Wie lässt sich ein Studium finanzieren?

Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass die Ausbildung ihrer Kinder ordentlich viel Geld kostet. Zwar gibt es staatliche Unterstützung zum Beispiel durch Kindergarten, Schule als auch Universität. Aber der Unterhalt und vieles mehr bleibt bei den Eltern als finanzielle Belastung. Wie sich ein Studium finanzieren lässt, hat luckx – das magazin recherchiert.

Mehrbelastungen

Viele Eltern und auch die Großeltern starten schon mit der Geburt von Kindern und Enkeln in die Finanzierung der späteren Ausbildung. Dabei müssen nicht extrem hohe Summen angespart werden. Denn in Deutschland sind wir in der glücklichen Lage, dass der Kindergartenplatz sowie ein Teil der frühkindlichen Ausbildung wie Spracherziehung staatlich finanziert wird. Auch Grundschule sowie weiterführende Schulen sind Pflichtveranstaltungen und werden staatlicherseits bezahlt. Leider ist es so, dass der Wert dieser Ausbildung nur von wenigen geschätzt wird. Viele Eltern würdigen diese staatlichen Leistungen nur unzureichend. Sie sorgen nicht dafür, dass ihre Kinder auch den Unterricht besuchen. So sind in vielen Klassen vielfach nur die Hälfte der Schüler anwesend; das gilt auch für die gymnasiale Oberstufe. Gerade hier wird der Grundstein für ein späteres Studium gelegt.

Und für das Studium sind dann meistens Eltern in der Pflicht, die Finanzierung zu leisten. Deshalb ist die Vorsorge nicht nur finanzieller Art, sondern es gilt auch, den Nachwuchs zum Schulbesuch anzuhalten. So nützt es wenig, wenn Eltern zwar finanziell vorgesorgt haben, aber der Sprössling schon im ersten Semester an den Anforderungen scheitert. Gerade an Hochschulorten sind die Wohnkosten exorbitant hoch. So müssen knapp 50 Prozent der Studierenden auf Ersparnisse zurückgreifen. Fast 70 Prozent müssen nebenher jobben, um finanziell über die Runden zu kommen. BAföG bekommen nur 11,4 Prozent, ein Stipendium 2,4 Prozent. Die staatliche Studienfinanzierung erreicht die Mehrheit der Studenten und Studentinnen nicht. „Ein erfolgreiches Studium hängt damit stark vom Vermögen und Wohlwollen der Eltern ab oder von der Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten”, zieht das Centrum für Hochschulentwicklung Bilanz.

Mehr BAföG?

Die Zahl der BAföG-Empfänger ist seit Jahren rückläufig. 2024 erhielten nur 326.000 die geförderte Finanzspritze: im Schnitt 657 Euro im Monat. In einigen Unistädten reicht das gerade für die Miete. Der BAföG-Höchstsatz von 992 Euro sieht aber nur eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro vor. Der Grundbedarf wird mit 475 Euro monatlich veranschlagt – weniger als in der Grundsicherung. Das deutsche Studierendenwerk fordert deshalb eine schnelle Reform und Anhebung der Sätze. Auch der Bundesrat hat sich im März dafür ausgesprochen. Es braucht mehr Geld, denn auch die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro kann nicht mit der Mietentwicklung Schritt halten. Studierende warten zudem monatelang auf das Geld. Und die Bundesregierung zaudert auch beim BaföG schon seit Monaten mit der Anpassung.

So müssen sich viele Studierende ihren Lebensunterhalt selbsterarbeiten. Der Verdienst aus Nebenjobs macht im Schnitt 42 Prozent ihrer Gesamteinkünfte aus. 32 Prozent steuern Eltern und Großeltern bei. 14 Prozent stammen – statistisch betrachtet – aus BAföG-Zahlungen, knapp zwölf Prozent sind Einkünfte wie das Kindergeld oder eine Hinterbliebenenrente. Steigen Miete und Nebenkosten, brauchen Studenten mehr Unterstützung von zu Hause oder sie müssen mehr arbeiten, was zu Lasten des Studiums geht. Meist gibt es aber keine Alternative. Beliebt sind Jobs am Lehrstuhl, in der Nachhilfe oder Gastronomie. Firmen bieten Ferienjobs oder eine Mitarbeit auf Stundenbasis an. Im Idealfall bessern Studierende nicht nur ihre Finanzen auf, sondern sammeln auch Berufserfahrung.

Anspruch auf Wohngeld?

In den meisten Fällen besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Denn Studenten haben grundsätzlich die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie erhalten den staatlichen Mietzuschuss auch nicht, wenn ihr BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Ausnahmen kann es nur geben, wenn keine formale „Förderfähigkeit“ vorliegt, beispielsweise weil die Altersgrenze oder Förderhöchstdauer überschritten ist oder sie in Teilzeit studieren. Auch wenn Studierende das BAföG als Volldarlehen, etwa für eine Zweitausbildung, erhalten, können sie einen Wohngeldantrag stellen. Wer nicht mit anderen Studis in einer WG, sondern mit Angehörigen zusammenlebt, kann über seine Kinder, Partner oder andere Verwandte wohngeldberechtigt sein. Auskunft gibt die Wohngeldstelle der Stadt. Ob beziehungsweise wie viel das Amt zahlt, hängt davon ab, wer im Haushalt lebt und wie hoch Einkommen sowie Miete ausfallen.

Finanziellen Notlagen

Wer als Student fürchtet, die nächste Miete nicht bezahlen zu können, sollte sich schnell an die Berater des Studierendenwerks wenden. Diese unterstützen dabei, die finanzielle Situation langfristig zu verbessern. In akuten Notlagen gibt es auch Überbrückungshilfen, die einmalig beantragt werden können. Solche Notfallfonds, wie etwa der Studentenhilfe München e.V. oder des Studierendenwerks Frankfurt am Main, speisen sich aus Spenden. Die Gelder sind zweckgebunden und müssen wie beantragt für Miete, Lehrmittel oder Krankenkassenbeiträge verwendet werden.