wetter schützt eine Atemschutzmaske die Atemwege vor Feinstaub, Pilzsporen und gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen aus Tierkot. Robuste Handschuhe bewahren die Hände vor Schmutz, Schnittverletzungen oder Dornen im Laub. Festes Schuhwerk mit Profilsohle reduziert die Rutschgefahr auf nassem Untergrund und schützt zusätzlich vor aufgewirbelten Steinen.

Gehörschutz unverzichtbar

Laubbläser und -sauger zählen zu den lautesten Gartenwerkzeugen. Benzinbetriebene Geräte erreichen Werte bis zu 110 Dezibel (dB) und sind damit so laut wie ein Presslufthammer. Auch Elektro- und Akkugeräte liegen mit 80 bis 100 dB deutlich oberhalb des gesundheitlich unbedenklichen Bereichs. Bereits eine längere Belastung mit 85 dB kann das Gehör dauerhaft schädigen. Das Arbeitsschutzrecht trägt dieser Gefahr Rechnung. Arbeitgeber müssen ab einem Lärmpegel von 85 dB geeigneten Gehörschutz bereitstellen und dessen Verwendung sicherstellen. Dennoch gehört Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Besonders heimtückisch ist der schleichende Verlauf.

Auch für die private Nutzung gilt: Maschinelle Laubentferner sollten nur mit Gehörschutz betrieben werden und die Einsatzdauer sollte begrenzt bleiben. Wer laute Arbeitsgeräte nutzt, braucht einen Gehörschutz. Schon kurze Einsätze ohne geeigneten Schutz können das Innenohr irreparabel schädigen. Geeignet sind Kapselgehörschützer, die wie Kopfhörer aussehen, oder Ohrstöpsel. Entscheidend ist, dass sie richtig passen und konsequent getragen werden.

Schwere Geräte

Auch das Gewicht der Arbeitsgeräte kann zur Belastung werden. Handgeführte Modelle wiegen meist drei bis sechs Kilogramm, rückentragbare Benzingeräte sogar über zehn Kilogramm. Ohne ergonomische Griffe oder Schultergurte kommt es schnell zu Verspannungen. Deshalb sollte die Einsatzdauer begrenzt bleiben und Pausen eingelegt werden. Erleichterung ist nur mit ergonomischem Arbeiten und der richtigen Schutzausrüstung möglich. Nur so ist es eine Erleichterung im Vergleich zu Laubbesen, Rechen oder Harke. Darüber hinaus gilt: Geräte nie in Kopfhöhe oder in Richtung von Menschen und Tieren einsetzen. Auf Kies- oder Schotterflächen besteht die Gefahr, dass Steine aufgeschleudert werden. Kinder und Haustiere sollten während des Einsatzes ferngehalten werden. Aufgrund ihrer Lautstärke gelten für Laubbläser besonders strenge Lärmschutzregeln gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BlmSchV). Die Geräte dürfen demnach werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr genutzt werden. Gegebenenfalls gibt es kommunale Unterschiede mit abweichenden Regelungen, z. B. erweiterte Nutzungszeiten für die Stadtreinigung. Für leisere Geräte mit dem EU-Umweltzeichen, gelten mitunter ebenfalls Ausnahmen. Diese dürfen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.