Einmal um die ganze Welt . . .

und die Taschen voller Geld? Geht das heute noch? Denn wer viel Bargeld in der Tasche hat, wird als Drogendealer oder sonst irgendwie mit kriminelle Machenschaften in Verbindung gebracht. Wer auf Reisen Bargeld mit sich führt, muss also immer wieder auf bestimmte Höchstgrenzen achten, wie luckx – das magazin recherchierte.

Bargeld-Obergrenze

Schon die kleinsten Supermarktbeträge werden heute mit Karte, Mobiltelefon oder Smartwatch bezahlt. Denn während der Corona-Pandemie wurde uns vorgegaukelt, durch Bargeld würde das Virus übertragen. Das hat sich zwar falsch herausgestellt. Doch für die Händler war es der einfachste Weg, das Bargeld nicht mehr in der Kasse zu haben. Denn Bargeld verursacht Kosten. Es können Fehlbeträge beim Zählen oder Herausgeben entstehen. Darüber hinaus muss Geld teuer vom Geschäft zur Bank transportiert werden. Darüber hinaus sollen Bargeldgeschäfte für Betrug Tür und Tor öffnen. Doch in diesem Bereich hat die organisierte Kriminalität schon viel einfachere und verstecktere Möglichkeiten gefunden, so dass Bargeld eine immer geringere Rolle spielt. Auch hat Schweden erkannt, ein Land, was auf Bargeld schon weitestgehend verzichtete, dass in Krisensituationen zum Beispiel bei Stromausfall, die Bürger ohne Bargeld überhaupt keine Geschäfte mehr erledigen könnten. Also wird (fast) alles wieder zurückgedreht.

Trotzdem gelten bei Reisen über Ländergrenzen hinweg auch in Europa unterschiedliche Bargeldhöchstgrenzen. Das gilt dann nicht nur für Bargeld im Reisegepäck. Auch Schmuck aus dem Urlaub oder eine größere Barzahlung im Ausland: Auf Reisen gelten je nach Situation unterschiedliche Betragsgrenzen. Weil die Zahl von 10.000 Euro in verschiedenen Zusammenhängen auftaucht, kommt es dabei immer wieder zu Verwechslungen. So kann dieser Irrtum teuer werden. Deshalb müssen Reisende unbedingt genau hinschauen, welche Höchstgrenzen zu beachten sind. Das zeigt auch folgendes Beispiel.

Hochzeitsreise mit Hindernissen

Ein frisch verheiratetes Paar kehrt aus Indien nach Deutschland zurück. Im Gepäck: Ein Goldschmuckset, das die Eltern des Bräutigams der Braut zur Hochzeit geschenkt haben. Der Wert liegt unter 10.000 Euro. Für das Paar scheint die Sache damit erledigt. Die viel diskutierte Grenze ist schließlich nicht erreicht. An der Zollkontrolle folgt dann aber die Überraschung. Denn entscheidend ist in diesem Fall gar nicht die Bargeldgrenze, sondern die Freigrenze für Waren. Die Freude über das Hochzeitsgeschenk währt deshalb nur kurz. Es folgen eine hohe Rechnung für die Nachverzollung und ein Steuerstrafverfahren. Deshalb sollten Reisende nicht nur auf die Zahl schauen. Denn sonst können sie leicht die falschen Schlüsse ziehen. Je nachdem, ob es um Bargeld, Waren oder Barzahlungen geht, greifen unterschiedliche Vorschriften. Der Fall zeigt, wie leicht sich verschiedene Betragsgrenzen verwechseln lassen – und welche Folgen das haben kann. Denn die viel diskutierte 10.000-Euro-Grenze ist längst nicht die einzige Grenze, die Reisende kennen sollten.

Grenzregelung

Für Waren, die Reisende ab 16 Jahren aus einem Nicht-EU-Staat mitbringen, gilt bei der Einreise per Flugzeug oder Schiff grundsätzlich eine Freigrenze von 430 Euro pro Person. Wer auf dem Landweg, etwa mit dem Auto oder Zug, einreist, darf Waren im Wert von bis zu 300 Euro abgabenfrei mitbringen. Die Freigrenze kann nicht auf Mitreisende übertragen werden. Wird sie überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden – unabhängig davon, ob sie gekauft oder geschenkt wurden. Dabei werden grundsätzlich die gesamten Waren verzollt und versteuert, nicht nur der Wert oberhalb der Freigrenze. Wer 10.000 Euro oder mehr an Bargeld über eine EU-Außengrenze bringt, muss diese beim Zoll proaktiv anmelden. Diese Regel dient der Geldwäschebekämpfung und hat nichts mit den Zollfreigrenzen für Waren zu tun. Ab Mitte 2027 kommt schließlich eine dritte Regel hinzu: Dann gilt in der Europäischen Union erstmals eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen an Unternehmen. Sie soll Geldwäsche erschweren, organisierte Kriminalität bekämpfen und für einheitlichere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Für Länder wie Deutschland oder Luxemburg, die bislang keine allgemeine Bargeldobergrenze kennen, gilt damit erstmals überhaupt eine Obergrenze. Sie betrifft jedoch ausschließlich Barzahlungen an Unternehmen, nicht Geschäfte zwischen Privatpersonen.

Einheitliche Obergrenze, unterschiedliche Vorschriften

Mit der neuen EU-Regel gilt ab dem kommenden Jahr erstmals eine gemeinsame Obergrenze für Barzahlungen an Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten. Aber: Die Mitgliedstaaten dürfen weiterhin niedrigere nationale Bargeldobergrenzen festlegen oder bestehende Grenzen beibehalten. Die Unterschiede sind aktuell erheblich. Während Deutschland und Luxemburg bislang keine allgemeine Bargeldobergrenze kennen, gilt in den Niederlanden bereits eine Grenze von 3.000 Euro. In Italien sind es 5.000 Euro, in Spanien grundsätzlich 1.000 Euro bei Barzahlungen an Unternehmen. Die EU zieht damit eine Obergrenze ein. Doch die Regel der Mitgliedstaaten dürfen ihre strengeren nationalen Bargeldobergrenzen behalten oder neue einführen. Nicht nur bei größeren Anschaffungen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Regeln des jeweiligen Landes.