Rabatt-Schlacht

In diesen Tagen überbieten sich Händler darin, wer die größten Rabatte gewährt. Es ist die schwarze Woche. Besser bekannt als Black Friday und Cyber Monday. Doch wie schon in den Vorjahren ist nicht jedes Angebot tatsächlich ein Vorteil, wie luckx – das magazin recherchierte.

Schnäppchen erkennen

Am 28. November 2025 bieten wieder zahlreiche Händler Black-Friday-Angebote an. Doch nicht jedes Schnäppchen ist echt. Und schon gar nicht einzigartig, denn bereits am 1. Dezember folgt der nächste Aktionstag: Cyber-Monday. Deshalb ist Verbrauchern nur zu raten, genau hinzuschauen, um Rabatt-Aktionen wirklich zu verstehen und den Kauf zu überhöhten Preisen zu vermeiden. Deshalb gilt in der gesamten EU: Händler müssen den Gesamtpreis vor dem Kauf klar und vollständig angeben, inklusive aller anfallenden Steuern, Liefer- oder Bearbeitungsgebühren. In Online-Shops tauchen zusätzliche Kosten aber oft erst während des Bestellvorgangs auf. Dabei handelt es sich regelmäßig um Versand- oder Servicegebühren. Im Marketing nennt sich diese Praxis „Drip Pricing“. Prüfen Sie deshalb immer den Endpreis und achten Sie darauf, welche Leistungen im Preis enthalten sind.

Durchblick

Am Black Friday verlangen Verbraucher attraktive Rabatte. Um hier mithalten zu können und mit Preissenkungen von bis zu 80% zu werben, greifen manche Händler in die Trickkiste. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, egal in welchem EU-Land der Anbieter seinen Sitz hat. Wie wir alle wissen, schwanken die Preise erheblich. Deshalb müssen Anbieter die Referenzpreise nennen; also den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen. Setzt ein Verkäufer einen Preis mehrfach herab, so muss sich der angegebene Rabatt immer auf den ursprünglichen Preis beziehen, der vor der ersten Preisminderung galt. Es kommt vor, dass Preise einen Monat im Voraus heraufgesetzt werden, um am Black Friday oder Cyber Monday einen großen Rabatt zu bewerben. Auch mit falschen Rabatten wird geworben, da sich nicht alle Händler an das Recht halten.

Eine andere verbreitete Werbetechnik ist, die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) anzugeben. Diese muss klar als solche gekennzeichnet sein. Die UVP des Herstellers ist aber nicht mit dem handelsüblichen Preis gleichzusetzen, sondern fällt oft höher aus. Die Ersparnis sieht dann auf den ersten Blick groß aus, ist es oft aber nicht. In Deutschland können Verkäufer die UVP neben dem aktuellen Preis angeben, dürfen den Unterschied jedoch nicht als Rabatt bewerben oder den Anschein erwecken, die UVP sei ein in der Vergangenheit verlangter Verkaufspreis.

Preise vergleichen

So sind immer wieder Angebote vorhanden, die nicht exklusiv für die Aktionstage gelten, sondern bereits davor und oft auch später danach zu haben sind. Verbraucher müssen also nicht zwangsläufig am Black Friday oder Cyber Monday eine Entscheidung treffen, um besonders günstig einzukaufen.

Wer Preise beobachtet und öfter vergleicht, erkennt auch ein echtes Schnäppchen auf den ersten Blick. Wer sich nicht sicher ist, kann Online-Vergleichsportale nutzen. Sie erleichtern die Orientierung, doch sie listen nicht immer alle Angebote und sortieren nicht unbedingt objektiv. Vergleichsportale müssen nach europäischen Regeln offenlegen, wie Produkte empfohlen und sortiert werden. Trotzdem fehlen häufig Informationen über die Vollständigkeit der Angebote, mögliche Zusatzkosten oder die Aktualität der Preise.

So lassen sich die Angebote bewerten:

Die Ergebnisse des Vergleichsportals sollten nach individuellen Kriterien gefiltert werden, damit die Vorschläge besser zu den eigenen Bedürfnissen passen.

Die Preise sollten auch direkt auf den Händlerseiten geprüft und mit mehrere Anbieter verglichen werden.

Neben dem Preis ist besonders auf die Qualität, Garantien und Service zu achten.

Es kann auch sinnvoll sein, vor einer Produkt-Suche im Internet den eigenen Suchverlauf und gespeicherte Cookies im Browser zu löschen oder in den privaten Modus zu wechseln. So werden personalisierte Werbung und zugeschnittene Preise vermieden.

Einige Online-Shops oder Verkaufsplattformen bieten außerdem die Möglichkeit, den Preis eines Produkts zurückzuverfolgen. So können sich Nutzer ein eigenes Bild von den Preisschwankungen machen.

In einigen Online-Shops kann der Preis eines Artikels über das eigene Kundenkonto beobachtet werden. Mit einer E-Mail-Benachrichtigung werden Kunden informiert, wenn der Preis sinkt oder unter eine gesetzte Summe erreicht wird.

Schnäppchen, Luxus, ausverkauft!

Wem vor lauter Prozenten, Rabatten und Sonderangeboten schon leicht schwindelig ist, sollte sich jetzt gut festhalten. Besondere Vorsicht ist nämlich bei dynamischen oder personalisierten Preisen geboten. Je nach Nachfrage oder Nutzerprofil dürfen Preise nämlich schwanken, sofern der Verkäufer seine Kundinnen und Kunden über diese Praxis informiert. Bei einer dynamischen Preisgestaltung ändern sich Preise in Echtzeit je nach Nachfrage. Insbesondere bei Konzert- oder Sporttickets kann der Preis innerhalb weniger Minuten stark steigen. Veranstalter behaupten, dies verhindere überhöhte Preise auf dem Schwarzmarkt oder Wiederverkauf-Portalen. Für Verbraucher wird der Preis aber intransparenter und es bedeutet natürlich einmal mehr: Je höher die Nachfrage, desto teurer das Ticket. Deshalb ist von Anfang an zu prüfen, was im Preis enthalten ist. So sollten mehrere Anbieter verglichen werden und möglichst früh kaufen, um überhöhte Preise zu vermeiden.